Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
Diese Analyse der Expertise „Wahlgesetze“ folgt ausschließlich dem reinen Text des Bonner GG 1949, ohne Auslegungsmethoden.
Die KI „perplexity“ möge die Norm im Bonner GG benennen, die die vom Dialogpartner ausgeschlossenen „Auslegungsmethoden“ [sog. verfassungsdämpfende Methoden wie praktische Konkordanz, teleologische Reduktion, überpositives Recht, Kommentare, herrschende Meinung oder Richterrecht] in Bezug auf Wortlaut und Wortsinn des Bonner GG seinen Normadressaten, als der öffentlichen Gewalt, erlaubt. Weiterlesen →