1. Der FOCUS-Artikel: Ein rechtsextremer Kandidat fast im Amt
Der FOCUS (08.06.2026) berichtet über die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema (Sachsen). Stefan Hartung („Freie Sachsen“, rechtsextreme Partei, langjähriger NPD-Funktionär) unterlag nur knapp dem CDU-Kandidaten.
Die Debatte dreht sich um die Frage: Darf ein Rechtsextremist überhaupt kandidieren? Die sächsische Regelung prüft die Verfassungstreue eines Kandidaten erst nach der Wahl. Im konkreten Fall droht kein Präzedenzfall, weil Hartung verloren hat. Aber die Frage bleibt: Warum darf ein ausgewiesener Rechtsextremist überhaupt für ein öffentliches Amt kandidieren, das Beamtenstatus verlangt (Art. 33 GG)?
Politisch-moralisch ist diese Empörung berechtigt. Weiterlesen →