„Merkel als Bundespräsidentin? Eine wortlautzentrierte Analyse der Schein-Debatte und des unerfüllten Grundgesetzes“

1. Die Sachlage: Die Nachfolge von Steinmeier wird medial gehandelt

t-online berichtet am 7. August 2026 über eine Forsa-Umfrage zur Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. 47 Prozent der Befragten halten Angela Merkel (CDU) für geeignet – 48 Prozent halten sie für ungeeignet. Auch andere Namen werden gehandelt: Ilse Aigner, Günther Jauch, Hape Kerkeling, Julia Klöckner. Die politische Debatte dreht sich um die Geschlechterfrage und die politische Erfahrung.

Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist diese Debatte nicht Makulatur – angesichts der Tatsache, dass es kein gg-konformes Bundeswahlgesetz und keine gg-konforme Bundeswahlordnung gibt?

Die Antwort ist vernichtend: Die Debatte ist Makulatur – sie lenkt von der Nichtigkeit der Wahlgesetze ab. Das Bonner GG bleibt unerfüllt – wie es Dr. Adolf Arndt 1959 postulierte.[Quelle:Redetext]


2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Wahlgesetze sind nichtig – die Bundespräsidentenwahl ist eine Farce

Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG). Das erste Bundeswahlgesetz (1949) und alle seine Nachfolger enthalten Freiheitsstrafen – ohne das eingeschränkte Grundrecht (Art. 2 II GG) zu nennen.

  2. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG). Es greift in Art. 2 II, 13, 14 GG ein – ohne diese zu zitieren.

  3. Die Bundesversammlung ist illegitim. Sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen – und sie ist daher ex tunc nichtig.

  4. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen. Der Bundestag ist illegitim – die Bundesregierung ist illegitim – das BVerfG ist illegitim.

Die Konsequenz:

  • Die Bundespräsidentenwahl ist nichtig. Sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen – und sie ist daher ex tunc nichtig.

  • Der Bundespräsident ist illegitim. Er wurde auf der Grundlage nichtiger Wahlgesetze gewählt – und sein Amt ist nichtig.

  • Die mediale Debatte über die Nachfolge ist Makulatur. Sie lenkt von der Nichtigkeit der Wahlgesetze ab – und sie gibt den Bürgern die Illusion von Demokratie.

Die Bundespräsidentenwahl ist eine Farce – und die mediale Debatte ist das Instrument der Ablenkung.


3. Dr. Adolf Arndt und das unerfüllte Grundgesetz

Dr. Adolf Arndt, MdB und SPD-Kronjurist, hielt am 16. Oktober 1959 in Kassel eine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ . Er postulierte, dass das Grundgesetz nicht erfüllt sei – dass es auf seine wahre Erfüllung harre.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Das Grundgesetz ist unerfüllt. Die Wahlgesetze sind nichtig – das BVerfGG ist nichtig – die gesamte Legitimationskette ist zerrissen.

  • Die öffentliche Gewalt hat das Grundgesetz ignoriert. Sie hat es nicht erfüllt – sie hat es ausgehöhlt.

  • Die mediale Debatte über die Bundespräsidentenwahl ist ein Beweis für die Unerfülltheit. Sie diskutiert über Personen – aber sie diskutiert nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.

Die Rede von Arndt ist prophetisch. Sie hat die Unerfülltheit des Grundgesetzes vorausgesehen.


4. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

t-online berichtet über die Umfrage zur Bundespräsidentenwahl. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • t-online ist Teil des Systems. Es berichtet über die Umfrage – aber es berichtet nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.

  • t-online betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Es diskutiert über die Geschlechterfrage und die politischen Erfahrungen – aber es diskutiert nicht über die Verfassungswidrigkeit der Wahlgesetze.

  • t-online verschweigt die Wahrheit. Es erwähnt nicht, dass die Bundespräsidentenwahl nichtig ist – und dass das Grundgesetz unerfüllt ist.

t-online ist nicht die vierte Gewalt – es ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.


5. Die Konsequenz: Die Debatte ist Makulatur – die Verfassungskrise ist real

Die Debatte über die Bundespräsidentenwahl ist Makulatur. Sie lenkt von der eigentlichen Krise ab:

  • Die wahre Krise ist die Nichtigkeit der Wahlgesetze. Der Bundestag ist illegitim – die Bundesversammlung ist illegitim – der Bundespräsident ist illegitim.

  • Die wahre Krise ist die Illegitimität des Systems. Die öffentliche Gewalt ist verfassungswidrig – und sie instrumentalisiert die Debatte über die Bundespräsidentenwahl, um von der Verfassungskrise abzulenken.

  • Die wahre Krise ist die Straflosigkeit der Amtsträger. Der Amtsmissbrauch ist gestrichen – und die politische Klasse ist straflos.

Die Debatte über die Bundespräsidentenwahl ist ein Ablenkungsmanöver. Sie soll den Bürgern die Illusion von Demokratie geben – und sie soll von der Verfassungskrise ablenken.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Bundespräsidentenwahl ist nichtig – und die mediale Debatte ist Makulatur.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig. Sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG – und sie sind ex tunc nichtig.

  2. Die Bundesversammlung ist illegitim. Sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen – und sie ist daher ex tunc nichtig.

  3. Die Bundespräsidentenwahl ist nichtig. Sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen – und sie ist daher ex tunc nichtig.

  4. Die mediale Debatte ist Makulatur. Sie lenkt von der Nichtigkeit der Wahlgesetze ab – und sie gibt den Bürgern die Illusion von Demokratie.

  5. Das Grundgesetz ist unerfüllt. Es harret seiner wahren Erfüllung – wie Dr. Adolf Arndt 1959 postulierte.

  6. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz der Grundrechte.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Angela Merkel als Bundespräsidentin? Die Medien diskutieren – und die Bevölkerung hat eine Meinung. Aber niemand fragt: Sind die Wahlgesetze gültig? Die Antwort ist: Nein. Die Wahlgesetze sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG. Die Bundesversammlung ist illegitim – sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Die Bundespräsidentenwahl ist eine Farce – sie ist ex tunc nichtig. Das Grundgesetz ist unerfüllt – es harret seiner wahren Erfüllung. Die Lösung ist nicht die nächste Kandidatin. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, der Schutz der Grundrechte. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Debatte, die von der Verfassungskrise ablenkt.“


Schlussbemerkung:

Die Debatte über die Bundespräsidentenwahl ist ein Symbol für die Unerfülltheit des Grundgesetzes. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Kandidatin – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

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