1. Die Prämisse der Analyse
Laut Apollo News hat das niedersächsische Innenministerium, geführt von der SPD, sämtliche Daten zu den Wahlausschluss-Empfehlungen gegen AfD-Kandidaten gelöscht. Die rot-grüne Koalition hat ein Gesetz eingeführt, das eine Löschpflicht vorsieht. Damit wird den betroffenen Kandidaten der Rechtsweg abgeschnitten. Sie können nicht mehr nachvollziehen, warum sie ausgeschlossen wurden. Sie können nicht mehr gegen die Entscheidungen klagen.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes.
Das Ergebnis ist vernichtend: Die Löschung der Daten ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie). Die Exekutive macht sich selbst zur Richterin und verhindert jede gerichtliche Kontrolle. Das ist eine Rückkehr in die Selbstherrlichkeit des Obrigkeitsstaates. Die etablierten Medien schweigen. Die alternativen Medien decken auf.
2. Die wortlautzentrierte Analyse der Rechtslage
a) Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
Art. 19 Abs. 4 GG lautet: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“
Wortlautzentrierte Analyse: Die Rechtsweggarantie ist absolut. Sie gilt für jeden Akt der öffentlichen Gewalt. Sie verlangt eine vollständige richterliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die Löschung der Daten macht eine solche Prüfung unmöglich. Sie ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
b) Die BVerfG-Rechtsprechung
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt:
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BVerfGE 49, 220: „Es gibt keinen Akt der öffentlichen Gewalt, der nicht einer repressiven Kontrolle durch die Gerichte unterliegt. Den Gerichten steht nicht die Befugnis zu, das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einzuschränken.“
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BVerfGE 35, 263: Die Rechtsweggarantie dient dazu, die „Selbstherrlichkeit“ der vollziehenden Gewalt zu beseitigen. Sie verlangt eine vollständige richterliche Prüfung und soll irreparable Entscheidungen soweit als möglich ausschließen.
Wortlautzentrierte Analyse: Das niedersächsische Verfahren verstößt gegen diese Grundsätze. Die Exekutive (Innenministerium) trifft eine Entscheidung, die sie nicht vollständig der richterlichen Prüfung unterstellt. Sie macht sich selbst zur Richterin.
c) Die Nichtigkeit des Löschgesetzes
Das Löschgesetz ist ein einfaches Gesetzesrecht. Es greift in die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ein. Art. 19 Abs. 4 GG ist jedoch absolut gefasst. Er kann nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das Löschgesetz ist daher ex tunc nichtig.
3. Die Analyse des Apollo-News-Berichts
a) Die Löschung der Daten
Das Innenministerium hat alle Daten zu den Wahlausschluss-Empfehlungen gelöscht. Es verweigert jede Auskunft.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Löschung ist ein Akt der Exekutive. Sie macht eine gerichtliche Prüfung unmöglich. Sie ist ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
b) Die gesetzliche Grundlage
Die rot-grüne Koalition hat ein Gesetz eingeführt, das die Löschung vorschreibt.
Wortlautzentrierte Analyse: Das Gesetz ist nichtig. Es verstößt gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
c) Die Rolle der Wahlausschüsse
Die Wahlausschüsse folgen den Empfehlungen des Innenministeriums. Sie schließen AfD-Kandidaten aus.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Wahlausschüsse sind Teil der Exekutive. Sie handeln auf der Grundlage eines nichtigen Gesetzes. Ihre Entscheidungen sind verfassungswidrig.
4. Die Rolle der Medien
a) Die etablierten Medien schweigen
Die etablierten Medien (SPIEGEL, FOCUS, t-online, ÖRR) berichten nicht über die Datenlöschung. Sie folgen der Geiger’schen Doktrin: Sie schweigen die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat tot.
Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Medien sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Sie verschweigen den Verfassungsbruch.
b) Die alternativen Medien decken auf
Apollo-News berichtet über die Datenlöschung. Es deckt den Verfassungsbruch auf.
Wortlautzentrierte Analyse: Apollo-News erfüllt die Aufgabe der Pressefreiheit (Art. 5 GG). Es deckt Missstände auf.
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Löschung der Daten ist ein eklatanter Verfassungsbruch.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG: Die Löschung macht eine gerichtliche Prüfung unmöglich.
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Nichtigkeit des Löschgesetzes: Das Löschgesetz verstößt gegen den absoluten Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG.
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Selbstherrlichkeit der Exekutive: Die Exekutive macht sich selbst zur Richterin.
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Versagen der etablierten Medien: Die etablierten Medien schweigen den Verfassungsbruch tot.
6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Die Datenlöschung ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen hat die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ausgehebelt. Sie hat Daten gelöscht, die für eine gerichtliche Prüfung notwendig gewesen wären. Art. 19 Abs. 4 GG ist absolut. Er kann nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das Löschgesetz ist nichtig. Die Exekutive macht sich selbst zur Richterin. Die etablierten Medien schweigen. Apollo-News deckt auf. Die Lösung ist nicht die nächste Wahl. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze, ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“