M. Broders Analyse Notstands-Normalität mit Alltagsmaske vom 13.07.2020 zeugt von unzureichendem Wissen um die bundesdeutschen Machenschaften der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt seit dem 23.05.1949 versus Bonner Grundgesetz, leider

Zitat:

„Wir sollen den Maskenzwang als alltägliche Normalität akzeptieren, deshalb werden die Masken, die zu tragen wir gezwungen werden, jetzt in Regierungskampagnen auch Alltagsmasken genannt. Logischerweise müssten nun auch Sonntags- und Festtagsmasken folgen. Vielleicht kommt das ja noch. Wir haben in den letzten Monaten eine fundamentale Richtungsänderung erlebt: Wir sind von Bürgern zu Untertanen geworden, die ihr Leben täglich nach neuen staatlichen Verboten und Geboten ausrichten und dankbar sind, wenn die Zügel etwas gelockert werden. Das Notstandshandeln war zeitweise sicher legitim, doch er darf nicht zum Normalfall werden. Und ganz schlimm wird es, wenn wir vergessen, dass es mal eine demokratische Ordnung gegeben hat, die auf dem Individuum und seiner Freiheit beruhte.“

Fakt ist, dass die von M. Broder angesprochene demokratische Ordnung nur die sein kann und darf, die auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes basiert, doch dieses Bonner Grundgesetz harrt seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung.

Die bundesdeutschen Grundrechteträger sind seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrig zu „Menschen minderen Rechts“ erklärt, denen man seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt jederzeit grundgesetzwidrig den „bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ bereitet, wenn es den grundgesetzfeindlichen wie grundgesetzwidrigen Machenschaften der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den ebenso grundgesetzfeinlich orientierten etablierten politischen Parteien nützt oder auch nur nützen könnte.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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