„Kunst ist keine Meinung: Warum das Urteil gegen Rudolph Bauer das Grundgesetz bricht“

Die Neue Rheinische Zeitung und der Bundesverband Arbeiterfotografie haben eine klare Botschaft veröffentlicht: Das Landgericht Bremen hat mit seiner Verurteilung des Künstlers Rudolph Bauer nicht nur einen einzelnen Künstler getroffen – es hat das Grundgesetz gebrochen.

Denn was hier passiert ist, ist kein Betriebsunfall der Justiz. Es ist ein systematischer Angriff auf die absolute Kunstfreiheit.

1. Kunst ist nicht Meinung – und das ist der entscheidende Unterschied

Das Grundgesetz unterscheidet in Art. 5 klar zwischen Meinung und Kunst:

Das Landgericht Bremen hat diese Unterscheidung ignoriert. Es hat die Bildmontagen von Rudolph Bauer nicht als Kunst gewertet, sondern als „reine Meinungsäußerungen“. Damit hat es sich eine Kompetenz angemaßt, die ihm das Grundgesetz nicht gibt: die Macht, zu entscheiden, was Kunst ist und was nicht.

Es gibt keine staatliche Behörde, die das darf. Und auch kein Gericht.

2. Die §§ 86, 86a, 130 StGB sind hier nicht anwendbar

Die Strafgesetze, auf die sich das Gericht beruft – § 130 (Volksverhetzung) und § 86 (Verwendung von NS-Kennzeichen) – enthalten sogenannte „strafbefreiende“ Passagen. Sie sollen die Kunst von der Strafbarkeit ausnehmen. Aber diese Passagen sind selbst verfassungswidrig.

Warum? Weil der einfache Gesetzgeber im Jahr 1976 versucht hat, die absolute Kunstfreiheit durch einfaches Gesetzesrecht zu relativieren. Das durfte er nicht. Ein absolut gefasstes Grundrecht kann nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt oder „befreit“ werden. Die Kunstfreiheit ist keine Ausnahme von der Strafbarkeit – sie ist ein unantastbares Grundrecht, das der Staat nicht einmal antasten darf.

Die strafbefreienden Passagen sind daher von Anfang an nichtig (ex tunc nichtig). Sie hätten nie angewandt werden dürfen.

3. Das Gericht hat den Staat vor der Verfassung geschützt – statt die Verfassung vor dem Staat

Das Landgericht hat nicht nur die Kunstfreiheit ignoriert. Es hat auch die historische und politische Botschaft der Bilder übergangen. Bauers Collagen warnen vor einer Wiederholung von Unrecht, Militarismus und staatlicher Repression. Sie sind antifaschistische Kunst – keine Propaganda.

Das Gericht hat stattdessen die staatlichen Corona-Maßnahmen als „demokratisch legitimiert“ hingestellt und die kritische Auseinandersetzung mit ihnen kriminalisiert. Es hat sich zum Hüter des Staates gemacht – nicht zum Hüter der Verfassung.

Das ist das Gegenteil von dem, was ein Rechtsstaat tun sollte.

4. Was jetzt zu tun ist

Die NRhZ und der Bundesverband Arbeiterfotografie haben mit ihrer Erklärung einen wichtigen Schritt getan. Sie zeigen, dass dieser Fall kein Einzelfall ist – sondern ein System. Die Justiz schützt nicht die Grundrechte, sie schützt die Macht.

Doch es gibt einen Weg: Die wortlautzentrierte Methode. Nur der Wortlaut des Grundgesetzes zählt. Nur er kann das System durchschneiden. Und der Wortlaut ist klar:

Kunst ist frei. Punkt.


Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

„Das Urteil gegen Rudolph Bauer ist kein Rechtsfehler – es ist ein Verfassungsbruch. Die Kunstfreiheit ist absolut. Der Staat hat kein Recht, über Kunst zu urteilen. Die strafbefreienden Passagen der §§ 86, 86a, 130 StGB sind nichtig. Das Verfahren war von Anfang an unrechtmäßig. Wer das erkennt, muss handeln – und sich auf den Wortlaut des Grundgesetzes berufen. Denn der Wortlaut schweigt nicht.“

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