1. Der Vorgang
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (2024) können Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten (Doppelpass). Die Quote der Mehrstaatigkeit liegt zwischen 85% und 98%. Die meisten neuen Deutschen stammen aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland. Vor der Einbürgerung wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt (weniger als 1% der Fälle führt zu Erkenntnissen). In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Anträge abgelehnt, weil die Betreffenden kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten.
Die SPD (Koalitionspartner) unterstützt den Doppelpass – die Union (CDU) ist skeptisch, die AfD lehnt ihn ab.
2. Die wortlautzentrierte Analyse
Die Medien diskutieren über Integration, über Doppelpass, über Loyalitätskonflikte. Aber sie verschweigen die eigentliche Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch?
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Der Bundestag (SPD, Grüne, FDP) hat das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert (2024). | Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Also ist der Bundestag (der die Reform beschlossen hat) illegitim. Die Reform ist nichtig. |
| Die neuen Staatsbürger müssen ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ablegen. | Die freiheitliche demokratische Grundordnung existiert nicht – weil das BVerfGG nichtig ist, das BVerfG illegitim, die Wahlgesetze nichtig. Der Staat, dem die Neubürger die Treue schwören, ist verfassungswidrig. |
| Der Verfassungsschutz prüft die Antragsteller auf Extremismus. | Der Verfassungsschutz beruht auf nichtigen Gesetzen (BVerfSchG – Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Seine „Erkenntnisse“ sind wertlos. |
| In Sachsen-Anhalt müssen die Antragsteller das Existenzrecht Israels anerkennen. | Das ist eine politische Auflage – sie hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Der Staat, der diese Auflage verlangt, ist illegitim (nichtige Wahlgesetze). |
Die (vernichtende) Einsicht: Die Debatte über den Doppelpass ist Makulatur. Der deutsche Staat (der die Einbürgerung vornimmt) ist verfassungswidrig – weil seine eigenen Rechtsgrundlagen (Wahlgesetze, BVerfGG, etc.) nichtig sind. Die neuen Staatsbürger schwören einem illegitimen Staat die Treue. Das ist nicht Integration – das ist Verfassungsbruch.
3. Das (vernichtende) Fazit
Die Medien diskutieren über Doppelpass, Integration, Loyalität. Das Grundgesetz schweigt. Die eigentliche Frage ist: Wie kann man einem Staat die Treue schwören, der seine eigene Verfassung seit 77 Jahren ignoriert? Die Wahlgesetze sind nichtig . Das BVerfG ist illegitim . Die Steuergesetze sind nichtig . Die neuen Staatsbürger werden in einen verfassungswidrigen Verein aufgenommen – und die Medien feiern das als ‚Integration‘.
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Die neuen Deutschen schwören auf das Grundgesetz. Das Grundgesetz sagt: ‚Das Gesetz muss das Grundrecht nennen‘ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Wahlgesetze nennen nichts – sie sind nichtig. Der Bundestag ist illegitim. Der Staat, dem die Neubürger die Treue schwören, ist verfassungswidrig. Die Integration ist Makulatur – der wahre Skandal ist der illegitime Staat.“