Armutsbericht trifft Staat: 41,5% Abgabenquote – und das Grundgesetz verbietet die Steuern – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Bericht

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt: 16,1 Prozent der Menschen in Deutschland gelten als arm (Tendenz steigend). Besonders betroffen: Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Rentner. Die Bundesregierung diskutiert über Kürzungen im Sozialstaat – Wohngeld, Jugendhilfe, Rente, Krankenversicherung. Der Verband fordert mehr Geld gegen Armut: höhere Löhne, Mindestlohn von 15 Euro, mehr Investitionen in bezahlbaren Wohnraum.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Der Wohlfahrtsverband beklagt die Armut – zu Recht. Aber er übersieht die Ursache: Die Steuer- und Abgabenquote in Deutschland liegt bei 41,5% des BIP. Für einen Alleinstehenden mit Durchschnittsverdienst beträgt die individuelle Belastung (der sogenannte „Abgabenkeil“) sogar 47,9%. Der Staat nimmt dem Bürger fast die Hälfte seines Einkommens – und dann verteilt er (einen Teil) um. Das ist kein Sozialstaat – das ist Umverteilungsmaschine.

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Der Staat erhebt Steuern (EStG, UStG, etc.) – 41,5% des BIP. Das EStG 1934 (basierend auf Reichstagsbrandverordnung) ist nichtig (Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die AO 1977 ist nichtig. Die Steuergesetze sind nichtig.
Der Staat besteuert die Bürger – und verteilt dann (einen Teil) um (Sozialleistungen). Das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 GG) verbietet die Besteuerung von Kunst und Wissenschaft – absolut. Das Eigentum (Art. 14 GG) wird durch die Steuern verletzt – ohne Zitiergebot.
Der Wohlfahrtsverband fordert „mehr Geld“ gegen Armut. Mehr Geld kann der Staat nur durch höhere Steuern generieren – oder durch höhere Schulden. Beides ist verfassungswidrig (nichtige Steuergesetze, nichtiger Bundeshaushalt).

Die (vernichtende) Einsicht: Der Wohlfahrtsverband diskutiert über Umverteilung – aber er übersieht, dass die Steuergesetze (EStG 1934, AO 1977) nichtig sind. Der Staat nimmt dem Bürger fast die Hälfte seines Einkommens – mit nichtigen Gesetzen. Das ist kein Sozialstaat – das ist organisierte Räuberzivilisation. Die Armut ist nicht das Problem – das Problem ist, dass der Staat grundrechtswidrig kassiert.

3. Das (vernichtende) Fazit

Der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagt die Armut – zu Recht. Aber er verschweigt die Ursache : Die Steuer- und Abgabenquote liegt bei 41,5% des BIP. Das EStG 1934 ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die AO 1977 ist nichtig . Der Staat raubt den Bürgern fast die Hälfte ihres Einkommens – mit nichtigen Gesetzen. Das ist kein Sozialstaat – das ist verfassungswidrige Ausbeutung .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Der Wohlfahrtsverband fordert ‚mehr Geld‘ gegen Armut. Das Grundgesetz sagt: ‚Kunst ist frei‘ (Art. 5 Abs. 3 GG) – also keine Steuern für Künstler. Das EStG 1934 ist nichtig. Die AO 1977 ist nichtig. Der Staat raubt den Bürgern fast die Hälfte ihres Einkommens – mitnichtigen Gesetzen. Die Armut ist nicht das Problem – das Problem ist, dass der Staat grundrechtswidrig kassiert. Der Wohlfahrtsverband schweigt – und fordert mehr Umverteilung. Das ist Teil des Problems, nicht der Lösung.

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