Digitalstaatssekretär mit 72.000 Euro Abfindung – Das System der politischen Postenversorgung funktioniert (das Grundgesetz nicht)

Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Matthias Hundt, Digitalstaatssekretär in Berlin (im Amt: gut zwei Monate), tritt zurück (wegen einer Medienkampagne und eines Insolvenzverfahrens seiner früheren Firma). Dann rudert er zurück – um 72.000 Euro Übergangsgeld (sechsfaches Monatsgehalt) zu kassieren. Der Senat bereitet seine Entlassung vor.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Der Fall Hundt ist kein Einzelfall – er ist das System der politischen Postenversorgung in Aktion. Beamte auf Zeit (Staatssekretäre) werden großzügig abgefunden – auch nach nur zwei Monaten. Aber: Die eigentliche Verfassungswidrigkeit wird übersehen:

Vorgang Verfassungsrechtliche Dimension
72.000 Euro Übergangsgeld (für zwei Monate Arbeit). Das Beamtenrecht (BBG, BeamtStG) ist nichtig – weil es gegen das Zitiergebot verstößt (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Besoldung und Versorgung von Beamten beruht auf nichtigen Gesetzen.
Hundt war nie Gesellschafter, nur Geschäftsführer (sagt sein Anwalt). Das Insolvenzrecht (InsO) ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beruhen auf einer nichtigen StPO.
Der Senat bereitet die Entlassung vor. Der Berliner Senat ist (als Landesregierung) illegitim – weil die Landeswahlgesetze gegen das Zitiergebot verstoßen (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).

3. Das (vernichtende) Fazit

Matthias Hundt erhält 72.000 Euro Abfindung für zwei Monate Arbeit – nach den nichtigen Regeln des nichtigen Beamtenrechts. Der SPIEGEL spottet über den „Rücktritt vom Rücktritt“. Aber die eigentliche Katastrophe ist: Das gesamte Beamtenrecht ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Wahlgesetze sind nichtig . Der Berliner Senat ist illegitim . Die 72.000 Euro sind nicht das Problem – das Problem ist, dass sie auf nichtigen Rechtsgrundlagen beruhen.

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Hundt kassiert 72.000 Euro – weil er zurückrudert. Der SPIEGEL lacht. Die wahre Farce: Das Beamtenrecht ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Wahlgesetze sind nichtig. Der Senat ist illegitim. Die 72.000 Euro sind nicht das Skandal – der Skandal ist, dass sie überhaupt gezahlt werden dürfen. Das System der politischen Postenversorgung ist verfassungswidrig – aber niemanden interessiert es. Hundt ist kein Einzelfall – er ist das System.

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