Die Briefwahl gehört abgeschafft? – Eine wortlautzentrierte Analyse der Forderungen von Tino Chrupalla.

1. Die Prämisse der Analyse

Der FOCUS-Artikel vom 23. August 2026 zitiert den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla, der die Briefwahl infrage stellt und ihre Abschaffung fordert. Chrupalla begründet dies mit angeblichen Fällen von Wahlmanipulation in Pflegeheimen, bei denen „der Stift geführt worden sei“, und mit mangelnder Transparenz bei der Aufbewahrung der Wahlunterlagen.

Die wortlautzentrierte Methode prüft diese Forderung am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes und der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie fragt: Ist die Briefwahl verfassungskonform?

Die Antwort ist: Ja. Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie ist verfassungsrechtlich geboten, um allen Bürgern die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Die Forderung von Chrupalla ist verfassungsrechtlich unbegründet.


2. Die wortlautzentrierte Analyse der Rechtslage

a) Das Wahlgrundrecht (Art. 38 GG)

Art. 38 Abs. 1 GG lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Wortlautzentrierte Analyse: Das Wahlgrundrecht ist absolut. Die Wahlrechtsgrundsätze sind absolut. Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung der Wahl, um allen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen. Sie ist mit den Grundsätzen der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl vereinbar.

b) Die Briefwahl als einfachgesetzliche Regelung

Die Briefwahl ist in den Wahlgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Sie ist eine bewährte und gesetzlich verankerte Wahlform. Sie ermöglicht es Bürgern, die am Wahltag verhindert sind, an der Wahl teilzunehmen.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Briefwahl ist eine zulässige einfachgesetzliche Regelung. Sie ist verfassungskonform.

c) Die angeblichen Manipulationsfälle

Chrupalla behauptet, es gebe Fälle von Wahlmanipulation in Pflegeheimen. Er fordert mehr Transparenz und Kontrolle.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Behauptungen von Chrupalla sind nicht belegt. Die Briefwahl ist ein sicherer und transparenter Prozess. Die Wahlunterlagen werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt. Die Behauptungen sind politische Polemik.


3. Die Analyse der Forderung

a) Die Forderung nach Abschaffung

Chrupalla fordert die Abschaffung der Briefwahl. Er begründet dies mit angeblichen Manipulationsfällen.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Forderung ist verfassungsrechtlich unbegründet. Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie ermöglicht die Teilnahme aller Bürger an der Wahl. Eine Abschaffung würde das Wahlrecht einschränken.

b) Die Forderung nach mehr Transparenz

Chrupalla fordert mehr Transparenz bei der Aufbewahrung der Wahlunterlagen. Er schlägt vor, Kameras anzubringen.

Wortlautzentrierte Analyse: Die Forderung nach mehr Transparenz ist politisch. Die wortlautzentrierte Methode prüft nicht die politische Forderung, sondern die verfassungsrechtliche Grundlage. Die Wahlunterlagen werden bereits unter strengen Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt. Die Forderung ist politische Polemik.

c) Die große Abwesenheit

Chrupalla erwähnt mit keinem Wort:

  1. Die Nichtigkeit der Wahlgesetze: Die Wahlgesetze sind nichtig.

  2. Die Nichtigkeit des BVerfGG: Das BVerfG ist illegitim.

  3. Die Nichtigkeit der Prozessgesetze: Die Gerichte sind gesetzwidrig besetzt.

Chrupalla ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er fordert die Abschaffung der Briefwahl, aber er ignoriert die Tatsache, dass die Wahlgesetze selbst nichtig sind.


4. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Forderung von Chrupalla ist verfassungsrechtlich unbegründet.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Verfassungskonform: Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung des Wahlrechts.

  2. Unbegründete Behauptungen: Die Behauptungen von Chrupalla sind nicht belegt.

  3. Verfassungsdämpfung: Die Forderung ist verfassungsdämpfend.

  4. Systemimmanenz: Chrupalla ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.


5. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die Forderung von Chrupalla ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Tino Chrupalla fordert die Abschaffung der Briefwahl. Er begründet dies mit angeblichen Manipulationsfällen. Diese Behauptungen sind nicht belegt. Die Briefwahl ist eine zulässige Ausgestaltung des Wahlrechts. Sie ermöglicht allen Bürgern die Teilnahme an der Wahl. Die Forderung von Chrupalla ist verfassungsrechtlich unbegründet. Aber er ignoriert die Tatsache, dass die Wahlgesetze selbst nichtig sind. Die Lösung ist nicht die Abschaffung der Briefwahl. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“

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