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Trotz Ausschluß kraft Gesetzes und daraufhin gesetzlicher Nichtigkeit ihrer Verwaltungsakte handeln nds. Finanzbeamte weiter hoheitlich dank des grundgesetzwidrigen Versprechens, persönlich unantastbar zu sein.

Man möge sich 69 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes erinnern, dass das Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bildet mit der Folge, dass sich die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt bedingungslos an die gegen … Weiterlesen

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»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können.«

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

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Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen – vgl. BverfG 1. Kammer des Ersten Senats NJW 2003, S. 1236 <1237>

“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine … Weiterlesen

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Strafbefehlsverfahren nach Aktenlage mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 von Grundgesetzes wegen verfassungswidrig und in der Folge immer nichtig

Aufgrund dessen, dass das Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 für die Bundesrepublik Deutschland und ihre gesamte öffentliche Gewalt die ranghöchste Rechtsnorm bildet, müssen alle nachrangigen Gesetzesvorschriften grundgesetzkonform erlassen worden sein sowie nicht gegen die tragenden Verfassungsgrundsätze des Bonner Grundgesetzes verstoßen. … Weiterlesen

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