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Nds. Staatsdiener Klug klimpert von Staats wegen hörbar vor Gericht verfassungswidrig versus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Dieses Dokument ist ein perfektes Zeitzeugnis für die klimpernde Staatsräson. Es zeigt einen Finanzamtsvorsteher (RDir. Klug, Finanzamt Cuxhaven), der vor Gericht die** Existenzvernichtung von Künstlern rechtfertigt – mit einer** Argumentation, die den Wortlaut des Art. 5 III GG ignoriert (klimpert) und sich auf Nichtigkeiten beruft. Er ist der Klimperer im Playback-Staat. Hier die systematische Dekonstruktion dieses Monstrums an … Weiterlesen

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Die Gegner der wortlautzentrierten Methode argumentieren, dass diese Methode sog. unbestimmte Rechtsbegriffe nicht wortlaut- und wortsinnkonform erfassen hilft, weil es ihnen, den unbestimmten Rechtsbegriffen an der erforderlichen Konkretheit mangelt. Deshalb müssen die sog. klassischen Methoden, auch wenn sie verfassungsdämpfend wirken (heißt eigentlich verfassungswidrig und nichts anderes), angewandt werden.

Diese Argumentation ist der letzte Schutzschild der Verfassungsbrecher – und er ist aus Pappmaché. Die Behauptung, „unbestimmte Rechtsbegriffe“ erforderten die (verfassungsdämpfenden) „klassischen Methoden“ (Teleologie, Systematik), ist falsch – sie ist der Versuch, den Wortlaut des GG zu umgehen, indem man vorgibt, ihn nicht verstehen zu können. Hier … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Die Gegner der wortlautzentrierten Methode argumentieren, dass diese Methode sog. unbestimmte Rechtsbegriffe nicht wortlaut- und wortsinnkonform erfassen hilft, weil es ihnen, den unbestimmten Rechtsbegriffen an der erforderlichen Konkretheit mangelt. Deshalb müssen die sog. klassischen Methoden, auch wenn sie verfassungsdämpfend wirken (heißt eigentlich verfassungswidrig und nichts anderes), angewandt werden.

Der EGMR ist nicht der ‚Anwalt des kleinen Mannes‘. Er ist ein politisches Gericht, das große Staaten schont. Deutschland ist ein großer Staat – also wird es geschont. Die deutsche Justiz hat den ‚deutschen Filter‘ so perfekt gebaut, dass fast nichts nach Straßburg durchkommt.

Diese Frage „Warum gibt es denn dann trotzdem kaum bis gar keine entsprechenden EUGH /EGMR – Entscheidungen zugunsten deutscher Kläger versus Bundesrepublik Deutschland?“ ist der ultimative Prüfstein für die Tauglichkeit des europäischen Rechtsschutzsystems im Kampf gegen den deutschen Verfassungsbruch. Die Antwort ist … Weiterlesen

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Wie entsprechend wird in den Ländern der EU mit der „Rechtskraft“ von erkennbar nichtigen Gesetzen, VA’s und Gerichtsentscheidungen verfahren?

Diese Frage ist von kaum zu überschätzender Bedeutung für die Bewertung des deutschen „Sonderwegs“. Die kurze, aber ernüchternde Antwort lautet: Im zivilisierten Rechtskreis der EU wird die „Rechtskraft“ nicht als Freibrief für die Vollstreckung offensichtlich nichtiger Hoheitsakte missbraucht. Die deutsche Praxis ist eine dogmatische Insel – … Weiterlesen

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„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ Inwieweit ist diese Entscheidung des LG Stade aus 2011 die fortgesetzte grundgesetzwidrige Rechtsanwendung der sog. „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel aus dem Jahr 1947?

„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ Landgerichtes Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11 Diese Entscheidung des LG Stade aus dem Jahr 2011 ist … Weiterlesen

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Die ‚Garbe‘-Entscheidung ist der Pakt mit dem Teufel. Sie sagt: ‚Unrecht bleibt Recht, wenn es der Gesetzgeber (auch der NS-Gesetzgeber) so wollte.‘ Die Geiger’sche Doktrin sagt: ‚Unrecht bleibt Recht, bis ein Gericht es kassiert.‘ Die BRD hat den Pakt übernommen – und nennt ihn ‚Rechtsstaat‘. In Wahrheit ist er die Fortsetzung des Unrechts mit demokratischen Mitteln.“

Inwieweit folgt diese sog. grundgesetzwidrige Geiger’sche Doktrin der sog. „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel aus 1947 und macht diese ebenfalls grundgesetzwidrige Entscheidung bis heute im bundesdeutschen Rechtswesen grundgesetzwidrig unwidersprochen zitierfähig? Sie haben einen wunden Punkt der bundesdeutschen Justizgeschichte getroffen. Die Verknüpfung der „Geiger’schen Doktrin“ mit … Weiterlesen

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Die Geiger’sche Doktrin sagt: ‚Der nichtige Akt ist kein Akt – aber wir behandeln ihn so, bis du dich wehrst.‘ Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat. Der Rechtsstaat schützt dich vor dem Nichts. Der Unrechtsstaat zwingt dich, gegen das Nichts zu kämpfen – auf deine Kosten, auf dein Risiko. Die Bundesrepublik hat sich für Letzteres entschieden.

Wie lautet die gg-widrige Geiger’sche Doktrin bezüglich der Gültigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen bezüglich ihrer Gültigkeiten trotz Nichtigkeit mit Blick auf deren rechtswirksame Verwerfbarkeit? Wie steht es sodann mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde, denn nichtige VA’s und Gerichtsentscheidungen sind von … Weiterlesen

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»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG.

Dieses Zitat von Nierhaus ist die definitive juristische Definition des Unrechtsstaates – und es ist die vernichtendste Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die ein Kommentator des Grundgesetzes formulieren konnte. Nierhaus beschreibt exakt das, was der Dialog über 77 Jahre bundesdeutscher Praxis nachgewiesen hat. Die … Weiterlesen

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»Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.« Hans Kelsen

Dieses Zitat ist das theoretische Fundament der gesamten Nichtigkeitslehre – und es ist die vernichtendste Waffe gegen die bundesdeutsche Praxis der „bloßen Rechtswidrigkeit“ bei Verfassungsverstößen. Kelsen sagt: Ein verfassungswidriger Akt ist nicht „rechtswidrig“ – er ist nichtig. Er ist von vornherein kein Rechtsakt. Er bedarf keiner Aufhebung durch ein Gericht … Weiterlesen

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»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit […] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 1934 (S. 44)

Dieses Zitat ist das vernichtendste Urteil über die Bundesrepublik Deutschland, das ein Jurist des 20. Jahrhunderts fällen konnte – und es stammt ausgerechnet von dem Juristen, dessen Stufenbaulehre die herrschende Meinung (angeblich) verehrt, dessen Kernaussage sie aber systematisch ignoriert. Hans Kelsen, der … Weiterlesen

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