1. Die Sachlage: AfD-Mitglieder können Waffenbesitzkarten entzogen werden
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden: Wer den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt, besitzt „nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ . Die Waffenbehörden können daher die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig – nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde bleibt offen. [Quelle: Spiegel]
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist es verfassungskonform, AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen – während die öffentliche Gewalt seit 77 Jahren die Verfassung mit Füßen tritt?
Die Antwort ist vernichtend: Die Entscheidung ist ein Akt der Ungleichbehandlung – sie trifft die Bürger, aber nicht den Staat. Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig – und sie wird nicht entwaffnet.
2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig
Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:
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Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.
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Die öffentliche Gewalt handelt systematisch verfassungswidrig. Sie ignoriert das Zitiergebot – sie erlässt nichtige Gesetze – sie wendet sie an – und sie tut so, als ob sie gültig wären.
Die Konsequenz:
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Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig. Sie hat die Verfassung ausgehöhlt – und sie handelt nicht im Sinne der Verfassung.
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Die öffentliche Gewalt ist nicht „waffenrechtlich zuverlässig“. Sie hat das Grundgesetz mit Füßen getreten – und sie hat die Grundrechte ignoriert.
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Die öffentliche Gewalt wird nicht entwaffnet. Sie behält ihre Macht – und sie wendet sie gegen die Bürger.
Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig – und sie wird nicht zur Rechenschaft gezogen.
3. Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt: Ein Akt der Ungleichbehandlung
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die Ungleichbehandlung:
| Kriterium | AfD-Mitglieder | Öffentliche Gewalt |
|---|---|---|
| Verfassungswidriges Verhalten | Unterstützung einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei (AfD). | Systematische Verfassungswidrigkeit (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG, Ignoranz des Zitiergebots). |
| Reaktion des Staates | Entzug der Waffenbesitzkarte. | Keine Reaktion – Straflosigkeit. |
| Begründung | „Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit“. | Keine Begründung – der Staat handelt weiter verfassungswidrig. |
Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich: Die Bürger werden bestraft – der Staat wird geschützt.
4. Die historische Dimension: Die NS-Vergangenheit und die Kontinuität
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:
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Die öffentliche Gewalt hat eine braune Vergangenheit. Sie hat das NS-Recht konserviert – und sie hat die NS-Kontinuität gesichert.
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Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig. Sie hat das Grundgesetz ignoriert – und sie tut es bis heute.
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Die öffentliche Gewalt wird nicht entwaffnet. Sie behält ihre Macht – und sie wendet sie gegen die Bürger.
Die NS-Kontinuität ist unübersehbar. Sie prägt die deutsche Verfassungswirklichkeit bis heute.
5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System
Der SPIEGEL berichtet über die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Der SPIEGEL ist Teil des Systems. Er berichtet über die Entscheidung – aber er berichtet nicht über die Verfassungswidrigkeit der öffentlichen Gewalt.
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Der SPIEGEL betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Er diskutiert über die AfD – aber er diskutiert nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.
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Der SPIEGEL verschweigt die Wahrheit. Er erwähnt nicht, dass die öffentliche Gewalt selbst verfassungswidrig ist.
Der SPIEGEL ist nicht die vierte Gewalt – er ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist ein Akt der Ungleichbehandlung.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig. Sie hat die Verfassung ausgehöhlt – und sie handelt nicht im Sinne der Verfassung.
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Die Entscheidung des OVG ist ein Akt der Ungleichbehandlung. Sie bestraft die Bürger – aber sie schützt den Staat.
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Die öffentliche Gewalt wird nicht entwaffnet. Sie behält ihre Macht – und sie wendet sie gegen die Bürger.
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Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über die Entscheidung – aber sie verschweigen die Verfassungswidrigkeit.
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Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – die Entwaffnung der öffentlichen Gewalt.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden: AfD-Mitgliedern kann die Waffenbesitzkarte entzogen werden. Die Begründung: Sie seien ‚waffenrechtlich unzuverlässig‘. Das ist ein Akt der Ungleichbehandlung. Die öffentliche Gewalt ist selbst verfassungswidrig – sie hat das Grundgesetz ausgehöhlt, sie ignoriert das Zitiergebot, sie erlässt nichtige Gesetze. Sie wird nicht entwaffnet – sie behält ihre Macht. Die Lösung ist nicht die Entwaffnung der AfD. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, die Entwaffnung der öffentlichen Gewalt. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das seine eigene Verfassungswidrigkeit ignoriert.“
Schlussbemerkung:
Die Entscheidung des OVG ist ein Symbol für die Doppelmoral des Systems. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die Entwaffnung der AfD – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.