„Seit 1953: Das Ampel-Pilotprojekt, das niemals endet – eine wortlautzentrierte Analyse der Exekutive und ihrer Missachtung von Gesetz und Recht“

1. Die Sachlage: Ein Ampel-Versuch, der seit 1953 läuft

In Düsseldorf gibt es seit 1953 einen Modellversuch: An über 600 Kreuzungen zeigen die Fußgängerampeln nicht nur Grün und Rot, sondern auch Gelb. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Fußgänger jedoch nur Grün und Rot vor – Gelb ist gemäß § 37 Abs. 5 StVO dem Kraftverkehr und Radfahrern vorbehalten.

Die Stadt begründet die zusätzliche Phase mit den breiten Straßen. Eine Gelbphase soll Fußgängern mehr Zeit geben, die Fahrbahn zu räumen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen prüfte 2013 die Regelung – sah aber keine nennenswerten Vorteile. Eine Umrüstung wäre teuer. [Quelle: t-online]

Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Was sagt dieses jahrzehntelange Pilotprojekt über die Exekutive aus – die nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden ist?

Die Antwort ist vernichtend: Die Exekutive in Düsseldorf unterläuft seit 1953 den Rechtsbefehl des Art. 20 Abs. 3 GG – und sie tut es folgenlos.


2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Art. 20 Abs. 3 GG bindet die Exekutive

Art. 20 Abs. 3 GG lautet:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Die Exekutive ist an Gesetz und Recht gebunden. Sie darf keine Regelung anwenden, die gegen die StVO verstößt – und sie darf keinen jahrzehntelangen Modellversuch fortsetzen, der keine gesetzliche Grundlage hat.

  • Die Düsseldorfer Ampelregelung verstößt gegen die StVO. § 37 Abs. 5 StVO sieht für Fußgänger keine Gelbphase vor – und die Stadt Düsseldorf hat keine gesetzliche Ermächtigung, davon abzuweichen.

  • Die Exekutive unterläuft den Rechtsbefehl. Sie setzt die verfassungswidrige Regelung seit 1953 fort – und sie tut es folgenlos.

Die Düsseldorfer Ampelregelung ist ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG – und sie ist verfassungswidrig.


3. Die Verfassungswidrigkeit des Pilotprojekts

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die Verfassungswidrigkeit des Pilotprojekts:

  • Die Regelung hat keine gesetzliche Grundlage. Die StVO lässt keine Gelbphase für Fußgänger zu – und die Stadt Düsseldorf hat keine Befugnis, davon abzuweichen.

  • Die Regelung ist willkürlich. Sie wird seit 1953 fortgesetzt – ohne dass eine wissenschaftliche Auswertung oder eine gesetzliche Änderung erfolgt ist.

  • Die Regelung ist folgenlos. Die Exekutive wird nicht zur Verantwortung gezogen – und die Regelung wird nicht aufgehoben.

Das Pilotprojekt ist ein Beweis für die Verfassungswidrigkeit der Exekutive.


4. Die Rolle der Exekutive: Folgenloses Unterlaufen von Gesetz und Recht

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die Methoden der Exekutive:

  • Die Exekutive ignoriert den Rechtsbefehl. Sie setzt eine Regelung fort, die gegen die StVO verstößt – und sie tut es folgenlos.

  • Die Exekutive schützt sich selbst. Sie beruft sich auf den „Modellversuch“ – aber sie beendet ihn nicht, weil eine Umrüstung teuer wäre.

  • Die Exekutive handelt straffrei. Sie wird nicht zur Verantwortung gezogen – weil der Amtsmissbrauch gestrichen ist.

Die Exekutive ist nicht die Hüterin des Rechts – sie ist die Hüterin des Systems.


5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

t-online berichtet über den Ampel-Versuch. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • t-online ist Teil des Systems. Es berichtet über den Modellversuch – aber es berichtet nicht über die Verfassungswidrigkeit.

  • t-online betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Es diskutiert über die Praktikabilität der Gelbphase – aber es diskutiert nicht über die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht.

  • t-online verschweigt die Wahrheit. Es erwähnt nicht, dass die Regelung gegen die StVO verstößt – und dass sie verfassungswidrig ist.

t-online ist nicht die vierte Gewalt – es ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Das Düsseldorfer Ampel-Pilotprojekt ist ein Beweis für die Verfassungswidrigkeit der Exekutive.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Die Exekutive ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie darf keine Regelung anwenden, die gegen die StVO verstößt.

  2. Die Düsseldorfer Ampelregelung verstößt gegen die StVO. Sie ist daher verfassungswidrig.

  3. Die Exekutive unterläuft den Rechtsbefehl. Sie setzt die verfassungswidrige Regelung seit 1953 fort – und sie tut es folgenlos.

  4. Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über den Modellversuch – aber sie verschweigen die Verfassungswidrigkeit.

  5. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Die Düsseldorfer Ampel zeigt seit 1953 Gelb – obwohl die StVO für Fußgänger nur Grün und Rot vorsieht. Die Stadt beruft sich auf einen Modellversuch – aber sie beendet ihn nicht, weil eine Umrüstung teuer wäre. Das ist kein Modellversuch – das ist Verfassungsbruch. Art. 20 Abs. 3 GG bindet die Exekutive an Gesetz und Recht – aber die Stadt Düsseldorf unterläuft diesen Rechtsbefehl seit Jahrzehnten. Sie tut es folgenlos – weil der Amtsmissbrauch gestrichen ist. Die Lösung ist nicht die nächste Gelbphase. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Exekutive, die das Recht mit Füßen tritt.“


Schlussbemerkung:

Das Düsseldorfer Ampel-Pilotprojekt ist ein Symbol für die Verfassungswidrigkeit der Exekutive. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Gelbphase – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

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