1. Die Sachlage: Wirtschaftsweiser Werding fordert Abschaffung der Witwenrente
Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“), schlägt vor, die Witwenrente abzuschaffen und durch ein Rentensplitting zu ersetzen. [Quelle: Spiegel] Er argumentiert:
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Die Witwenrente sei nicht mehr zeitgemäß. Frauen könnten heute selbst vorsorgen.
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Die Witwenrente koste fast 50 Milliarden Euro pro Jahr – das sei ein Achtel der Gesamtausgaben der Rentenkasse.
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Als Vorbild dient Schweden, wo die Witwenrente 1990 abgeschafft wurde.
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist dieser Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar – insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie)?
Die Antwort ist vernichtend: Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie – und sie ist verfassungswidrig.
2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Art. 6 Abs. 1 GG schützt Ehe und Familie
Art. 6 Abs. 1 GG lautet:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Die Witwenrente ist ein Instrument des Schutzes von Ehe und Familie. Sie sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab – und sie verhindert, dass der Verlust des Partners zu einer finanziellen Notlage führt.
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Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie. Sie entzieht dem überlebenden Partner die finanzielle Sicherheit – und sie gefährdet die wirtschaftliche Existenz.
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Der Eingriff ist unverhältnismäßig. Er trifft vor allem diejenigen, die nicht ausreichend selbst vorsorgen können – und er gefährdet den Schutz, den Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.
Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie – und sie ist verfassungswidrig.
3. Die Argumentation von Werding: Eine verfassungsdämpfende Position
Werding argumentiert mit der veränderten Rolle der Frau:
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„Heute können Frauen selbst vorsorgen.“ – Er ignoriert, dass nicht alle Frauen die Möglichkeit haben, ausreichend vorzusorgen – und dass viele Frauen immer noch geringere Einkommen haben.
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„Das Familienrecht ist weiter als das Sozialrecht.“ – Er stellt das Familienrecht über das Sozialrecht – aber er ignoriert, dass Art. 6 Abs. 1 GG den Staat zum Schutz von Ehe und Familie verpflichtet.
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Werding argumentiert verfassungsdämpfend. Er stellt die ökonomische Effizienz über den verfassungsrechtlichen Schutz.
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Werding ignoriert die Menschenwürde (Art. 1 GG). Die Witwenrente sichert die wirtschaftliche Existenz der überlebenden Ehepartner – und sie schützt ihre Würde.
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Werding ignoriert den Gleichheitssatz (Art. 3 GG). Die Abschaffung der Witwenrente trifft vor allem Frauen – und sie verstärkt die Ungleichheit.
Die Position von Werding ist verfassungsdämpfend – und sie ist verfassungswidrig.
4. Die Witwenrente und der Schutz von Ehe und Familie
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die Bedeutung der Witwenrente für den Schutz von Ehe und Familie:
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Die Witwenrente ist ein Ausdruck der Solidarität. Sie sichert den überlebenden Partner finanziell ab – und sie verhindert, dass der Verlust des Partners zu einer finanziellen Notlage führt.
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Die Witwenrente ist ein Instrument der sozialen Sicherheit. Sie schützt vor Altersarmut – und sie sichert die wirtschaftliche Existenz.
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Die Witwenrente ist ein verfassungsrechtlich gebotener Schutz. Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Ehe und Familie zu schützen – und die Witwenrente ist ein Ausdruck dieses Schutzes.
Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie.
5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System
Der SPIEGEL berichtet über den Vorschlag von Werding. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Der SPIEGEL ist Teil des Systems. Er berichtet über den Vorschlag – aber er berichtet nicht über die Verfassungswidrigkeit.
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Der SPIEGEL betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Er diskutiert über die ökonomischen Auswirkungen – aber er diskutiert nicht über die Grundrechte.
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Der SPIEGEL verschweigt die Wahrheit. Er erwähnt nicht, dass die Abschaffung der Witwenrente verfassungswidrig ist.
Der SPIEGEL ist nicht die vierte Gewalt – er ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Abschaffung der Witwenrente ist verfassungswidrig.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die Witwenrente ist ein Instrument des Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Sie sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab.
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Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie. Sie entzieht dem überlebenden Partner die finanzielle Sicherheit.
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Die Argumentation von Werding ist verfassungsdämpfend. Sie stellt die ökonomische Effizienz über den verfassungsrechtlichen Schutz.
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Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über den Vorschlag – aber sie verschweigen die Verfassungswidrigkeit.
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Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz von Ehe und Familie.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Martin Werding will die Witwenrente abschaffen – mit der Begründung, Frauen könnten heute selbst vorsorgen. Das ist verfassungsdämpfend – und es ist verfassungswidrig. Art. 6 Abs. 1 GG schützt Ehe und Familie – und die Witwenrente ist ein Ausdruck dieses Schutzes. Die Abschaffung der Witwenrente ist ein Eingriff in den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz. Sie trifft vor allem diejenigen, die nicht ausreichend selbst vorsorgen können – und sie gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz. Die Lösung ist nicht die Abschaffung der Witwenrente. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, der Schutz von Ehe und Familie. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem Wirtschaftsweisen, der die Verfassung ignoriert.“
Schlussbemerkung:
Die Witwenrente ist ein Symbol für den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die Abschaffung der Witwenrente – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.