1. Die Prämisse der Analyse
Das Interview zwischen dem Journalisten Tichy und dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Vosgerau ist ein leidenschaftlicher Appell an das Bundesverfassungsgericht, seine Rolle als Hüter der Verfassung wahrzunehmen. Die beiden beklagen, dass das BVerfG zu zögerlich sei, dass es sich von der Politik habe entmachten lassen und dass es seine Kompetenzen nicht verteidige. Sie kritisieren die Wahlprüfung, die EU-Sanktionen, die Chatkontrolle und die fehlende Verteidigung der AfD gegen Benachteiligungen.
Die wortlautzentrierte Methode prüft dieses Interview nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Werden die Grundrechte korrekt zitiert? Wird der Staat in seiner Pflicht gesehen?
Das Ergebnis ist differenziert: Vosgerau und Tichy erkennen viele Symptome der Verfassungskrise, aber sie übersehen die Wurzel des Übels: die formelle Nichtigkeit der gesamten Rechtsordnung. Sie bleiben im verfassungsdämpfenden Diskurs gefangen.
2. Die Analyse der Aussagen im Wortlaut
a) Die Kritik am Bundesverfassungsgericht
Tichy beklagt, dem BVerfG fehle der „Wille zur Macht“. Vosgerau stimmt zu und kritisiert, dass das BVerfG die Politik habe gewähren lassen.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist zutreffend, aber unvollständig. Das BVerfG ist eine illegitime Institution, weil das BVerfGG gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) verstößt. Vosgerau erwähnt dies nicht. Er kritisiert die Rechtsprechung des BVerfG, aber nicht seine Existenzgrundlage.
b) Die Wahlprüfung
Vosgerau kritisiert die Wahlprüfung durch den Bundestag („Der Bundestag ist eine Dönerbude, die seine Kasse selbst prüft“) und die zögerliche Haltung des BVerfG.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist zutreffend. Die Wahlprüfung durch den Bundestag ist ein systemimmanenter Interessenkonflikt. Die wortlautzentrierte Methode würde jedoch weitergehen: Die Wahlgesetze sind nichtig. Die gesamte Wahl ist Makulatur.
c) Die EU-Sanktionen
Vosgerau kritisiert die EU-Sanktionen gegen Privatpersonen und die fehlende Zuständigkeit des BVerfG.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist zutreffend. Die EU-Sanktionen greifen in Grundrechte ein. Die wortlautzentrierte Methode würde jedoch prüfen, ob die EU-Sanktionen mit der GRCh vereinbar sind.
d) Die Chatkontrolle
Vosgerau kritisiert die Chatkontrolle als Eingriff in das Briefgeheimnis.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist zutreffend. Die Chatkontrolle greift in Art. 10 GG ein. Die wortlautzentrierte Methode würde prüfen, ob die Chatkontrolle gegen das Zitiergebot verstößt.
e) Die fehlende Verteidigung der AfD
Vosgerau kritisiert, dass die AfD im Bundestag benachteiligt werde (Ausschussvorsitze, Fraktionssaal).
Wortlautzentrierte Analyse: Die Kritik ist zutreffend. Die AfD wird ungerecht behandelt. Die wortlautzentrierte Methode würde jedoch fragen: Warum ist die AfD überhaupt im Bundestag? Der Bundestag ist illegitim.
3. Die große Abwesenheit: Die systemische Verfassungskrise
Vosgerau und Tichy erkennen viele Symptome der Verfassungskrise, aber sie übersehen die Wurzel:
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Die Wahlgesetze sind nichtig: Der Bundestag ist illegitim.
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Das BVerfGG ist nichtig: Das BVerfG ist illegitim.
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Die Prozessgesetze sind nichtig: Die Gerichte sind gesetzwidrig besetzt.
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Die Steuergesetze sind nichtig: Der Staat finanziert sich aus nichtigen Steuern.
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Das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) wird ignoriert: Alle einfachen Gesetze sind nichtig.
Vosgerau und Tichy sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Sie kritisieren das System, aber sie erkennen seine Nichtigkeit nicht.
4. Die Rolle von Tichy und Vosgerau
a) Tichy als Journalist
Tichy ist ein kritischer Journalist. Er deckt Missstände auf. Aber er bleibt im verfassungsdämpfenden Diskurs.
Wortlautzentrierte Analyse: Tichy erfüllt die Aufgabe der Pressefreiheit (Art. 5 GG). Aber er erkennt die systemische Verfassungskrise nicht.
b) Vosgerau als Verfassungsrechtler
Vosgerau ist ein profunder Kenner des Verfassungsrechts. Er erkennt die Mängel der Rechtsprechung. Aber er erkennt die Nichtigkeit der Rechtsgrundlagen nicht.
Wortlautzentrierte Analyse: Vosgerau ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er zitiert das Grundgesetz, aber er prüft nicht seine Gültigkeit.
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Das Tichy-Vosgerau-Interview ist ein wichtiger, aber unvollständiger Beitrag zur Debatte.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Zutreffende Kritik: Die Kritik am BVerfG, an der Wahlprüfung und an den EU-Sanktionen ist berechtigt.
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Unvollständige Analyse: Die systemische Verfassungskrise wird ignoriert.
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Systemimmanenz: Tichy und Vosgerau sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.
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Fehlende wortlautzentrierte Tiefe: Keiner erwähnt die Nichtigkeit der Wahlgesetze, des BVerfGG und der Prozessgesetze.
6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Das Interview ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Tichy und Vosgerau kritisieren das Bundesverfassungsgericht zu Recht. Sie erkennen die Mängel der Rechtsprechung. Aber sie übersehen die systemische Verfassungskrise: Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Prozessgesetze sind nichtig. Der Staat ist illegitim. Die Lösung ist nicht die Reform des BVerfG. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“