1. Die Prämisse der Analyse
Das niedersächsische Gesetz, das die Löschung aller Daten zu den Wahlausschluss-Empfehlungen gegen AfD-Kandidaten vorschreibt, hat eine klare Funktion: Es soll Täter in den Reihen der öffentlichen Gewalt unscheinbar straf- und haftungslos stellen. Die Exekutive vernichtet Beweismittel, um sich selbst zu schützen. Die Beamten können sich auf ihre von GG und Beamtenrecht ausdrücklich verlangte Gesetzestreue berufen – was einem straflosen Irrtum gleichkommt.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Vorgang am Maßstab des klaren Wortlauts des Grundgesetzes.
Das Ergebnis ist vernichtend: Die Beweisvernichtung ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie). Sie macht eine gerichtliche Prüfung unmöglich. Sie ist ein Akt der Selbstjustiz der Exekutive.
2. Die wortlautzentrierte Analyse der Rechtslage
a) Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
Art. 19 Abs. 4 GG lautet: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“
Wortlautzentrierte Analyse: Die Rechtsweggarantie ist absolut. Sie gilt für jeden Akt der öffentlichen Gewalt. Sie verlangt eine vollständige richterliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die Löschung der Daten macht eine solche Prüfung unmöglich. Sie ist ein eklatanter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
b) Die BVerfG-Rechtsprechung
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt:
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BVerfGE 49, 220: „Es gibt keinen Akt der öffentlichen Gewalt, der nicht einer repressiven Kontrolle durch die Gerichte unterliegt. Den Gerichten steht nicht die Befugnis zu, das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einzuschränken.“
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BVerfGE 35, 263: Die Rechtsweggarantie dient dazu, die „Selbstherrlichkeit“ der vollziehenden Gewalt zu beseitigen.
Wortlautzentrierte Analyse: Das niedersächsische Verfahren verstößt gegen diese Grundsätze. Die Exekutive macht sich selbst zur Richterin.
c) Die Nichtigkeit des Löschgesetzes
Das Löschgesetz ist ein einfaches Gesetzesrecht. Es greift in die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ein. Art. 19 Abs. 4 GG ist absolut gefasst. Er kann nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das Löschgesetz ist daher ex tunc nichtig.
3. Die straf- und haftungslose Exekutive
a) Die Funktion des Löschgesetzes
Das Löschgesetz hat die Aufgabe, Täter in den Reihen der öffentlichen Gewalt unscheinbar straf- und haftungslos zu stellen. Die Beamten können sich auf ihre von GG und Beamtenrecht ausdrücklich verlangte Gesetzestreue berufen. Sie handeln im Rahmen eines Gesetzes – eines nichtigen Gesetzes, aber eines Gesetzes.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung auf die Gesetzestreue ist ein strafloser Irrtum. Die Beamten sind nicht persönlich verantwortlich, weil sie ein Gesetz anwenden. Das Gesetz ist jedoch nichtig. Die Täter bleiben straf- und haftungslos.
b) Der Vergleich mit Mexiko
In Mexiko wurde ein Ex-Gouverneur wegen der Vernichtung von Beweismitteln im Fall der 43 verschleppten Studenten festgenommen. In Niedersachsen wird Beweisvernichtung gesetzlich angeordnet. [Quelle: Spiegel]
Wortlautzentrierte Analyse: Der Vergleich ist erschütternd. In Mexiko werden Täter verfolgt. In Niedersachsen werden Täter durch ein Gesetz geschützt.
4. Die Rolle der Medien
a) Die etablierten Medien schweigen
Die etablierten Medien berichten nicht über die Datenlöschung. Sie folgen der Geiger’schen Doktrin: Sie schweigen die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat tot.
Wortlautzentrierte Analyse: Die etablierten Medien sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Sie verschweigen den Verfassungsbruch.
b) Die alternativen Medien decken auf
Apollo-News berichtet über die Datenlöschung. Es deckt den Verfassungsbruch auf.
Wortlautzentrierte Analyse: Apollo-News erfüllt die Aufgabe der Pressefreiheit (Art. 5 GG).
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Beweisvernichtung in Niedersachsen ist ein eklatanter Verfassungsbruch.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG: Die Löschung macht eine gerichtliche Prüfung unmöglich.
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Nichtigkeit des Löschgesetzes: Das Löschgesetz verstößt gegen den absoluten Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG.
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Straf- und Haftungslosigkeit: Die Exekutive macht sich durch die Vernichtung von Beweismitteln straf- und haftungslos.
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Versagen der etablierten Medien: Die etablierten Medien schweigen den Verfassungsbruch tot.
6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Die Beweisvernichtung ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen hat die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ausgehebelt. Sie hat Daten gelöscht, die für eine gerichtliche Prüfung notwendig gewesen wären. Art. 19 Abs. 4 GG ist absolut. Er kann nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das Löschgesetz ist nichtig. Die Exekutive macht sich selbst zur Richterin. Sie vernichtet Beweismittel, um sich straf- und haftungslos zu stellen. Die etablierten Medien schweigen. Apollo-News deckt auf. Die Lösung ist nicht die nächste Wahl. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze, ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“