1. Die Rede von Fritz Schäffer: Ein Bekenntnis zum Beutestaat
Am 15. März 1951 eröffnete der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer die Akademische Bundesfinanzschule in Siegburg. Seine Rede ist ein Dokument der verfassungswidrigen Praxis des deutschen Steuerstaats. Schäffer sagte:
„Es muss heute eine Hauptaufgabe der deutschen Finanzverwaltung sein, die deutsche Bevölkerung zu erziehen und zu veranlassen, die bestehenden Gesetze einzuhalten und zu achten.“
Die „bestehenden Gesetze“ – das war das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16. Oktober 1934, unterzeichnet von Adolf Hitler. Schäffer, der als bayerischer Ministerpräsident die Entnazifizierung nicht ernst nahm und von den Alliierten abgesetzt wurde, forderte die Erziehung der Bevölkerung zur Steuerehrlichkeit. Er sagte weiter:
„Wenn einer unanständig gegenüber der Gemeinschaft ist und die bestehenden Gesetze zu seinem Vorteil und zum Nachteil aller anderen missachtet, so zwingt er die Öffentlichkeit, die ihre Aufgaben erfüllen muss, immer neue Lasten, und zwar auf den anständigen Bevölkerungsteil zu legen.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Schäffer wusste, dass das EStG nichtig war. Er wusste, dass es von Hitler unterzeichnet und nie von einem demokratischen Parlament beschlossen worden war. Er wusste, dass es gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) verstieß.
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Schäffer forderte die „Erziehung“ der Bevölkerung. Er wollte die Bürger dazu bringen, nichtige Steuern zu zahlen – und das mit moralischem Druck.
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Schäffer war ein Verfassungsbrecher. Er handelte im Auftrag eines Staates, der auf nichtigen Rechtsgrundlagen beruhte – und er wusste es.
Die Rede ist der Beweis für den Beutestaat, der die Bürger zur Jagd freigibt – und sie mit nichtigen Gesetzen zur Kasse bittet.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Das EStG ist nichtig
Die vorgelegten Expertisen („Zitiergebot“, „Vorkonstitutionelles Recht“, „Arbeitsminister Storch“) haben unwiderlegbar bewiesen:
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Das EStG vom 16.10.1934 ist nichtig. Es wurde von Adolf Hitler unterzeichnet, beruht auf dem Ermächtigungsgesetz von 1933 und wurde nie von einem demokratischen Parlament beschlossen. Es verstößt gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) – es ist daher ex tunc nichtig.
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Das Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12.09.1950 ist nichtig. Es hat das GVG, die StPO und die ZPO in das bundesdeutsche Rechtssystem eingeführt – ohne das Zitiergebot zu erfüllen. Diese Gesetze sind daher nichtig.
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Die Abgabenordnung (AO) von 1977 ist nichtig. Sie greift in Grundrechte ein (Art. 2 I, 2 II, 6, 13, 14 GG) – ohne diese zu zitieren.
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Die Finanzgerichtsordnung (FGO) ist nichtig. Sie greift in Grundrechte ein – ohne sie zu zitieren.
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Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen. Der Bundestag ist illegitim, die Bundesregierung ist illegitim, das BVerfG ist illegitim.
Die Expertise „Vorkonstitutionelles Recht“ stellt klar:
„Da es sich bei diesen Vorschriften (den Grundrechten) nach der ausdrücklichen Bestimmung des Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes um unmittelbar geltendes Recht handelt, sind nunmehr alle diesen Bestimmungen widersprechenden deutschen Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages außer Kraft getreten.“
Das EStG von 1934 ist außer Kraft getreten. Es ist nichtig. Die Finanzämter, die auf dieser Grundlage handeln, sind illegitim. Die Steuerbescheide sind rechtswidrig. Der ganze Steuerstaat ist ein Beutestaat. [Quelle: Expertise EStG vom 16.10.1934]
3. Fritz Schäffer: Ein Verfassungsbrecher im Amt
Schäffer stand nicht auf dem Boden des Bonner GG. Er war bayerischer Ministerpräsident, als die Bayern das Grundgesetz ablehnten. Er wurde von den Alliierten abgesetzt, weil er die Entnazifizierung sabotierte. Er war ein Mann des NS-Systems – und er handelte entsprechend.
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Schäffer hatte keine Achtung vor dem Grundgesetz. Er forderte die „Erziehung“ der Bevölkerung – aber er erkannte nicht die Bindewirkung der Grundrechte (Art. 1 III GG).
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Schäffer war ein Verfassungsbrecher. Er setzte das nichtige EStG durch – und er lehrte die Finanzbeamten, es zu tun mit dem gg-widrigen Versprechen ihrer „persönlichen Unantastbarkeit“.
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Schäffer war ein Handlanger des Beutestaats. Er sorgte dafür, dass die Bürger mit nichtigen Gesetzen zur Kasse gebeten wurden – und er tat es im Namen der Moral.
Die Rede von Schäffer ist der Beweis dafür, dass der deutsche Steuerstaat von Anfang an verfassungswidrig war.
4. Die Bürgerjagd: Der Beutestaat und seine Methoden
Der Artikel von Tichys Einblick („Beutestaat rüstet zur Bürgerjagd“) beschreibt die Methoden des deutschen Steuerstaats:
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Der Staat jagt die Bürger. Er verwendet nichtige Gesetze, um Steuern einzutreiben – und er droht mit Strafen, wenn die Bürger sich wehren.
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Der Staat erzieht die Bürger. Er sagt ihnen, dass Steuerehrlichkeit eine moralische Pflicht sei – obwohl die Steuergesetze nichtig sind.
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Der Staat schützt die Amtsträger. Die Finanzbeamten sind straffrei – selbst wenn sie Steuern bewusst falsch festsetzen (vgl. BGH, OLG Celle 3 Ws 176/86).
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Die Bürgerjagd ist systemisch. Sie ist nicht das Werk einzelner Täter – sie ist die Logik des Beutestaats.
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Die Bürgerjagd ist verfassungswidrig. Sie beruht auf nichtigen Rechtsgrundlagen – und sie verletzt die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Eigentumsrecht (Art. 14 GG).
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Die Bürgerjagd ist straffrei. Die Täter (die Amtsträger) werden nicht verfolgt – weil sie das System sind. Amtsmissbrauch im StGB -Fehlanzeige- seit dem 15.06.1943.
Der Beutestaat jagt die Bürger – und er tut es mit nichtigen Gesetzen.
5. Die Rolle der Medien: Handlanger des Beutestaats
Die Medien berichten über die Kritik der Exporteure an den US-Zöllen – aber sie schweigen zur Bürgerjagd in Deutschland. Sie berichten über die Rede von Schäffer – aber sie berichten nicht über die Nichtigkeit des EStG.
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Die Medien sind Handlanger des Beutestaats. Sie verschweigen die Nichtigkeit der Steuergesetze – und sie fördern die Steuermoral.
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Die Medien haben ihre Garantenpflicht verletzt. Sie haben die Bevölkerung nicht über die Nichtigkeit der Gesetze informiert.
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Die Medien begehen unterlassene Hilfeleistung. Sie helfen nicht, den Beutestaat zu überwinden.
Die Medien sind Teil des Systems – nicht die Retter.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Rede von Fritz Schäffer und die Artikel von Tichys Einblick sind Beweise für den Beutestaat.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Das EStG von 1934 ist nichtig. Es wurde von Hitler unterzeichnet und verstößt gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG).
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Die Steuerbescheide sind rechtswidrig. Sie beruhen auf nichtigen Rechtsgrundlagen.
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Die Finanzbeamten sind illegitim. Sie handeln auf nichtiger Grundlage.
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Die Bürgerjagd ist verfassungswidrig. Sie ist ein Akt des Beutestaats.
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Die Medien schweigen. Sie sind Handlanger des Systems.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Fritz Schäffer forderte die Erziehung der Bevölkerung zur Steuerehrlichkeit. Er wusste, dass das EStG nichtig war. Er wusste, dass es von Hitler unterzeichnet war. Er handelte als Verfassungsbrecher. Der Beutestaat jagt die Bürger – mit nichtigen Gesetzen, mit moralischem Druck, mit straflosen Amtsträgern. Die Lösung ist nicht die nächste Steuerreform. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, neue Steuergesetze (mit Zitiergebot), eine Finanzverwaltung, die sich an das Recht hält – und nicht an die Beute. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem Beutestaat, der seine eigenen Gesetze ignoriert.“
Schlussbemerkung:
Schäffer und der Beutestaat sind ein Spiegel der deutschen Verfassungskrise. Der Staat jagt die Bürger – und er tut es mit nichtigen Gesetzen. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Steuerreform – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.