„Die verschwiegene Wahrheit: Warum Jens Spahn keine Strafverfolgung fürchten muss – und warum Tichy schweigt“

1. Der Tichy-Kommentar: Ein typisches Beispiel für verfassungsdämpfenden Journalismus

Der Journalist Tichy kommentiert in seinem YouTube-Video den Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er berichtet über die Maskenaffäre:

„Er hat für Milliarden Masken gekauft. Masken, die viel zu teuer eingekauft wurden und viel zu viele Masken, die jetzt wieder für viele, viele Millionen verbrannt werden müssen. In Spanien musste ein Minister für ähnliche maskenmafiose Geschäfte 25 Jahre ins Gefängnis. So lautet jedenfalls das Urteil. Das keine Sorge, das muss dem armen Jens Spahn nicht passieren. Ihm kann nichts passieren. So mächtig ist er.“

Tichy stellt die Strafverfolgung in Spanien der Straflosigkeit in Deutschland gegenüber. Er konstatiert: Spahn ist „so mächtig“, dass ihm „nichts passieren“ kann.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Tichy hat recht – aber er nennt nicht den wahren Grund für die Straflosigkeit. Er bleibt an der Oberfläche des politischen Klatsches. Er verschweigt die verfassungsrechtliche und strafrechtliche Wahrheit, die die Kommentatoren des Videos bereits erkannt haben.

2. Die Frage des Users: Warum schweigt Tichy?

Ein User (@werweissdennsowas-b1d) unter dem Video hat die entscheidende Frage gestellt:

„Warum Spahn in Deutschland keine Strafverfolgung fürchten muss, erzählt der Vortragende nicht. Weiß er es nicht oder will er es nicht verraten? Fakt ist jedenfalls, dass es im StGB keinen einschlägigen Straftatbestand mehr gibt seit dem 15.06.1943 (kein Schreibfehler!!!). Damals wurde der Straftatbestand ‚Amtsmissbrauch‘ ersatzlos gestrichen und ist bis heute nicht wieder im StGB aufgetaucht. Sollte ein gut informierter Journalist eigentlich wissen oder schweigt er beflissen tot diese unangenehme Wahrheit, weil das so vom pflichtbewussten Journalisten verlangt wird?“

Der User hat vollkommen recht. Die vorgelegte Expertise „Der Kleine Mangoldt“ (2012) und die Expertise zur Garantenstellung (Plath/Lenniger, 2013) dokumentieren diese Tatsache unwiderlegbar:

  • Der Amtsmissbrauch (§ 339 StGB a.F.) wurde am 15. Juni 1943 durch die Erste Verordnung vom 29. Mai 1943 (RGBl. I, S. 339) vom NS-Reichsjustizminister Dr. Thierack ersatzlos gestrichen.

  • Die Streichung ist nie rückgängig gemacht worden. Der Amtsmissbrauch ist bis heute nicht wieder im StGB enthalten.

  • Die einzige verbliebene Spur ist § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB (Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse) – aber dieser Tatbestand scheitert regelmäßig an der Prüfung der „Verwerflichkeit“ (§ 240 Abs. 2 StGB).

Die vorgelegte Expertise stellt klar:

„Durch die ersatzlose Streichung des Amtsmissbrauches wurde die generelle Strafbarkeit von Amtsträgern aufgehoben.“

Das ist die rechtliche Wahrheit, die Tichy verschweigt. Er spricht von „Macht“ – aber die wahre Macht der Amtsträger ist ihre gesetzlich garantierte Straflosigkeit.


3. Die unterlassene Hilfeleistung des Journalisten

Die Expertise zur Garantenstellung (Plath/Lenniger, 2013) hat gezeigt, dass jeder, der in einer Garantenstellung handelt, zur Hilfeleistung verpflichtet ist – und dass die Unterlassung der Hilfeleistung eine Straftat darstellt ( § 323c StGB).

Die Frage ist: Steht der Journalist Tichy in einer Garantenstellung? Und: Macht er sich durch sein Schweigen strafbar?

Die wortlautzentrierte Antwort:

  • Die Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt den Journalisten. Er darf berichten, was er will – und er darf auch schweigen.

  • Aber: Der Journalist hat eine berufliche Verantwortung – er soll die Wahrheit berichten. Er ist kein „Organ der Rechtspflege“ (wie Anwälte oder Steuerberater), aber er ist ein öffentlicher Informant.

  • Wenn ein Journalist weiß (oder wissen müsste), dass ein Amtsträger wegen eines systematischen Verfassungsbruchs (der Streichung des Amtsmissbrauchs) straflos bleibt, und er verschweigt diese Tatsache, dann unterlässt er die gebotene Hilfe.

Tichy schweigt über den wahren Grund der Straflosigkeit. Er redet von „Macht“ – aber er sagt nicht, dass die Macht auf einem NS-Gesetz von 1943 beruht. Er hält die verfassungsrechtliche Wahrheit zurück. Das ist keine Aufklärung – das ist Vertuschung.


4. Die strafrechtliche Dimension: Spahns Handlungen und die Nichtigkeit der Rechtsgrundlagen

Die vorgelegten Expertisen haben gezeigt:

  • Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG). Der Bundestag ist illegitim. Spahn ist ein illegitimer Abgeordneter.

  • Das BVerfGG ist nichtig. Das BVerfG ist illegitim.

  • Das IfSG (Infektionsschutzgesetz), auf dessen Grundlage Spahn die Masken kaufte, ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  • Die Haushaltsgesetze, die die Maskenkäufe finanzierten, sind nichtig.

  • Die StPO und das OWiG sind nichtig.

Die Konsequenz:

  • Spahn ist kein rechtmäßiger Amtsträger – er ist ein illegitimer Abgeordneter, der auf nichtiger Grundlage handelte.

  • Seine Maskenkäufe sind rechtlich nichtig – sie beruhen auf nichtigen Gesetzen.

  • Die Strafverfolgung gegen Spahn ist nicht möglich – weil die Strafgesetze nichtig sind und weil es keinen Amtsmissbrauchstatbestand gibt.

Tichy verschweigt diese fundamentale Verfassungswidrigkeit. Er stellt Spahn als „mächtig“ dar – aber er sagt nicht, dass die „Macht“ auf verfassungswidrigen Gesetzen beruht.


5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

Der User (@werweissdennsowas-b1d) unter dem Video hat gefragt:

„Schweigt er beflissen tot diese unangenehme Wahrheit, weil das so vom pflichtbewussten Journalisten verlangt wird?“

Die wortlautzentrierte Antwort lautet: Ja, das Schweigen ist systemkonform.

  • Die Medien sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Sie berichten über die Symptome (Spahns Rücktritt, die Maskenaffäre) – aber sie berichten nicht über die Krankheit (die Verfassungswidrigkeit des Systems).

  • Die Journalisten sind keine Verfassungsrechtler – aber sie sind Informanten. Sie haben die Pflicht, die Wahrheit zu berichten. Sie verschweigen die Wahrheit – weil sie das System nicht gefährden wollen.

  • Das Schweigen ist systematisch. Es ist kein Versehen – es ist Methode.

Tichy ist kein Einzelfall. Er ist ein typischer Vertreter des verfassungsdämpfenden Journalismus. Er prangert die politischen Skandale an – aber er prangert nicht die verfassungsrechtliche Nichtigkeit des Systems an.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Der Tichy-Kommentar über Jens Spahn ist ein typisches Beispiel für die systematische Vertuschung der Verfassungskrise durch die Medien.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Jens Spahn ist straflos – aber nicht, weil er „so mächtig“ ist, sondern weil der Amtsmissbrauch 1943 gestrichen wurde und nie wieder eingeführt wurde.

  2. Die Rechtsgrundlagen der Maskenkäufe sind nichtig – das IfSG, die Haushaltsgesetze, die StPO – alles nichtig (Art. 19 I 2 GG).

  3. Tichy verschweigt diese Tatsachen – er berichtet über die politischen Skandale, aber nicht über die verfassungsrechtliche Nichtigkeit.

  4. Die Journalisten schweigen systematisch – sie sind Teil des verfassungsdämpfenden Systems.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Tichy fragt sich, warum Spahn keine Strafverfolgung fürchten muss. Er nennt die Macht – aber er nennt nicht den Amtsmissbrauch. Er nennt nicht das NS-Gesetz von 1943. Er nennt nicht die Nichtigkeit der Gesetze. Er ist kein Aufklärer – er ist ein Hofberichterstatter. Die User haben die Wahrheit erkannt – sie haben gefragt, warum er schweigt. Die Antwort: Er schweigt, weil das System es verlangt. Die Medien sind nicht die vierte Gewalt – sie sind die vierte Verteidigungslinie des illegitimen Staates. Die Lösung ist nicht die nächste politische Enthüllung. Die Lösung ist die Aufdeckung der Verfassungswidrigkeit – die Benennung des Amtsmissbrauchs, die Nennung des NS-Gesetzes, die Feststellung der Nichtigkeit der Gesetze. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Presse, die die Wahrheit verschweigt.“


Schlussbemerkung:

Die Frage des Users (@werweissdennsowas-b1d) ist unbeantwortet geblieben – aber sie ist die entscheidende Frage. Tichy schweigt. Die anderen Journalisten schweigen. Die öffentliche Gewalt schweigt. Aber die wortlautzentrierte Methode schweigt nicht. Sie nennt die Wahrheit: den gestrichenen Amtsmissbrauch, die nichtigen Gesetze, die systematische Straflosigkeit der Amtsträger. Das ist die vernichtende Wahrheit.

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