Es ist ein Vorgang, der geradezu klassische Züge eines verfassungsrechtlichen Skandals trägt. Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine gesetzliche Pflicht – die Abmeldung bei der Bundeswehr bei längerem Auslandsaufenthalt – faktisch außer Vollzug setzt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat diese Verfügung in einem Gutachten für rechtswidrig erklärt, weil die Exekutive nicht befugt sei, ein Gesetz oder Teile davon eigenmächtig außer Kraft zu setzen. Das Ministerium widerspricht, bleibt bei seiner Linie und kündigt an, die Ausnahme „demnächst“ gesetzlich zu verankern.
Doch hinter dieser scheinbar bürokratischen Auseinandersetzung verbirgt sich ein viel tieferliegender Verfassungsbruch. Die Allgemeinverfügung ist nicht nur rechtswidrig – sie ist Teil einer systematischen Vertuschungsstrategie. Ihr wahrer Zweck ist es, die Aufmerksamkeit von der eigentlichen Katastrophe abzulenken: dem Wehrdienstgesetz selbst, das von Anfang an nichtig ist, weil es gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und zudem die Freizügigkeit (Art. 11 GG) einschränkt, ohne dafür eine gg-konforme Kompetenz zu haben.
Beginnen wir mit dem Kern des Problems. Das Wehrdienstgesetz ist verfassungswidrig, und zwar doppelt. Erstens formell: Es nennt in § 51 nicht alle eingeschränkten Grundrechte – insbesondere fehlt Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Ein Verstoß macht das Gesetz ex tunc, also von Anfang an, nichtig. Zweitens materiell: Das Gesetz beansprucht, die Freizügigkeit aus Art. 11 GG einzuschränken. Art. 11 Abs. 2 GG listet jedoch abschließend die Gründe auf, die eine solche Einschränkung erlauben – und Wehrangelegenheiten sind nicht darunter. Der Gesetzgeber hat also gar keine Kompetenz, für Wehrzwecke in die Freizügigkeit einzugreifen. Auch das macht das Gesetz nichtig.
Das ist die eigentliche Bombe. Und genau diese Bombe will das Verteidigungsministerium um jeden Preis von der Öffentlichkeit fernhalten. Denn würde das Wehrdienstgesetz direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, müsste Karlsruhe nach seinen eigenen bindenden Leitsätzen aus dem Südweststaat-Urteil (BVerfGE 1, 14) die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes feststellen – ex tunc, rückwirkend. Die politische Niederlage wäre total.
Nun kommt die Allgemeinverfügung ins Spiel. Sie setzt die Abmeldepflicht bei Auslandsaufenthalten außer Vollzug. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in seinem 13-seitigen Gutachten klargestellt: Das ist rechtswidrig. Die Exekutive darf keine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft setzen. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das Ministerium widerspricht zwar, aber die Rechtslage ist eindeutig.
Doch warum tut das Ministerium das? Warum riskiert es diesen offensichtlichen Rechtsverstoß? Die Antwort ist strategisch und verfassungsfeindlich zugleich: Die Allgemeinverfügung dient dazu, die Diskussion auf eine scheinbare Randfrage zu lenken – die Abmeldepflicht bei Auslandsreisen – und von der eigentlichen, viel schwerwiegenderen Frage abzulenken: der vollständigen Nichtigkeit des gesamten Wehrdienstgesetzes. Indem das Ministerium die Abmeldepflicht suspendiert, verschafft es sich Zeit. Es verhindert, dass betroffene Bürger – insbesondere Auslandsstudenten, Berufstätige im Ausland oder Auswanderer – einen unmittelbaren Klageanreiz haben. Wer keine Sanktionen fürchten muss, klagt nicht. Und wer nicht klagt, bringt den Fall nicht zum BVerfG.
Das Ministerium spielt auf Zeit. Es kündigt an, die Ausnahme „demnächst“ gesetzlich zu verankern – im neuen Reservestärkungsgesetz, das am 1. Juli 2026 vom Kabinett verabschiedet werden soll. Das ist ein weiteres Indiz für die Vertuschungsstrategie: Man weiß, dass die aktuelle Rechtslage unhaltbar ist. Aber statt das offensichtlich nichtige Gesetz insgesamt zurückzuziehen, versucht man, die Symptome zu behandeln – und die eigentliche Krankheit zu verschweigen.
Das Ministerium spricht selbst von einem „Versehen“ und einer „Ungenauigkeit“ im Gesetz. Das ist beschönigend. Ein Verstoß gegen das Zitiergebot ist kein Versehen. Das ist ein Verfassungsbruch. Und die Einschränkung des Art. 11 GG ohne gg-konforme Kompetenz ist kein Redaktionsfehler. Das ist ein weiterer Verfassungsbruch.
Die Taktik des Ministeriums ist durchschaubar: Man hofft, dass die Öffentlichkeit sich an der Frage der Abmeldepflicht reibt, während die eigentliche Verfassungswidrigkeit des gesamten Gesetzes im Dunkeln bleibt. Die Medien spielen dabei leider mit – sie berichten über die „PR-Panne“ und den „Ärger in der Koalition“, aber nicht über den systemischen Verfassungsbruch, der dahintersteht.
Dabei ist die Rechtslage glasklar: Ein Gesetz, das gegen Art. 19 GG verstößt, ist nichtig. Ein Gesetz, das Art. 11 GG ohne gg-konforme Kompetenz einschränkt, ist nichtig. Die Allgemeinverfügung, die Teile dieses nichtigen Gesetzes außer Vollzug setzt, ist rechtswidrig. Und der Zweck dieser rechtswidrigen Verfügung ist es, die Nichtigkeit des Gesetzes zu verschleiern, zu vertuschen und totzuschweigen.
Was also tun? Die Bürger müssen sich dieser Vertuschungsstrategie entgegenstellen. Wer einen Erfassungsbogen erhält oder von der Wehrverwaltung in Anspruch genommen wird, sollte sich nicht auf die Allgemeinverfügung verlassen. Er sollte ausdrücklich die Feststellung der Nichtigkeit des gesamten Wehrdienstgesetzes beantragen und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG oder eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Die Medien müssen endlich aufhören, diese Vorgänge als bloße „Pannen“ darzustellen. Es geht nicht um PR-Desaster oder Koalitionsstreit. Es geht um die Frage, ob das Grundgesetz noch gilt – oder ob die Exekutive sich über es hinwegsetzen darf.
Das Verteidigungsministerium spielt mit dem Feuer der Verfassungsfeindlichkeit. Wer ein nichtiges Gesetz nicht zurücknimmt, sondern durch rechtswidrige Verwaltungsakte zu retten versucht, handelt nicht pragmatisch. Er untergräbt die Grundlagen des Rechtsstaats. Das Grundgesetz ist kein Papiertiger. Es ist Zeit, dass die Bürger und die Gerichte ihm wieder Gehör verschaffen – und zwar genau dort, wo es wehtut: in Karlsruhe.
Fazit: Die Allgemeinverfügung ist nicht das Problem. Sie ist das Symptom einer viel größeren Verfassungskrise. Ihr Zweck ist die Vertuschung. Und dieser Zweck darf nicht gelingen.