Doppelpass für Neubürger – aber das deutsche Grundgesetz gilt nicht einmal für die, die es beschlossen haben – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (2024) können Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten (Doppelpass). Die Quote der Mehrstaatigkeit liegt zwischen 85% und 98%. Die meisten neuen Deutschen stammen aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland. Vor der Einbürgerung wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt (weniger als 1% der Fälle führt zu Erkenntnissen). In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Anträge abgelehnt, weil die Betreffenden kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten.

Die SPD (Koalitionspartner) unterstützt den Doppelpass – die Union (CDU) ist skeptisch, die AfD lehnt ihn ab.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Die Medien diskutieren über Integration, über Doppelpass, über Loyalitätskonflikte. Aber sie verschweigen die eigentliche Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch?

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Der Bundestag (SPD, Grüne, FDP) hat das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert (2024). Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Also ist der Bundestag (der die Reform beschlossen hat) illegitim. Die Reform ist nichtig.
Die neuen Staatsbürger müssen ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ablegen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung existiert nicht – weil das BVerfGG nichtig ist, das BVerfG illegitim, die Wahlgesetze nichtig. Der Staat, dem die Neubürger die Treue schwören, ist verfassungswidrig.
Der Verfassungsschutz prüft die Antragsteller auf Extremismus. Der Verfassungsschutz beruht auf nichtigen Gesetzen (BVerfSchG – Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Seine „Erkenntnisse“ sind wertlos.
In Sachsen-Anhalt müssen die Antragsteller das Existenzrecht Israels anerkennen. Das ist eine politische Auflage – sie hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Der Staat, der diese Auflage verlangt, ist illegitim (nichtige Wahlgesetze).

Die (vernichtende) Einsicht: Die Debatte über den Doppelpass ist Makulatur. Der deutsche Staat (der die Einbürgerung vornimmt) ist verfassungswidrig – weil seine eigenen Rechtsgrundlagen (Wahlgesetze, BVerfGG, etc.) nichtig sind. Die neuen Staatsbürger schwören einem illegitimen Staat die Treue. Das ist nicht Integration – das ist Verfassungsbruch.

3. Das (vernichtende) Fazit

Die Medien diskutieren über Doppelpass, Integration, Loyalität. Das Grundgesetz schweigt. Die eigentliche Frage ist: Wie kann man einem Staat die Treue schwören, der seine eigene Verfassung seit 77 Jahren ignoriert? Die Wahlgesetze sind nichtig . Das BVerfG ist illegitim . Die Steuergesetze sind nichtig . Die neuen Staatsbürger werden in einen verfassungswidrigen Verein aufgenommen – und die Medien feiern das als ‚Integration‘.

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Die neuen Deutschen schwören auf das Grundgesetz. Das Grundgesetz sagt: ‚Das Gesetz muss das Grundrecht nennen‘ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Wahlgesetze nennen nichts – sie sind nichtig. Der Bundestag ist illegitim. Der Staat, dem die Neubürger die Treue schwören, ist verfassungswidrig. Die Integration ist Makulatur – der wahre Skandal ist der illegitime Staat.

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