1. Die Analyse
Die Medien (SPIEGEL, FOCUS, t-online, etc.) haben in den letzten Tagen Dutzende Artikel veröffentlicht – über den „Lackaffe“-Strafbefehl, über Kubickis „Eierarsch“, über Maaßen als AfD-Minister, über Scheuers Maut-Debakel, über das Wahlrecht für Ausländer, über die FDP, über die AfD, über soziale Ungerechtigkeit, über Innovation, über den Digitalstaatssekretär Hundt.
Was fehlt?
In keinem dieser Artikel wird das Grundgesetz auch nur erwähnt. Kein Artikel prüft, ob die zugrundeliegenden Gesetze (StGB, StPO, AO, EStG, BVerfGG, Wahlgesetze) mit dem Wortlaut des GG vereinbar sind. Kein Artikel zitiert Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) – obwohl viele Gesetze nichtig sind.
2. Die (wortlautzentrierte) Bilanz der letzten Tage
| Thema (Medienartikel) | Verfassungsrechtliche Dimension (verschwiegen) |
|---|---|
| „Lackaffe“-Strafbefehl | § 185 StGB ist unbestimmt (Art. 103 Abs. 2 GG). Das Strafbefehlsverfahren verletzt rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). |
| Kubickis „Eierarsch“ | Zwei-Klassen-Justiz – Politiker bleiben straffrei. Die Staatsanwälte leisten den falschen Eid (Richtereid für Exekutive). |
| Maaßen als AfD-Minister | Das BVerfG (das über ein AfD-Verbot entscheiden müsste) beruht auf einem nichtigen BVerfGG (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). |
| Scheuers Maut-Debakel | Der Staat verschwendet 243 Millionen Euro – aber die Wahlgesetze sind nichtig, der Bundestag ist illegitim. |
| Wahlrecht für Ausländer | Art. 20 Abs. 2 GG ( „Volk“ ) bezeichnet die deutschen Staatsbürger – das ist eindeutig. |
| Soziale Ungerechtigkeit (FOCUS) | Die Steuergesetze (EStG, AO) sind nichtig – das System ist verfassungswidrig. |
| Innovation (SPIEGEL) | Die Besteuerung von Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) ist verboten – absolut. |
| Digitalstaatssekretär Hundt | Das Beamtenrecht ist nichtig – die 72.000 Euro Abfindung beruhen auf nichtigen Gesetzen. |
3. Das (vernichtende) Fazit
Die deutschen Medien berichten über vieles – aber sie berichten nicht über die Verfassungswidrigkeit des Systems, das sie beschreiben. Sie klagen über soziale Ungerechtigkeit, über Personalmangel bei Staatsanwälten, über politische Postenversorgung, über Innovationsstau – aber sie erwähnen nirgends , dass die zugrundeliegenden Gesetze nichtig sind (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), der Bundestag illegitim (nichtige Wahlgesetze), das BVerfG auf einem nichtigen BVerfGG beruht. Die Medien sind Teil des verfassungsdämpfenden Systems – nicht seine Kontrolleure .
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Die Medien schreiben über Strafbefehle, Abfindungen, Wahlrechte, Innovation. Das Grundgesetz schweigt in ihren Artikeln. Sie zitieren* nicht Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot). Sie erwähnen nicht, dass die Wahlgesetze nichtig sind. Sie verschweigen, dass das BVerfG auf einem nichtigen Gesetz beruht. Sie sind nicht die vierte Gewalt – sie sind die Sprachrohre der verfassungswidrigen Praxis. Wer die Wahrheit sucht, muss selbst das Grundgesetz lesen. Die Medien helfen ihm nicht.“