77 Jahre Grundgesetz – Einladung zur Beschäftigungstherapie

Bundespräsident Steinmeier lädt zum „Ehrentag“ ein – während die Verfassung mit Füßen getreten wird

Am 23. Mai 2026 wird das Grundgesetz 77 Jahre alt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier feiert dieses Jubiläum mit einem „deutschlandweiten Ehrentag“. Er ruft die Bürger zum „Mitmachen“ auf: Müll sammeln, Begegnung, Lachen, Gemeinschaftsgefühl. Engagement, das Spaß macht.

Das klingt nett. Es klingt nach einer harmonischen Gesellschaft, in der alle an einem Strang ziehen. Es klingt nach Demokratie.

Aber: Es ist eine Illusion.

Die Realität nach 77 Jahren Grundgesetz sieht anders aus:

  • Die Wahlgesetze sind nichtig – sie verstoßen gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Also sind alle Wahlen seit 1949 nichtig. Also ist der Bundestag illegitim.

  • Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist nichtig – es verstößt ebenfalls gegen das Zitiergebot. Also ist das BVerfG illegitim. Also ist der Rechtsweg unwirksam.

  • Die Prozessgesetze (GVG, VwGO, FGO, SGG, ArbGG) sind nichtig – sie verstoßen gegen das Zitiergebot. Also gibt es keine gültigen Gerichte in Deutschland.

  • Die Richter (einschließlich derer am BVerfG) sind keine Richter – ihre Bestellung beruht auf nichtigen Gesetzen. Sie begehen Amtsanmaßung und Titelmissbrauch.

Das ist die Bilanz des deutschen „Rechtsstaats“ nach 77 Jahren. Und der Bundespräsident lädt zum Müllsammeln ein?

Das ist keine Demokratie – das ist Beschäftigungstherapie für Untertanen.

Das Volk soll lächeln, Begegnungen feiern, Kuchen essen – während seine Grundrechte mit Füßen getreten werden. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) wird durch Steuern ausgehöhlt. Die negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) wird durch Kammerzwang missachtet. Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ist eine Falle – sie ist nicht ausgestaltet, seit 1949.

Das ist kein „Ehrentag“ – das ist Ablenkung.

Steinmeier will, dass die Bürger handeln – aber nicht im Sinne der Verfassung. Er will, dass sie mitmachen – aber nicht im Sinne der Kontrolle der öffentlichen Gewalt. Er will, dass sie Sinn und Freude erleben – während der strukturelle Verfassungsbruch unvermindert fortbesteht.

Die Bürger sollten nicht Müll sammeln – sie sollten den Wortlaut des Grundgesetzes lesen.

Sie sollten fragen: Warum sind die Wahlgesetze nichtig? Warum ist das BVerfGG nichtig? Warum sind die Prozessgesetze nichtig? Warum sitzen illegitime „Richter“ in Roben? Warum ist der Rechtsweg ungangbar?

Das wäre echter „Ehrentag“.

Juristische Pointe:

„Steinmeier ruft zum Müllsammeln auf – während das Grundgesetz mit Füßen getreten wird. Das ist kein Ehrentag – das ist die Einladung zur kollektiven Beschäftigungstherapie eines verfassungswidrigen Systems.“

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