77 Jahre Grundgesetz: Ein gescheitertes Experiment?

Am 23. Mai 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes zum 77. Mal. Diese Verfassung ist kein unverbindlicher Programmsatz, sondern sie ist – nach ihrem eigenen Anspruch – unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Sie bindet die öffentliche Gewalt absolut, ohne Ausnahme, ohne Wenn und Aber (Art. 20 Abs. 3 GG). Keine einzige Norm des Grundgesetzes erlaubt es der öffentlichen Gewalt, vom Wortlaut und Wortsinn abzuweichen – zu keinem Zweck, zu keiner Zeit.

Die Einzelnormen des Grundgesetzes sind als absolute Rechtsbefehle gefasst. Denn nur so sind die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentliche Gewalt garantiert. „Kunst ist frei“ (Art. 5 Abs. 3 GG) – das ist kein Verhandlungsgegenstand. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 Abs. 1 GG) – das duldet keine Abwägung. „Das Gesetz muss das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen“ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) – das ist keine Formalie, sondern eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung.

Doch die Bilanz nach 77 Jahren ist ernüchternd. Faktisch ist das Gegenteil eingetreten. Die öffentliche Gewalt – Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung – ignoriert den Wortlaut des Grundgesetzes systematisch. Sie tut dies mit einer Methode, die sich „teleologische Auslegung“ nennt – die aber nichts anderes ist als die Ersetzung des Gesetzes durch die Meinung des Richters. Sie tut dies mit einer Doktrin, die nach ihrem Erfinder „Geiger’sche Doktrin“ heißt – die besagt, ein nichtiges Gesetz gelte vorläufig, bis es ein Gericht aufhebe. Das ist die Pervertierung des Rechtsstaats.

Die Grundrechte werden seit 77 Jahren nicht als unmittelbar geltendes Recht respektiert, sondern als bloße Programmsätze behandelt. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) wird durch Steuern ausgehöhlt. Die negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) wird durch Kammerzwang missachtet. Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ist nicht ausgestaltet – sie ist eine Falle.

Die von Verfassungs wegen zwingend befohlene Geltung des Grundgesetzes ist nicht erkennbar, geschweige denn absehbar. Das Fazit ist ernüchternd: Das Bonner Grundgesetz ist in der Praxis tot. Es wird nicht befolgt – es wird nur noch zitiert, zelebriert, und bei Bedarf ignoriert.

Fazit: 77 Jahre Grundgesetz – 77 Jahre struktureller Verfassungsbruch. Die Hüter der Verfassung sind ihre Brecher geworden. Die öffentliche Gewalt hat sich über den Wortlaut des Gesetzes gestellt – und nennt das „Rechtsstaat“. Das ist die Bilanz. Und die Frage bleibt: Wie lange noch?

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Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 77 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 81 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige –

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