Der SPIEGEL schreibt am 24.01.2025, drei Tage vor dem 80. Jahrestag der Befreiung des NS-Konzentrationslagers Auschwitz, online:
„Bis heute zahlt der deutsche Staat Kriegsopferrenten an Versehrte des Zweiten Weltkriegs aus. Neue Recherchen zeigen nun, dass diese auch an Naziverbrecher gehen, obwohl ein Gesetz das eigentlich verhindern soll.“
„Eigentlich soll ein Gesetz verhindern, dass Nazitäter eine Kriegsopferrente beziehen. 1998 hatte der Bundestag beschlossen, alle Rentenempfänger zu überprüfen und Menschen, die Verbrechen gegen die »Grundsätze der Menschlichkeit« begangen hatten, von den Zahlungen auszuschließen. Klemp kritisiert das Gesetz dem »Stern« gegenüber als »Feigenblatt«, da es praktisch nicht angewandt werde.“
Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 76 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 80 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.
Es wurde aber nicht an ein anderes Gericht verwiesen, weil das Verfahren offenbar unbedingt genau hier vom Richter am Amtsgericht (RiAG) Redlin durchgezogen werden soll und nirgends anders. Zuvor hatte RiAG Redlin gegen beide Angeschuldigte am 9. März einen Haft- und Vorführbefehl erlassen, was jedoch wegen absoluter Verfahrenshindernisse gar nicht hätte geschehen dürfen. Der Umgang mit diesen Verfahrenshindernissen in der Verhandlung bestätigt den Eindruck, dass der Haft- und Vorführbefehl tatsächlich nichtig war – mit allen sich daraus ergebenden Folgen und Konsequenzen.“ (Quelle sowie der vollständige Artikel: Neue Rheinische Zeitung, 