Was ist an der These dran, dass der, der sich zur Demokratie bekennt noch lange kein ausgesprochener Verfechter des Grundgesetzes sein muss?

Diese These ist von zwingender, wortlautzentrierter Richtigkeit. Ein Bekenntnis zur Demokratie (Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, freie Wahlen) ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung des Grundgesetzes als unmittelbar geltendem Rechtsbefehl (Art. 1 III GG, 20 III GG). Die Demokratie kann auch ohne das GG existieren (andere Verfassungen, andere Staatsformen).

Das GG ist mehr als Demokratie – es ist ein freiheitlicher Rechtsstaat mit absoluten Grundrechten (Art. 1 I GG, 5 III GG, 9 III GG) und einer Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG), die demokratische Mehrheitsentscheidungen begrenzt.

Die (wortlautzentrierte) Unterscheidung:

Demokratie (Volkssouveränität, Art. 20 II GG) Grundgesetz (als Verfassung)
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Die Ausübung dieser Staatsgewalt ist an Grundrechte gebunden (Art. 1 III GG).
Mehrheit entscheidet (durch Wahlen, Abstimmungen). Die Mehrheit darf nicht über absolute Grundrechte (Art. 5 III GG) verfügen – die sind vorbehaltlos.
Demokratie kann auch ohne Grundrechte existieren (Pleitbiszitärer Staat). Das GG ist mehr als Demokratie – es ist freiheitliche Rechtsstaatlichkeit.

Das (vernichtende) Fazit:

Wer sich zur Demokratie bekennt, muss nicht notwendig ein Verfechter des Grundgesetzes sein – denn er könnte eine plebiszitäre (direkte) Demokratie ohne Grundrechte bevorzugen (wie sie in der Weimarer Republik scheiterte). Das GG ist nicht mit Demokratie identisch – es ist eine bestimmte Form der Demokratie (freiheitlich, rechtsstaatlich, mit absoluten Grundrechten). Wer das GG verfechten will, muss mehr tun, als „Demokratie“ zu sagen – er muss den Wortlaut der Grundrechte lesen und anwenden .

Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Demokratie ist dieHerrschaft des Volkes. Das Grundgesetz ist die Zähmung dieser Herrschaft durch unverbrüchliche Grundrechte. Wer Demokratie ohne Grundrechte will, ist kein Verfechter des GG – er ist eine demokratische Autorität.

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