Der Spiegel vermeldet am 19.08.2020 überraschend:
„Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten werden das Ergebnis der umstrittenen Präsidentenwahl in Belarus nicht anerkennen, teilte die Kanzlerin mit. Die Abstimmung sei weder fair noch frei gewesen, erklärte Merkel nach einem Video-Sondergipfel.
Es gebe keinen Zweifel daran, dass es massive Regelverstöße bei der Wahl gegeben habe, sagte Merkel nach der rund dreistündigen Beratung mit ihren Kollegen.“
Erstaunlich ist das schon, denn mit der eigenen Wahl nehmen es bis heute weder das EU-Parlament noch der Bundestag sowie die Landtage der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich genau. Weder wurde das EU-Parlament seit 1979 noch der bundesdeutsche Bundestag sowie die bundesdeutschen Landtage und Kommunalparlamente verfassungskonform gewählt, denn in der Bundesrepublik Deutschland müssen alle Gesetze, die grundrechteinschränkende Normen in sich tragen, gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Grundrechte namentlich unter Angabe des einzelnen Artikels nennen. Wird gegen das sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, ist das komplette Gesetz ex tunc ungültig und alle darauf basierenden Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen ebenfalls ex tunc nichtig.
In der Bundesrepublik Deutschland wird de facto seit dem 14.08.1949 sowohl im Bund als auch in der Folge in den Ländern und Kommunen ungültig gewählt, weil alle bundesdeutschen Wahlgesetze gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen und infolge dessen ungültig sind und bleiben.
Das gilt auch auf das bundesdeutsche Europawahlgesetz seit 1979 mit der Folge, dass aufgrund der bundesdeutschen ungültigen Europawahlen seit 1977 kein EU-Parlament verfassungskonform gewählt worden ist.
Die entsprechenden Details lesen sich z.B. hier im Blog unter dem Titel:
Vielleicht lesen Lukaschenko in Belarus und Putin in Russland sich das Alles auch mal in Ruhe durch und erzählen dann der EU sowie Merkel, dass man erst einmal den Dreck vor der eigenen Haustür kehren muss, bevor man sich um den eventuellen Dreck anderer zu kümmern hat.
Fakt ist nämlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.