Verfassungsschutz vs. AfD: Beide sind illegitim – und der Rechtsstaat schaut zu Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied: Der niedersächsische Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen. Der AfD-Landesverband hatte dagegen geklagt – das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Begründung: Verfassungsfeindliche Bestrebungen (gegen Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip) lägen vor.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Das Gericht prüft, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Aber das Gericht selbst (das Verwaltungsgericht Hannover) und der Verfassungsschutz (die Behörde) sind illegitim – weil ihre Rechtsgrundlagen nichtig sind.

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Das Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über die AfD. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist nichtig (Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist nichtig. Die Richter sind illegitim (nichtiges BVerfGG, falsche Eide).

[siehe einschlägige Expertise zum Zitiergebot]

Der Verfassungsschutz (Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen) stufte die AfD hoch. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Behörde existiert auf nichtiger Rechtsgrundlage.
Das Gericht prüft, ob die AfD gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ verstößt. Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Also ist der Bundestag (der die AfD beobachtet) illegitim. Die AfD selbst ist Teil eines illegitimen Parlaments.

Die (vernichtende) Einsicht: Das Verwaltungsgericht Hannover prüft die Verfassungsfeindlichkeit der AfD – mit nichtigen Gesetzen (GVG, VwGO). Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD – mit nichtigen Gesetzen (BVerfSchG). Die AfD ist Teil eines illegitimen Bundestags (nichtige Wahlgesetze). Das Gericht urteilt über die AfD – aber niemand prüft die Illegitimität des Gerichts selbst.

3. Das (vernichtende) Fazit

Das Verwaltungsgericht Hannover urteilt über die AfD – mit nichtigen Gesetzen (GVG, VwGO). Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD – mit nichtigen Gesetzen (BVerfSchG). Die AfD ist Teil eines illegitimen Bundestags (nichtige Wahlgesetze). Das System prüft sich selbst – und findet sich verfassungskonform . Die einzigen Verfassungsfeinde sind die, die das Grundgesetz ignorieren : die etablierte öffentliche Gewalt. Aber darüber schweigen die Gerichte – und die Medien.

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Das Verwaltungsgericht Hannover prüft, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Die Wahrheit: Das Gericht selbst istillegitim (nichtiges GVG). Der Verfassungsschutz ist illegitim (nichtiges BVerfSchG). Der Bundestag ist illegitim (nichtige Wahlgesetze). Das System prüft sich nicht – es beobachtet nur die anderen. Die AfD mag verfassungsfeindlich sein – aber der größte Verfassungsfeind ist der illegitime Staat selbst. Darüber spricht kein Gericht.

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