1. Die Beobachtung: Die LTO führt kein „Verfassungsrecht“
Die Legal Tribune Online (LTO) präsentiert auf ihrer Seite „Rechtsgebiete A-Z“ eine alphabetische Liste von Rechtsgebieten. Unter „S“ findet sich zwar der Eintrag „Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht“ – aber ein eigenständiges Rechtsgebiet „Verfassungsrecht“ sucht man vergeblich. Ein Rechtsportal, das das Verfassungsrecht nicht als eigenständiges Gebiet führt, ist wie ein Arzt, der die Anatomie nicht kennt.
Die wortlautzentrierte Methode fragt: Weiterlesen →