Nazi-Auslieferung mit Pomp – während der deutsche Rechtsstaat längst ausgehöhlt ist – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Ein tschechisches Gericht ordnet die Auslieferung des Neonazis Marla Svenja Liebich (ehemals Sven) nach Deutschland an. Liebich wurde in Deutschland (2023) wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er flüchtete, wurde in Tschechien gefasst. Nun soll er nach Deutschland ausgeliefert werden. Liebich (der sein Geschlecht nach der Verurteilung änderte) fürchtet um sein Leben in einem deutschen Männergefängnis.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Der SPIEGEL feiert die Auslieferung – als ob der deutsche Rechtsstaat funktionieren würde. Die Medien berichten über VerfahrenZuständigkeiten, Beschwerdefristen. Aber niemand spricht über die Verfassungskatastrophe:

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Das tschechische Gericht ordnet die Auslieferung an. Die tschechische Justiz ist (vermutlich) funktionsfähig – im Gegensatz zur deutschen. Aber: Das deutsche Gericht (Amtsgericht Halle), das Liebich verurteilte, ist illegitim (nichtige Wahlgesetze, nichtiges GVG).
Liebich soll in Deutschland in Haft kommen (JVA Chemnitz). Die deutsche Justizvollzugsanstalt arbeitet auf nichtigen Rechtsgrundlagen (StVollzG – Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) wird in deutschen Gefängnissen täglich verletzt.
Liebich fürchtet um sein Leben. Er hat Angst – zu Recht. Denn der deutsche Staat, der ihn verurteilt hat, ist illegitim. Seine Haft ist rechtswidrig (weil das StGB auf nichtigen Wahlgesetzen beruht).

Die (vernichtende) Einsicht: Die deutsche Justiz feiert die Auslieferung eines Neonazis – aber sie ignoriert, dass ihre eigenen Rechtsgrundlagen nichtig sind. Die Wahlgesetze sind nichtig. Das StGB ist nichtig. Das GVG ist nichtig. Die JVA Chemnitz ist illegitim.

3. Das (vernichtende) Fazit

Ein Neonazi wird nach Deutschland ausgeliefert – und die Medien jubeln. Die Wahrheit: Der deutsche Staat, der ihn empfängt, ist illegitim (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG, nichtiges GVG). Liebichs Verurteilung ist nichtig. Seine Haft ist rechtswidrig . Der SPIEGEL schreibt über Auslieferungsverfahren – aber nicht über die Verfassungskatastrophe . Der Neonazi hat Angst – zu Recht. Aber der größte Rechtsextremist ist der illegitime Staat selbst.

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Tschechien liefert einen Neonazi nach Deutschland aus. Die deutsche Justiz sagt: ‚Wir sind bereit.‘ Die Wahrheit: Die deutschen Wahlgesetze sindnichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das StGB ist nichtig. Das GVG ist nichtig. Der Staat, der Liebich empfängt, ist illegitim . Seine Verurteilung ist nichtig. Seine Haft ist rechtswidrig. Der SPIEGEL berichtet über die Auslieferung – aber nicht über die Verfassungsleiche, die dahinter liegt.

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