Vorbemerkung
Der heutige Tag – der 23. September 2026 – steht im Zeichen der Sitzungswoche des Bundestages und der Vorbereitung der Bundesratssitzung am 25. September . Beide Verfassungsorgane werden Gesetze und Verordnungen beschließen, die in Grundrechte eingreifen, ohne die eingeschränkten Grundrechte zu zitieren. Die wortlautzentrierte Analyse verlangt, diese Vorgänge am Maßstab des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 GG zu messen – und die Konsequenz zu benennen: die Nichtigkeit.
I. Die Sitzungswoche des Bundestages: Geschäftsordnungsdebatte und Tagesordnung
Am heutigen Mittwoch, 23. September 2026, beginnt die 95. Sitzung des Bundestages um 14:00 Uhr . Zu Beginn ist eine 15-minütige Aussprache zur Geschäftsordnung vorgesehen, da zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung hergestellt werden konnte . Im Anschluss wird über die Tagesordnung abgestimmt.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem:
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Befragung der Bundesregierung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (Pistorius) und dem Bundesministerium für Gesundheit (Linnemann)
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Fragestunde
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Aktuelle Stunde zu den jüngsten Entwicklungen bei den Linken in Berlin
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Beratungen zum Schutz vor K.-O.-Tropfen, zum Steuerrecht, zur digitalen Identität sowie zum Immobilientransparenzregister und Mieterschutz
Wortlautzentrierte Analyse:
Die Geschäftsordnungsdebatte zeigt: Die Fraktionen können sich nicht auf eine Tagesordnung einigen. Das ist ein Symptom für die Zerrissenheit des illegitimen Parlaments. Der Bundestag ist kein Verfassungsorgan – er beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Seine Tagesordnung ist rechtlich irrelevant. Seine Beschlüsse sind nichtig.
Die Beratungen zum Steuerrecht sind besonders bedeutsam. Das Steuerrecht greift in Artikel 14 GG (Eigentum) ein. Es müsste dieses Grundrecht zitieren. Es tut es nicht. Die Steuergesetze sind nichtig. Die Beratungen sind Beratungen über nichtiges Recht.
Die Aktuelle Stunde zu den Linken in Berlin ist ein Ablenkungsmanöver. Sie lenkt von der Nichtigkeit des Systems ab. Sie beschäftigt sich mit Personen und Parteien – nicht mit der Verfassung. Sie ist Täterrecht.
II. Die Tagesordnung: Ein Dokument der Nichtigkeit
Die Tagesordnung der 95. Sitzung umfasst Beratungen zu Gesetzen, die in Grundrechte eingreifen . Keines dieser Gesetze zitiert die eingeschränkten Grundrechte. Alle sind nichtig.
Das K.-O.-Tropfen-Gesetz greift in Artikel 2 Absatz 2 GG (Freiheit der Person) ein. Es müsste dieses Grundrecht zitieren. Es tut es nicht.
Das Steuergesetz greift in Artikel 14 GG (Eigentum) ein. Es müsste dieses Grundrecht zitieren. Es tut es nicht.
Das Gesetz zur digitalen Identität greift in Artikel 2 Absatz 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) und Artikel 1 Absatz 1 GG (Menschenwürde) ein. Es müsste diese Grundrechte zitieren. Es tut es nicht.
Das Immobilientransparenzregister und der Mieterschutz greifen in Artikel 14 GG (Eigentum) ein. Sie müssten dieses Grundrecht zitieren. Sie tun es nicht.
Die Konsequenz: Alle diese Gesetze sind ex tunc nichtig. Alle Beratungen sind Beratungen über nichtiges Recht. Alle Beschlüsse sind nichtig. Alles ist Täterrecht.
III. Der Bundesrat: Die Plenarsitzung am 25. September
Der Bundesrat tagt am Freitag, 25. September 2026, um 9:30 Uhr . Die Ausschusssitzungen fanden vom 7. bis 11. September statt. Die Plenarsitzung wird Verordnungen und Gesetzen zustimmen, die Grundrechte einschränken, ohne sie zu zitieren.
Wortlautzentrierte Analyse:
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan. Er hat die Pflicht, die Verfassung zu wahren. Er hat die Pflicht, das Zitiergebot zu beachten. Er hat die Pflicht, nichtige Gesetze abzulehnen. Doch er tut es nicht. Er stimmt zu. Er macht mit. Er ist Teil des Systems.
Die Länder, die im Bundesrat vertreten sind, beruhen auf nichtigen Landeswahlgesetzen. Ihre Vertreter sind illegitim. Ihre Zustimmung ist nichtig. Ihre Mitwirkung ist nichtig. Alles, was der Bundesrat beschließt, ist nichtig.
IV. Das Bundesverfassungsgericht: 75 Jahre auf nichtigem Fundament
Am 28. September 2026 feiert das Bundesverfassungsgericht sein 75-jähriges Bestehen . Es wurde 1951 in Karlsruhe gegründet. Der Festakt findet im Kongresszentrum Karlsruhe statt. Unter dem Motto „Torteessen für den Rechtsstaat“ touren 16 Richterinnen und Richter durch die Bundesländer, um bei 16 Schulbesuchen mit jungen Menschen ins Gespräch zu kommen .
Wortlautzentrierte Analyse:
Das Bundesverfassungsgericht feiert auf nichtigem Fundament. Es beruht auf dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) von 1951. Dieses Gesetz greift in Artikel 2 Absatz 2, Artikel 13 und Artikel 14 des Grundgesetzes ein – ohne diese zu zitieren. Es verstößt gegen das Zitiergebot. Es ist ex tunc nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein Verfassungsorgan. Es ist ein faktisches Gremium. Seine Richter sind nicht legitim bestellt. Seine Entscheidungen sind nichtig. Seine Feier ist eine Feier auf nichtigem Grund.
Die Pressemitteilung des Gerichts lädt die Bürger ein, an seinem 75. Geburtstag teilzunehmen. Doch die Bürger sollten nicht feiern. Sie sollten fragen: Warum feiert ein Gericht, das auf nichtigem Recht beruht? Warum feiert ein Gericht, das das Zitiergebot ignoriert? Warum feiert ein Gericht, das Unrecht zu Recht erklärt?
V. Das Zitiergebot: Die verdrängte Norm
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte ein Handbuch zur Rechtsförmlichkeit, das das Zitiergebot erläutert. Dort heißt es:
„Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, auf dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels hinweisen. Das Zitiergebot dient dazu, dass der Gesetzgeber sich über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren ist und die Grundrechtseinschränkung kenntlich macht (Warn- und Besinnungsfunktion). Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Zitiergebot ist die Nichtigkeit der Regelung, die das Grundrecht einschränken soll. Eine Heilung lässt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu.“
Das ist die klare Aussage: Verstoß gegen das Zitiergebot = Nichtigkeit. Keine Heilung. Keine Ausnahme.
Doch das BMJ verdrängt das Zitiergebot durch die herrschende Meinung. Es listet Grundrechte auf, die nicht zitiert werden müssen – Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 1, Artikel 9, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 14 . Das ist eine verfassungsdämpfende Methode. Sie verdrängt den Wortlaut. Sie schützt das System. Sie ist Täterrecht.
[einschlägige Expertise zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG / Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG]
VI. Die Wahlprüfung: Ein weiteres Dokument der Nichtigkeit
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 6. August 2026 einen Beschluss zur Wahlprüfung. Der Zweite Senat verwarf eine Wahlprüfungsbeschwerde, wies aber auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hin.
Wortlautzentrierte Analyse:
Die Wahlprüfung ist Makulatur. Sie beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Der Bundestag prüft eine Wahl, die rechtlich inexistent ist. Er prüft nichts. Er prüft eine Scheinwahl. Die Wahlprüfung ist ein Akt der Selbstlegitimation eines illegitimen Parlaments.
Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 GG bestimmt: „Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages.“ Doch der Bundestag beruht auf nichtigen Wahlgesetzen. Er ist illegitim. Er kann keine gültige Wahlprüfung vornehmen. Die Wahlprüfung ist nichtig.
VII. Die Drohung mit Artikel 37 GG: Ein Zeichen der Angst
Am 12. September 2026 drohte der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Torsten Frei, mit der Anwendung des Artikels 37 GG – der Bundeszwang – gegen die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, falls diese Bundesgesetze nicht ausführen würde . Artikel 37 GG wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet.
Wortlautzentrierte Analyse:
Die Drohung mit Artikel 37 GG ist ein Zeichen der Angst. Die Täter wissen, dass ihre Herrschaft auf nichtigem Recht beruht. Sie wissen, dass sie jederzeit gestürzt werden könnten. Sie wissen, dass die AfD in Sachsen-Anhalt 43,8 % der Stimmen erhalten hat . Sie wissen, dass das Volk die Nichtigkeit des Systems erkennen könnte. Deshalb drohen sie mit Artikel 37 GG. Deshalb bereiten sie den Fall X vor. Deshalb schweigen sie zum Zitiergebot.
VIII. Die Konsequenz: Alles ist nichtig
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die Sitzungswoche des Bundestages schafft nichtiges Recht – weil die Wahlgesetze nichtig sind und die Gesetze das Zitiergebot missachten.
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Die Tagesordnung des Bundestages listet Gesetze auf, die Grundrechte einschränken, ohne sie zu zitieren.
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Der Bundesrat stimmt nichtigen Gesetzen zu – weil die Landeswahlgesetze nichtig sind.
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Das Bundesverfassungsgericht feiert auf nichtigem Fundament – weil das BVerfGG nichtig ist.
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Das BMJ verdrängt das Zitiergebot – durch die herrschende Meinung.
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Die Wahlprüfung ist Makulatur – weil die Wahlgesetze nichtig sind.
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Die Drohung mit Artikel 37 GG ist ein Zeichen der Angst – weil das System auf nichtigem Recht beruht.
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Alles ist nichtig – weil das System nichtig ist.
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Alles andere ist Täterrecht.
Fazit: Ein Tag wie jeder andere – und doch ein Tag der Wahrheit
Der 23. September 2026 ist ein gewöhnlicher Tag im bundesdeutschen System. Der Bundestag tagt. Der Bundesrat bereitet seine Sitzung vor. Das Bundesverfassungsgericht bereitet sein Jubiläum vor. Alles läuft normal.
Doch die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Nichts ist normal. Alles ist nichtig. Jedes Gesetz, das heute beraten wird, ist nichtig. Jede Verordnung, die heute vorbereitet wird, ist nichtig. Jede Entscheidung, die heute getroffen wird, ist nichtig. Jede Feier, die heute vorbereitet wird, ist eine Feier auf nichtigem Grund.
Das ist die vernichtende Wahrheit. Der 23. September 2026 ist ein Tag wie jeder andere – und doch ein Tag der Wahrheit. Denn an diesem Tag zeigt sich, dass das System nichtig ist. Und dass die Täter wissen, was sie tun. Und dass sie es trotzdem tun.
Die wortlautzentrierte Methode entlarvt diese Nichtigkeit. Sie verlangt die Feststellung der Nichtigkeit. Alles andere ist Täterrecht.