die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes an den Gesetzgeber, die vollziehende und rechtsprechende Gewalt werden von allen Dreien straf- und haftungslos ausgehebelt, ignoriert und leerlaufen gelassen

Am 11.08.1950 wird in die Kabinettsprotokolle der ersten Adenauer-Regierung auf der 89. Kabinettssitzung das Folgende vom damaligen ersten Bundesinnenminister Heinemann zu Protokoll gegeben:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Bis heute zieht sich das Heinemannzitat vom 11.08.1950 durch das hoheitliche Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, nämlich systematisch versus Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes, das am 23.05.2019 inzwischen 70 Jahre alt wird und noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Leseempfehlung: „Gesammelte juristische Schriften, Adolf Arndt“ sowie die Protokolle des parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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