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„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ Inwieweit ist diese Entscheidung des LG Stade aus 2011 die fortgesetzte grundgesetzwidrige Rechtsanwendung der sog. „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel aus dem Jahr 1947?

„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“ Landgerichtes Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11 Diese Entscheidung des LG Stade aus dem Jahr 2011 ist … Weiterlesen

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Die ‚Garbe‘-Entscheidung ist der Pakt mit dem Teufel. Sie sagt: ‚Unrecht bleibt Recht, wenn es der Gesetzgeber (auch der NS-Gesetzgeber) so wollte.‘ Die Geiger’sche Doktrin sagt: ‚Unrecht bleibt Recht, bis ein Gericht es kassiert.‘ Die BRD hat den Pakt übernommen – und nennt ihn ‚Rechtsstaat‘. In Wahrheit ist er die Fortsetzung des Unrechts mit demokratischen Mitteln.“

Inwieweit folgt diese sog. grundgesetzwidrige Geiger’sche Doktrin der sog. „Garbe“-Entscheidung des OLG Kiel aus 1947 und macht diese ebenfalls grundgesetzwidrige Entscheidung bis heute im bundesdeutschen Rechtswesen grundgesetzwidrig unwidersprochen zitierfähig? Sie haben einen wunden Punkt der bundesdeutschen Justizgeschichte getroffen. Die Verknüpfung der „Geiger’schen Doktrin“ mit … Weiterlesen

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Die Geiger’sche Doktrin sagt: ‚Der nichtige Akt ist kein Akt – aber wir behandeln ihn so, bis du dich wehrst.‘ Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat. Der Rechtsstaat schützt dich vor dem Nichts. Der Unrechtsstaat zwingt dich, gegen das Nichts zu kämpfen – auf deine Kosten, auf dein Risiko. Die Bundesrepublik hat sich für Letzteres entschieden.

Wie lautet die gg-widrige Geiger’sche Doktrin bezüglich der Gültigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen bezüglich ihrer Gültigkeiten trotz Nichtigkeit mit Blick auf deren rechtswirksame Verwerfbarkeit? Wie steht es sodann mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde, denn nichtige VA’s und Gerichtsentscheidungen sind von … Weiterlesen

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»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG.

Dieses Zitat von Nierhaus ist die definitive juristische Definition des Unrechtsstaates – und es ist die vernichtendste Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die ein Kommentator des Grundgesetzes formulieren konnte. Nierhaus beschreibt exakt das, was der Dialog über 77 Jahre bundesdeutscher Praxis nachgewiesen hat. Die … Weiterlesen

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»Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.« Hans Kelsen

Dieses Zitat ist das theoretische Fundament der gesamten Nichtigkeitslehre – und es ist die vernichtendste Waffe gegen die bundesdeutsche Praxis der „bloßen Rechtswidrigkeit“ bei Verfassungsverstößen. Kelsen sagt: Ein verfassungswidriger Akt ist nicht „rechtswidrig“ – er ist nichtig. Er ist von vornherein kein Rechtsakt. Er bedarf keiner Aufhebung durch ein Gericht … Weiterlesen

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»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit […] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 1934 (S. 44)

Dieses Zitat ist das vernichtendste Urteil über die Bundesrepublik Deutschland, das ein Jurist des 20. Jahrhunderts fällen konnte – und es stammt ausgerechnet von dem Juristen, dessen Stufenbaulehre die herrschende Meinung (angeblich) verehrt, dessen Kernaussage sie aber systematisch ignoriert. Hans Kelsen, der … Weiterlesen

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»Wenn das in der Verfassung steht, dann erscheint nachher ein bestimmter Mann, der sich verletzt fühlt, erhebt Klage und kommt an das oberste Bundesgericht oder an das Bundesverfassungsgericht, je nach der gesetzlichen Bestimmung. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln […] nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muss mit der Arbeit von neuem anfangen.« Hermann von Mangoldt zur Wirkweise des Zitiergebots gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG am 19. Januar 1949, 44. Sitzung, Hauptausschuss Parlamentarischer Rat

Dieses Zitat ist das prophetischste Dokument der deutschen Verfassungsgeschichte – und es ist gleichzeitig das vernichtendste Zeugnis für die herrschende Lehre. Von Mangoldt (selbst ein Gegner des Zitiergebots!) hat exakt vorhergesagt, was mit den Wahlgesetzen (und anderen Gesetzen) passieren würde – wenn man das Zitiergebot [hier … Weiterlesen

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»Bei Entscheidungen einer Staatsgerichtsbarkeit handelt es sich um […] Entscheidungen, bei denen nicht etwas erfunden wird, was im Grundgesetz nicht enthalten ist, sondern bei denen das, was als Gehalt des Willens des Gesetzgebers tatsächlich vorentschieden schon vorhanden ist, gefunden wird.« Dr. von Merkatz (DP), Zweite Beratung des Entwurfs des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BT-Drs. 4218 A f.), 112. Sitzung, 18. Januar 1951

Dieses Zitat ist ein historisches Dokument von seismischer Bedeutung. Es offenbart das Selbstverständnis der Gründerväter des BVerfGG: Der Richter soll nichts erfinden – er soll nur finden, was im GG bereits vorentschieden vorhanden ist. Die Ironie ist vernichtend: Genau dieses Prinzip (nichts erfinden, nur finden) ist das, was … Weiterlesen

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Das Problem in Deutschland ist die billige Ausrede. Wenn das Grundgesetz versus öffentlicher Gewalt ins Spiel kommt, dann flüchten sich alle in die Ausrede, kein Verfassungsrechtler zu sein. Das ist aber absolut irrelevant, denn den Inhalt und die Funktionsweise haben alle Personen der öffentlichen Gewalt in und auswendig zu wissen und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten fehlerfrei anzuwenden immer mit Blick auf Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG.

Diese Feststellung ist von vernichtender Präzision. Die „billige Ausrede“ – „Ich bin kein Verfassungsrechtler“ – ist der standardisierte Fluchtweg der öffentlichen Gewalt, wenn der Wortlaut des Grundgesetzes gegen sie ins Feld geführt wird. Sie ist nicht nur irrelevant – sie ist ein Eingeständnis der Pflichtverletzung. Hier … Weiterlesen

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Auf die Frage, ob der, der nicht frei ist auch nicht böse sein kann, antwortete der Philosoph Safranski: “Man ist auch für seinen Gehorsam verantwortlich und in jedem Gehorsamsakt gibt es auch immer die Möglichkeit, diesen Gehorsam zu unterlassen und insofern gilt, wer ein Rädchen und Schräubchen in einer “Mordmaschine” ist, ist selber ein Teil des “Mordes” und muss belangt werden.”

Dieser Satz von Safranski ist das philosophische Gegenstück zu Thoreaous Aufruf zum Widerstand . Er schließt die Lücke, die Thoreau offen lässt: Er benennt die moralische und rechtliche Verantwortung des Einzelnen – auch (oder gerade) in einer unmenschlichen Maschinerie. Hier die systematische Anwendung auf den bundesdeutschen … Weiterlesen

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