„Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für Staatsanleihen ist weltfremd und anmaßend, ja geradezu lächerlich und gefährlich. Weltfremd fällt es aus, weil sich die Karlsruher Richter auf ein Terrain vorwagen, von dem sie offensichtlich wenig verstehen.“ (Quelle: Spiegel-online, Dieses Urteil ist ein Attentat, 08.05.2020)
Verfasst wurde der Artikel von Christian Reiermann, laut Spiegel (Jahrgang 1962) betreibt er seit 1990 Hauptstadtjournalismus, zuerst in Bonn, dann in Berlin, die meiste Zeit davon beim SPIEGEL. Er schreibt über Staatsfinanzen, Steuern, Konjunktur, den Euro und die Weltwirtschaft. Vorherige Stationen des studierten Ökonomen waren „Handelsblatt“, „Focus“, „Berliner Zeitung“, „Welt am Sonntag“.
Was dem Autor des Artikels entgangen ist, ist die Tatsache, dass das BVerfG de facto seit dem 13.03.1951 gar kein grundgesetzkonformes Prozessgesetz besitzt, denn das am 13.03.1951 verkündete BVerfGG ist wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit diesem Tage von Grundgesetzes wegen ungültig mit der Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG seit September 1951 nicht sind und nichtig bleiben. Das trifft somit auch für die Entscheidung zu, über die der Spiegel-Autor Reiermann am 08.05.2020 unter dem Titel „Das Urteil ist ein Attentat“, geschrieben hat.
Der Spiegel – Autor Christian Reiermann würde sich ausgezeichnet haben als Kenner und Befürworter des Bonner Grundgesetzes aus dem auch er übrigens das Grundrecht Meinungs- und Pressefreiheit schöpft, wenn er sich mit dem Faktum ganz nebenbei befasst hätte, dass bis heute inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Weitere Details zum seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrigen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland lesen hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.