Bundesrepublik Deutschland mangelt es an jedweder Grundgesetzkonformität und ist somit auch nicht der grundgesetzkonforme Rechtsstaat

M. Broders Zitat:

„Offenbar gibts wieder Staatsfeinde in Deutschland, nämlich die sogenannten Corona-Leugner. Darunter fallen auch Menschen, die gar nicht leugnen, dass Covid-19 eine gefährliche Krankheit ist, aber die die Außerkraftsetzung von Grundrechten für unangemessen halten. Die Verbote und Gebote machen zuweilen den Eindruck, als ginge es nicht um die Bekämpfung eines Virus, sondern um eine Art Staatsräson, nach der nur die Regierung weiß, was richtig für die Bürger ist.“

Fakt ist tatsächlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.