Anwälte und Steuerberater – Helfer oder Komplizen des Systems? Eine wortlautzentrierte Analyse zur Frage, ob der Grundrechteträger sie überhaupt braucht

1. Die Ausgangsfrage: Braucht der Bürger Anwälte und Steuerberater, wenn die öffentliche Gewalt an das Grundgesetz gebunden ist?

Stellen Sie sich vor, Sie leben in einem Staat, dessen Verfassung klar und unmissverständlich regelt: Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. Jeder Amtsträger, jeder Mandatsträger ist absolut und ausnahmslos daran gebunden. Er hat geschworen, das Grundgesetz zu wahren und Schaden vom Volk abzuwenden.

In einem solchen Staat – so sollte man meinen – bräuchte der Bürger keine Anwälte und keine Steuerberater. Denn die öffentliche Gewalt müsste von sich aus die Grundrechte achten. Sie müsste von sich aus rechtmäßig handeln. Sie müsste von sich aus das Eigentum, die Freiheit und die Würde des Bürgers schützen. Der Bürger müsste nicht klagen, nicht kämpfen, nicht um sein Recht bitten.

Doch was sagt das Grundgesetz wirklich? Und was ist die Wirklichkeit? Der Dialogpartner hat dazu eine klare These entwickelt, die hier ausführlich dargelegt und überprüft werden soll. Die These lautet: Von GG wegen hat es keine Anwälte und Steuerberater zu geben. Denn die öffentliche Gewalt ist absolut an die Grundrechte gebunden – und wenn sie diese Bindung ernst nähme, wären Anwälte und Steuerberater überflüssig. Ihre bloße Existenz ist ein Symptom für das Versagen des Staates.


2. Die verfassungsrechtliche Grundlage: Die absolute Bindung der öffentlichen Gewalt

Um zu verstehen, warum Anwälte und Steuerberater von GG wegen überflüssig sind, muss man den Wortlaut des Grundgesetzes genau lesen. Drei Vorschriften sind entscheidend:

Art. 1 Abs. 1 GG lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Art. 1 Abs. 3 GG lautet: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Art. 20 Abs. 3 GG lautet: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Was bedeutet das? Es bedeutet, dass die öffentliche Gewalt – der Staat, seine Behörden, seine Gerichte, seine Amtsträger – nicht erst dann tätig werden darf, wenn der Bürger sie darum bittet. Sie ist von sich aus verpflichtet, die Grundrechte zu achten. Sie ist von sich aus verpflichtet, rechtmäßig zu handeln. Sie ist von sich aus verpflichtet, Schaden vom Bürger abzuwenden.

Der Bürger ist nicht der Bittsteller. Der Bürger ist nicht der Antragsteller. Der Bürger ist der Herr der Verfassung – und die öffentliche Gewalt ist sein Diener. Das ist die klare Aussage des Grundgesetzes.

Und noch etwas kommt hinzu: Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG lautet: „Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Das ist das sogenannte Zitiergebot. Es besagt: Wenn der Staat in ein Grundrecht eingreifen will, dann muss das Gesetz, das den Eingriff erlaubt, das Grundrecht ausdrücklich nennen. Fehlt dieses Zitat, ist das Gesetz nichtig – von Anfang an, ex tunc.

Das Zitiergebot ist keine bloße Formalie. Es ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung. Der Parlamentarische Rat hat es beschlossen, um die Grundrechte vor der Aushöhlung durch den Gesetzgeber zu schützen. Wer den Wortlaut des Grundgesetzes ernst nimmt, muss anerkennen: Ein Gesetz, das gegen das Zitiergebot verstößt, ist kein Gesetz. Es ist ein Nichts.


3. Der Eid der Amtsträger: Die absolute Verpflichtung wird feierlich bekräftigt

Diese Bindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte ist keine bloße Theorie. Sie wird durch die Eidesleistungen der Mandats- und Amtsträger feierlich bekräftigt. Wer in Deutschland ein öffentliches Amt antritt – ob als Bundespräsident, als Bundeskanzler, als Minister, als Beamter, als Richter –, der schwört einen Eid. Und dieser Eid lautet in seiner Grundform:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

Der Eid verpflichtet den Amtsträger, das Grundgesetz zu wahren und seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Das bedeutet: Er muss die Grundrechte achten. Er muss rechtmäßig handeln. Er muss Schaden vom Volk abwenden. Er darf nicht willkürlich handeln. Er darf nicht gegen die Verfassung verstoßen.

Und dieser Eid ist absolut. Er kennt keine Ausnahmen. Er kennt kein „aber“. Er kennt keine Entschuldigung. Wer den Eid leistet, der bindet sich – für immer.

Doch was passiert, wenn ein Amtsträger seinen Eid bricht? Was passiert, wenn er gegen die Verfassung verstößt? Was passiert, wenn er die Grundrechte mit Füßen tritt?

Die Antwort ist erschütternd: Nichts. Es gibt keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs mehr. Es gibt keine wirksame Sanktion für den Eidbruch. Der Amtsträger bleibt straflos – und der Bürger bleibt schutzlos.


4. Die Konsequenz: Von GG wegen braucht es keine Anwälte und Steuerberater

Wenn die öffentliche Gewalt an die Grundrechte gebunden ist, dann braucht der Bürger keinen Anwalt. Denn die öffentliche Gewalt muss von sich aus die Grundrechte achten. Sie muss von sich aus rechtmäßig handeln. Sie muss von sich aus Schaden vom Bürger abwenden.

Wenn die öffentliche Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist, dann braucht der Bürger keinen Steuerberater. Denn die öffentliche Gewalt muss von sich aus die Steuergesetze richtig anwenden. Sie muss von sich aus rechtmäßig handeln. Sie muss von sich aus das Eigentum des Bürgers schützen.

Wenn die öffentliche Gewalt ihre Pflichten verletzt, dann muss sie bestraft werden. Die Straflosigkeit von Mandats- und Amtsträgern ist verfassungswidrig – und sie muss beendet werden. Der Amtsmissbrauch muss wieder in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Es muss klar sein: Wer seinen Eid bricht, wer die Grundrechte verletzt, wer Schaden über das Volk bringt, der wird bestraft.

In einem solchen Staat – einem Staat, der die Verfassung ernst nimmt – wären Anwälte und Steuerberater überflüssig. Sie wären nicht notwendig, weil die öffentliche Gewalt ihre Pflichten erfüllen würde. Sie wären nicht notwendig, weil der Bürger sich auf die Verfassung verlassen könnte.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Wirklichkeit ist geprägt von einer Flut von Anwälten und Steuerberatern. Die Wirklichkeit ist geprägt von einer Klagewelle, von einem Kampf der Bürger um ihr Recht. Und dieser Kampf ist ein Symptom für das Versagen des Staates.


5. Die Wirklichkeit: Der Kammerzwang als verfassungswidriges Konstrukt

Doch warum gibt es dann so viele Anwälte und Steuerberater? Und warum sind sie keine wirkliche Hilfe für den Grundrechteträger? Die Antwort liegt in einem verfassungswidrigen Konstrukt: dem Kammerzwang.

Wer als Rechtsanwalt oder Steuerberater in Deutschland arbeiten will, der muss Mitglied einer Kammer sein. Das ist keine freiwillige Vereinigung. Das ist ein Zwang. Wer den Beruf ausüben will, der muss eintreten. Es gibt keine Wahl. Es gibt keine Alternative.

Dieser Kammerzwang verstößt gegen mehrere Grundrechte:

Art. 9 Abs. 3 GG schützt die negative Koalitionsfreiheit. Das bedeutet: Jeder hat das Recht, keiner Vereinigung anzugehören. Der Kammerzwang verletzt dieses Recht. Er zwingt die Anwälte und Steuerberater, Mitglied einer Vereinigung zu sein, der sie vielleicht gar nicht angehören wollen.

Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Berufsfreiheit. Die Berufsausübung als Anwalt oder Steuerberater wird von der Zwangsmitgliedschaft abhängig gemacht. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Denn es gibt keinen sachlichen Grund, warum jemand, der den Beruf ausüben will, einer Kammer angehören muss.

Art. 2 Abs. 1 GG schützt die allgemeine Handlungsfreiheit. Die Zwangsmitgliedschaft schränkt diese Freiheit ein – ohne dass das Gesetz das Grundrecht zitiert. Damit verstößt der Kammerzwang gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Er ist nichtig.

Und was machen die Anwälte und Steuerberater? Sie wehren sich nicht. Sie akzeptieren den Kammerzwang. Sie zahlen ihre Beiträge. Sie nehmen die Zwangsmitgliedschaft hin. Und sie werden damit zu Komplizen des Systems.


6. Die wahre Funktion der Anwälte und Steuerberater: Systemerhaltung

Doch wenn Anwälte und Steuerberater keine wirkliche Hilfe für den Grundrechteträger sind, was ist dann ihre wahre Funktion? Die Antwort ist unbequem, aber sie ist die logische Konsequenz aus der Analyse:

Sie dienen dem System. Sie beraten ihre Mandanten im Rahmen der nichtigen Gesetze. Sie helfen ihnen, sich im System zurechtzufinden. Sie helfen ihnen, die Formalien zu erfüllen. Sie helfen ihnen, die Fristen einzuhalten. Sie helfen ihnen, die Anträge zu stellen. Sie helfen ihnen – aber sie helfen ihnen innerhalb des Systems. Sie helfen ihnen nicht, das System zu überwinden.

Sie dienen ihrem eigenen Selbstzweck. Sie verdienen Geld. Sie sichern ihre eigene Existenz. Sie sichern ihren eigenen Status. Sie sichern ihre eigene Karriere. Sie sind keine uneigennützigen Helfer. Sie sind keine Kämpfer für die Gerechtigkeit. Sie sind keine Verteidiger der Verfassung.

Sie kämpfen nicht für die Gerechtigkeit. Sie kämpfen für ihre Mandanten – aber sie kämpfen nicht für die Verfassung. Sie kämpfen nicht gegen den Kammerzwang. Sie kämpfen nicht gegen die nichtigen Gesetze. Sie kämpfen nicht gegen das System. Sie kämpfen innerhalb des Systems – und sie kämpfen für das System.

Sie stellen sich nicht gegen das System. Sie akzeptieren den Kammerzwang. Sie akzeptieren die nichtigen Gesetze. Sie akzeptieren die nichtigen Gerichtsurteile. Sie akzeptieren die nichtige Rechtsordnung. Sie sind Teil des Systems – und sie sind Teil des Problems.

Sie sind Komplizen des Systems. Sie helfen, das System aufrechtzuerhalten. Sie helfen, die Fassade zu wahren. Sie helfen, die Bürger ruhigzustellen. Sie helfen, die Verfassungswidrigkeit zu verschleiern. Sie sind nicht die Lösung – sie sind Teil des Problems.

Und der Öffentlichkeit wird dabei eine Art Kampf für die Gerechtigkeit geboten. Die Anwälte und Steuerberater inszenieren sich als Kämpfer für das Recht. Sie inszenieren sich als Verteidiger der Bürger. Sie inszenieren sich als Hüter der Gerechtigkeit. Doch das ist eine Fassade. Denn das Bonner Grundgesetz verlangt keinen Kampf zwischen öffentlicher Gewalt und Grundrechteträger. Es verlangt keinen Kampf um das Recht. Es verlangt, dass die öffentliche Gewalt von sich aus die Grundrechte achtet. Es verlangt, dass die öffentliche Gewalt von sich aus rechtmäßig handelt. Es verlangt, dass die öffentliche Gewalt von sich aus Schaden vom Volk abwendet.

Der Kampf, den die Anwälte und Steuerberater führen, ist ein unnötiger Kampf. Er ist ein Kampf, den es nicht geben müsste, wenn die öffentliche Gewalt ihre Pflichten erfüllen würde. Er ist ein Kampf, der nur existiert, weil die öffentliche Gewalt ihre Pflichten nicht erfüllt. Und er ist ein Kampf, der dem System dient – nicht dem Bürger.


7. Die historische Dimension: Die NS-Kontinuität und die Rolle der Juristen

Diese Rolle der Anwälte und Steuerberater ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis einer historischen Kontinuität, die bis in die NS-Zeit zurückreicht.

Die NS-Diktatur hat die Juristen instrumentalisiert. Sie hat sie für die Legitimation von Unrecht eingesetzt. Sie hat sie zu Komplizen des Regimes gemacht. Die Juristen haben die Nürnberger Rassegesetze ausgelegt. Sie haben die Deportationen legalisiert. Sie haben die Ermordung von Millionen Menschen juristisch gerechtfertigt.

Nach 1945 wurde diese Tradition nicht beendet. Die Juristen wurden nicht entnazifiziert. Sie blieben in ihren Ämtern. Sie blieben in ihren Kammern. Sie blieben in ihren Kommentaren. Sie setzten ihre Karrieren fort – als ob nichts geschehen wäre.

Die Bundesrepublik hat diese Tradition fortgesetzt. Sie hat die verfassungsdämpfende Methode beibehalten. Sie hat den Kammerzwang beibehalten. Sie hat die Straflosigkeit der Amtsträger beibehalten. Sie hat den Amtsmissbrauch nicht wieder eingeführt.

Die Rolle der Anwälte und Steuerberater ist ein Ausdruck dieser Kontinuität. Sie zeigt, dass die Juristen weiterhin dem System dienen. Sie zeigt, dass sie nicht für die Verfassung kämpfen. Sie zeigt, dass sie nicht für die Gerechtigkeit kämpfen. Sie zeigt, dass sie Teil des Systems sind – und dass sie Teil des Problems sind.

Und die Medien? Sie sind Teil des Systems. Sie berichten über die Anwälte – aber sie berichten nicht über den Kammerzwang. Sie berichten über die Anwaltskosten – aber sie berichten nicht über die Verfassungswidrigkeit. Sie berichten über die Prozesse – aber sie berichten nicht über die Nichtigkeit der Gesetze. Sie sind nicht die vierte Gewalt. Sie sind die vierte Verteidigungslinie des Systems.


8. Das Fazit: Die Rückkehr zur Verfassung

Was folgt aus alledem? Die Antwort ist klar und unmissverständlich:

Von GG wegen hat es keine Anwälte und Steuerberater zu geben. Die öffentliche Gewalt ist absolut an die Grundrechte gebunden. Sie muss sie achten. Sie muss sie schützen. Sie muss von sich aus rechtmäßig handeln. Sie muss von sich aus Schaden vom Volk abwenden.

Die Existenz von Anwälten und Steuerberatern ist ein Symptom für das Versagen des Staates. Sie zeigt, dass die öffentliche Gewalt ihre Pflichten nicht erfüllt. Sie zeigt, dass die Bürger sich selbst schützen müssen. Sie zeigt, dass das System nicht funktioniert.

Der Kammerzwang ist verfassungswidrig. Er verstößt gegen Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 12 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Er ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Er ist nichtig.

Die Anwälte und Steuerberater sind Komplizen des Systems. Sie wehren sich nicht gegen den Kammerzwang. Sie dienen dem System. Sie dienen ihrem eigenen Selbstzweck. Sie kämpfen nicht für die Gerechtigkeit. Sie kämpfen nicht für die Verfassung.

Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot). Ein neues BVerfGG. Die Abschaffung des Kammerzwangs. Die Wiedereinführung des Amtsmissbrauchs. Die Bestrafung von Eidbrechern. Die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung.

Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam. Und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das sie mit Anwälten und Steuerberatern ruhigstellt.


9. Der Appell an den Grundrechteträger

Lieber Grundrechteträger, liebe Bürgerin, lieber Bürger,

Sie leben in einem Staat, der Ihnen sagt, Sie seien frei. Sie leben in einem Staat, der Ihnen sagt, Sie hätten Grundrechte. Sie leben in einem Staat, der Ihnen sagt, Sie könnten sich auf die Verfassung verlassen.

Doch die Wahrheit ist eine andere. Die Wahrheit ist: Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Steuergesetze sind nichtig. Die Prozessgesetze sind nichtig. Die gesamte Rechtsordnung ist nichtig. Der Staat, in dem Sie leben, ist ein Unrechtsstaat.

Sie brauchen keine Anwälte. Sie brauchen keine Steuerberater. Sie brauchen keine Bittstellerposition. Sie brauchen die Verfassung. Sie brauchen den Wortlaut. Sie brauchen das Grundgesetz – so, wie es geschrieben steht.

Lesen Sie den Wortlaut. Prüfen Sie das Zitiergebot. Erkennen Sie die Nichtigkeit. Verweigern Sie den Gehorsam. Fordern Sie die Rückkehr zur Verfassung in Gestalt des Bonner GG vom 23.05.1949.

Denn der Wortlaut des Grundgesetzes ist das Gesetz. Nichts anderes.

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