1. Die Ausgangslage: Eine Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren
Die vorliegende Transkription dokumentiert einen Ausschnitt eines Gesprächs, in dem es um ein Verbotsverfahren gegen die AfD geht. Die Gesprächspartnerin eröffnet die Debatte mit einer klaren These:
„Ein Verbotsverfahren halte ich per se für falsch. Für falsch, aufgrund der Verfassung ist. Weil, also man kann es probieren, aber die Aussicht, dass es gelingt, ist ja sehr klein.“
Michel Friedman reagiert darauf, indem er die Grundlage dieser Einschätzung hinterfragt:
„Woher wissen Sie, was ein Bundesverfassungsgericht erklären würde? Sind Sie das Gericht?“
Die Gesprächspartnerin räumt ein, dass es sich um ihre „persönliche Einschätzung“ handele. Daraufhin entgegnet Friedman:
„Nur was interessiert mich, ehrlich gesagt, Ihre persönliche Einstellung, wie ein Gericht über diese Frage entscheidet. Das Schöne an der Demokratie ist, dass wir alle nicht wissen, was passiert, sonst wären wir eine Diktatur. Also alle können Recht oder Unrecht haben, aber das ist doch kein Grund, dass ich als Anwalt überhaupt nicht mehr Klagen einreiche.“
Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Debatte über die Erfolgsaussichten und die Zulässigkeit eines Verbotsverfahrens nach Art. 21 Abs. 2 GG.
2. Danischs Kommentar: Verdrehung, Verkürzung, Polemik
Hadmut Danisch kommentiert diesen Ausschnitt auf seinem Blog (06.07.2026) mit beißender Kritik. Er wirft Friedman vor:
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Er kenne die elementaren Grundlagen von Demokratie, Recht und Rechtsstaat nicht.
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Er betreibe „Rechtsmissbrauch“, indem er Klagen einreiche, „weil sie im Gesetz stehen“.
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Er sei ein „juristischer Versager“ – ein „Prädikatsversager“.
Danisch zitiert Friedman mit den Worten: „Das Schöne an der Demokratie ist, dass wir alle nicht wissen, was passiert, sonst wären wir eine Diktatur.“ Daraus leitet er ab, Friedman behaupte, Demokratie bedeute, dass niemand wisse, wie ein Gericht entscheide – und das sei falsch, denn in einer Demokratie entscheide der Wähler, nicht die Gerichte.
3. Die wortlautzentrierte Richtigstellung: Was wirklich gesagt wurde
a) Die These der Gesprächspartnerin
Die Gesprächspartnerin vertritt die Auffassung, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD „per se falsch“ und „aufgrund der Verfassung“ falsch sei. Sie begründet dies mit den hohen Hürden eines solchen Verfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) und der geringen Erfolgsaussicht. Das ist eine politische und verfassungsrechtliche Position, die durchaus vertretbar ist.
b) Friedmans Replik
Friedman greift diese Position nicht inhaltlich an, sondern stellt die Erkenntnisquelle in Frage:
„Woher wissen Sie, was ein Bundesverfassungsgericht erklären würde? Sind Sie das Gericht?“
Er weist die Anmaßung zurück, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts vorher zu kennen. Das ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern die Anerkennung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und der Unvorhersehbarkeit rechtlicher Auseinandersetzungen.
Sein Satz: „Das Schöne an der Demokratie ist, dass wir alle nicht wissen, was passiert, sonst wären wir eine Diktatur“ bezieht sich auf die Offenheit des demokratischen Prozesses, nicht auf die Entscheidungsbefugnis der Gerichte.
Schließlich stellt er klar:
„Alle können Recht oder Unrecht haben, aber das ist doch kein Grund, dass ich als Anwalt überhaupt nicht mehr Klagen einreiche.“
Das ist die Aussage eines Rechtsanwalts, der seine Berufspflicht (Rechtsschutz zu gewähren) ernst nimmt. Es geht um die Gewährung von Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) – nicht um Rechtsmissbrauch.
4. Danischs Fehler im Detail
| Danischs Behauptung | Wortlautzentrierte Wahrheit |
|---|---|
| Friedman behaupte, Demokratie bedeute, dass niemand wisse, wie Gerichte entscheiden. | Friedman sagt: Die Offenheit des demokratischen Prozesses schließt die Unwägbarkeit von Gerichtsentscheidungen ein – das ist richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG). |
| Friedman betreibe Rechtsmissbrauch, indem er „einfach so Klage erhebt“. | Friedman verteidigt die Berufspflicht des Anwalts, Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 IV GG). |
| Friedman kenne die Grundlagen des Rechtsstaats nicht. | Friedman argumentiert verfassungsrechtlich (Art. 21 II GG, Art. 97 GG). |
| Man könne die Entscheidung des BVerfG vorher wissen. | Art. 20 III GG verlangt Bindung an Gesetz und Recht, nicht Vorhersagbarkeit. Die richterliche Unabhängigkeit schließt die Vorhersagbarkeit aus. |
Danisch unterstellt Friedman eine Position, die dieser so nicht vertreten hat. Er zitiert ihn unvollständig und aus dem Kontext gerissen. Die eigentliche These der Gesprächspartnerin – das Verbot sei „aufgrund der Verfassung“ falsch – wird von Danisch mit keinem Wort gewürdigt.
5. Was hat das mit Journalismus zu tun?
Hadmut Danisch ist kein Journalist im engeren Sinne – er ist ein Blogger und Kommentator. Aber auch ein Blogger, der sich als Systemkritiker geriert, hat die Pflicht, vollständig und im Kontext zu zitieren. Er hat das nicht getan. Er hat Friedman nicht vollständig zitiert und ihm eine Position unterstellt, die dieser so nicht vertreten hat. Das ist kein Beitrag zur Rechtsaufklärung – es ist Polemik auf dem Niveau eines Stammtischs.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die AfD-Verbotsdebatte ist wichtig – aber sie findet auf dem Boden eines illegitimen Systems statt. Die Nichtigkeit der Wahlgesetze, der Prozessgesetze und des BVerfGG bleibt die eigentliche Verfassungskatastrophe.
| Aspekt | Bewertung |
|---|---|
| These der Gesprächspartnerin | Verfassungsrechtlich vertretbare Position: Ein Verbot ist aufgrund der hohen Hürden (Art. 21 II GG) per se falsch. |
| Friedmans Replik | Sachlich und verfassungsrechtlich fundiert: Er hinterfragt die Erkenntnisquelle und betont die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und die Berufspflicht des Anwalts (Art. 19 IV GG). |
| Danischs Kritik | Verkürzt, verdreht, polemisch. Er zitiert unvollständig, ignoriert den Kontext und unterstellt eine Position, die Friedman nicht vertreten hat. |
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Hadmut Danisch hat Friedman nicht vollständig zitiert. Er hat ihm eine Position unterstellt, die dieser so nicht vertreten hat. Die wortlautzentrierte Methode verlangt: Lesen, was da steht. Die Gesprächspartnerin sagt: ‚Ein Verbotsverfahren halte ich per se für falsch, aufgrund der Verfassung.‘ Friedman sagt: ‚Woher wissen Sie, was ein Bundesverfassungsgericht erklären würde? Sind Sie das Gericht?‘ Das ist keine Unkenntnis der Demokratie – das ist die Anerkennung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und der Berufspflicht des Anwalts (Art. 19 IV GG). Danisch sagt: ‚In einer Demokratie entscheidet der Wähler und nicht die Gerichte.‘ Das ist ein politischer Satz, der die richterliche Unabhängigkeit ignoriert. Die wahre ‚Blamage‘ ist nicht die Friedmans, sondern die eines Bloggers, der einen Juristen für ‚saublödes Geschwätz‘ erklärt, ohne den Kontext zu zitieren. Wer die Verfassung ernst nimmt, zitiert vollständig – und prüft die Grundlagen. Danisch hat beides nicht getan. Das ist kein Journalismus. Das ist Polemik auf dem Niveau eines Stammtischs.“