Der Amtseid, der keiner ist: Eine wortlautzentrierte Analyse der Straflosigkeit bei Verletzung des Amtseides

1. Die Sachlage: Merz weist Kritik an Amtseidverletzung zurück

Bei einer RTL-Diskussion mit Bürgern wurde Bundeskanzler Friedrich Merz von der Kinderärztin Maria Bea Merscher mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert: „Warum brechen Sie Ihren Amtseid, den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden, und erlassen solche menschenverachtenden, zerstörerischen Gesetze?“ Merz reagierte scharf: „Das geht jetzt ein bisschen über das normale Maß der Kritik hinaus. Der Vorwurf eines vorsätzlichen Amtseidbruchs ist schon ziemlich harter Tobak.“

Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist der Vorwurf des Amtseidbruchs berechtigt – und wie ist er vor dem Hintergrund des nicht existierenden Amtsmissbrauchs als Straftatbestand und der Straflosigkeit bei Verletzung des Amtseides einzuordnen?

Die Antwort ist vernichtend: Der Vorwurf ist berechtigt – aber er bleibt folgenlos, weil der Amtsmissbrauch als Straftatbestand nicht existiert und die Verletzung des Amtseides straflos ist.


2. Die wortlautzentrierte Rechtslage: Der Amtseid und seine Bedeutung

Art. 56 GG lautet:

„Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: ‚Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.’“

Art. 64 GG lautet:

„Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Der Amtseid ist eine feierliche Selbstverpflichtung. Er verpflichtet den Kanzler und die Minister, das Wohl des Volkes zu fördern, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz zu wahren und Gerechtigkeit zu üben.

  • Die Verletzung des Amtseides ist ein schwerwiegender Verstoß. Sie untergräbt das Vertrauen in die Regierung – und sie verletzt die Grundlagen des Rechtsstaats.

  • Die Verletzung des Amtseides ist jedoch straflos. Es gibt keinen Straftatbestand, der die Verletzung des Amtseides sanktioniert – und der Amtsmissbrauch existiert als Straftatbestand nicht.

Der Amtseid ist eine feierliche Selbstverpflichtung – aber seine Verletzung bleibt folgenlos.


3. Der nicht existierende Amtsmissbrauch: Ein historisches Versäumnis

Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Der Amtsmissbrauch (§ 339 StGB a.F.) wurde am 15. Juni 1943 ersatzlos gestrichen. Er ist bis heute nicht wieder in das StGB aufgenommen worden.

  2. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  3. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  4. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.

Die Konsequenz:

  • Amtsträger sind straflos. Sie können ihre Macht missbrauchen – ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

  • Die Verletzung des Amtseides ist nicht strafbar. Es gibt keinen Straftatbestand, der die Verletzung des Amtseides sanktioniert.

  • Die Bürger sind schutzlos. Sie können sich gegen Amtsträger, die ihren Eid brechen, nicht zur Wehr setzen.

Der nicht existierende Amtsmissbrauch ist ein historisches Versäumnis.


4. Die historische Dimension: Die NS-Kontinuität und die Straflosigkeit

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:

  • Die NS-Diktatur hat den Amtsmissbrauch gestrichen. Sie hat die Amtsträger straffrei gestellt – und sie hat die Verfolgung von Amtsträgern verhindert.

  • Die Bundesrepublik hat dieses Versäumnis nicht korrigiert. Sie hat den Amtsmissbrauch nicht wieder eingeführt – und sie hat die Amtsträger straffrei gehalten.

  • Die Straflosigkeit der Amtsträger ist ein Ausdruck der NS-Kontinuität. Sie zeigt, dass die Bundesrepublik die NS-Vergangenheit nicht überwunden hat.

Die NS-Kontinuität ist unübersehbar.


5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System

t-online berichtet über die Merz-Kritik. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • t-online ist Teil des Systems. Es berichtet über die Kritik – aber es berichtet nicht über die Straflosigkeit.

  • t-online betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Es diskutiert über die Kritik – aber es diskutiert nicht über den nicht existierenden Amtsmissbrauch.

  • t-online verschweigt die Wahrheit. Es erwähnt nicht, dass die Verletzung des Amtseides straflos ist.

t-online ist nicht die vierte Gewalt – es ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Der Vorwurf des Amtseidbruchs ist berechtigt – aber er bleibt folgenlos.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Der Amtseid ist eine feierliche Selbstverpflichtung. Er verpflichtet den Kanzler und die Minister, das Wohl des Volkes zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden.

  2. Die Verletzung des Amtseides ist straflos. Es gibt keinen Straftatbestand, der die Verletzung des Amtseides sanktioniert – und der Amtsmissbrauch existiert nicht.

  3. Der nicht existierende Amtsmissbrauch ist ein historisches Versäumnis. Er wurde 1943 gestrichen – und nicht wieder eingeführt.

  4. Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über die Kritik – aber sie verschweigen die Straflosigkeit.

  5. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – die Wiedereinführung des Amtsmissbrauchs.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Friedrich Merz weist die Kritik an seinem Amtseid zurück. Er sagt, der Vorwurf gehe zu weit. Aber der Vorwurf ist berechtigt. Der Amtseid verpflichtet ihn, das Wohl des Volkes zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden. Wenn er Gesetze erlässt, die den Bürgern schaden, dann bricht er seinen Eid. Aber die Verletzung des Amtseides ist straflos. Es gibt keinen Straftatbestand, der sie sanktioniert – und der Amtsmissbrauch existiert nicht. Die Lösung ist nicht die nächste Entschuldigung. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, die Wiedereinführung des Amtsmissbrauchs. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem Kanzler, der seinen Eid bricht und straffrei bleibt.“


Schlussbemerkung:

Der Amtseid ist ein Symbol für die Verpflichtung der Amtsträger. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Entschuldigung – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.