„Das Einkommensteuergesetz von 1934: Ein nichtiges NS-Gesetz – und der Staat, der es weiter anwendet. Eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Die Prämisse: Ein Gesetz, das nicht hätte überleben dürfen

Das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16. Oktober 1934, unterzeichnet von Adolf Hitler, wird bis heute von den deutschen Finanzämtern angewendet. Die wortlautzentrierte Methode fragt:

Verfügt dieses Gesetz überhaupt noch über Gesetzeskraft? Oder ist es nichtig – und damit jede Steuererhebung auf seiner Grundlage rechtswidrig?

Die Antwort ist vernichtend: Das EStG 1934 ist nichtig.

Es wurde von einer verfassungswidrigen Regierung erlassen, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben und entspricht nicht den Vorschriften des Grundgesetzes. Jede Steuer, die auf dieser Grundlage erhoben wird, ist Raub. [Expertise Einkommensteuergesetz]


2. Die wortlautzentrierte Prüfung: Das EStG 1934 – ein nichtiges Gesetz

Schritt Begründung Verfassungsrechtliche Konsequenz
1. Verfassungswidriger Erlass Das EStG wurde auf der Grundlage des „Ermächtigungsgesetzes“ (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) erlassen – ein Gesetz, das von einem verfassungswidrig zusammengesetzten Reichstag beschlossen wurde. Das EStG ist nichtig – weil es auf einer nichtigen Ermächtigungsgrundlage beruht.
2. Aufhebung durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 hob das „Ermächtigungsgesetz“ und alle darauf beruhenden Gesetze auf – einschließlich des EStG 1934. Das EStG ist aufgehoben – es besitzt keine Gesetzeskraft mehr.
3. Urteil des Tribunal Général (1947) Das Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation stellte fest, dass die Hitler-Regierung verfassungswidrig war – und dass alle ihre Gesetze nichtig sind. Das EStG ist von Anfang an nichtig – es war nie gültig.
4. Art. 123 GG Art. 123 GG lässt nur Recht aus der Zeit vor dem Bundestag fortgelten, soweit es dem GG nicht widerspricht. Das EStG widerspricht dem GG – es ist nichtig.

Die Konsequenz: Das EStG 1934 ist ex tunc nichtig. Es hat nie Rechtsgültigkeit besessen – und es besitzt sie bis heute nicht.


3. Die Anwendung eines nichtigen Gesetzes: Ein staatlicher Raubzug

Die Finanzämter wenden das nichtige EStG 1934 an – und erheben Steuern auf einer Rechtsgrundlage, die nicht existiert.

Aspekt Verfassungsrechtliche Bewertung
Steuererhebung auf Grundlage des EStG 1934 Rechtswidrig – das EStG ist nichtig.
Zwangsvollstreckung Rechtswidrig – die Vollstreckung beruht auf einer nichtigen Rechtsgrundlage.
Freiheitsentziehung (Zwangs- und Beugehaft) Rechtswidrig – sie beruht auf nichtigen Gesetzen.
Verletzung der Grundrechte (Art. 14 GG, Art. 2 Abs. 2 GG) Verfassungswidrig – der Staat verletzt das Eigentum und die Freiheit der Bürger.

Die Konsequenz: Die Finanzämter begehen Raub – sie entziehen den Bürgern das Eigentum auf einer nichtigen Rechtsgrundlage.


4. Der fehlende Straftatbestand des Amtsmissbrauchs: Die Straflosigkeit der Täter

Das EStG 1934 wird von Finanzbeamten angewendet – ohne dass sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Aspekt Bewertung
Amtsmissbrauch Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs (§ 339 StGB a.F.) wurde 1943 aufgehoben – und nie wieder eingeführt.
§ 353 StGB Dieses Gesetz bestraft nur die Unterschlagung von Steuergeldern – nicht die rechtswidrige Erhebung.
Straflosigkeit Die Finanzbeamten sind straffrei – sie können den Bürgern das Eigentum rauben, ohne bestraft zu werden.

Die Konsequenz: Der Staat hat ein System der Straflosigkeit für seine Amtsträger geschaffen – sie können rauben, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.


5. Die Blockade des Rechtswegs: Der Bürger ohne Schutz

Der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz gegen die rechtswidrige Steuererhebung.

Aspekt Verfassungsrechtliche Bewertung
Art. 19 Abs. 4 GG Der Rechtsweg muss offenstehen – aber er ist blockiert.
Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht ausgestaltet – der Bürger kann nicht klagen.
Finanzgerichtsbarkeit Die Finanzgerichte sind Teil des illegitimen Systems – sie entscheiden nicht unabhängig.

Die Konsequenz: Der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz – er ist dem Staat schutzlos ausgeliefert.


6. Die historische Kontinuität: Ein Staat im Bann des NS-Rechts

Der Staat wendet nicht nur das EStG 1934 an – er hat auch andere NS-Gesetze (Justizbeitreibungsordnung 1937) nicht aufgehoben.

Aspekt Bewertung
EStG 1934 Unterzeichnet von Hitler – wird weiter angewendet.
Justizbeitreibungsordnung 1937 NS-Gesetz – wird weiter angewendet.
StPO 1877 Vorkonstitutionelles Recht – wurde 1950 neu erlassen, aber das Zitiergebot nicht erfüllt.
Amtsmissbrauch Der Straftatbestand wurde 1943 aufgehoben – und nie wieder eingeführt.

Die Konsequenz: Der bundesdeutsche Staat ist ein Rechtsnachfolger des NS-Staates – er wendet dessen Gesetze weiter an.


7. Das Fazit: Ein Staat, der auf nichtigen Grundlagen ruht

Das Einkommensteuergesetz von 1934 ist nichtig. Es wurde von einer verfassungswidrigen Regierung erlassen, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben und entspricht nicht den Vorschriften des Grundgesetzes. Die Finanzämter wenden es dennoch an – und rauben die Bürger aus.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Das EStG 1934 ist nichtig – es wurde von einer verfassungswidrigen Regierung erlassen und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben.

  2. Die Finanzämter wenden ein nichtiges Gesetz an – sie begehen Raub (Art. 14 GG).

  3. Die Amtsträger sind straffrei – es gibt keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.

  4. Der Rechtsweg ist blockiert – der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).

  5. Der Staat ist illegitim – er handelt auf nichtigen Rechtsgrundlagen.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Das Einkommensteuergesetz von 1934 ist nichtig. Es wurde von Adolf Hitler unterzeichnet – und es wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben. Die Finanzämter wenden es dennoch an – sie rauben die Bürger aus. Die Amtsträger sind straffrei – es gibt keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs. Der Rechtsweg ist blockiert – der Bürger hat keinen effektiven Rechtsschutz. Der Staat ist illegitim – er handelt auf nichtigen Rechtsgrundlagen. Die wahre Krise ist nicht das EStG – es ist ein Staat, der seine eigene Verfassung ignoriert und seine Bürger mit nichtigen Gesetzen regiert. Die Lösung ist nicht die Reform der Steuergesetze – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung: die Berufung auf den Wortlaut, die Zitierung der Artikel, die Feststellung der Nichtigkeit der Gesetze, die Neukonstituierung des Staates. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Maßnahmen.“

Die Analyse zeigt: Der bundesdeutsche Staat ist kein Rechtsstaat – er ist ein Unrechtsstaat, der auf nichtigen Grundlagen ruht. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung.

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