104 Stimmen im UN-Sicherheitsrat – und zu Hause harrt die Verfassung ihrer Erfüllung – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Deutschland ist mit seiner Bewerbung für einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gescheitert. Portugal (134 Stimmen) und Österreich (131 Stimmen) setzten sich durch – Deutschland erhielt nur 104 Stimmen (benötigt: Zweidrittelmehrheit der 193 UN-Mitgliedstaaten). Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hatte zuvor ehrgeizig geworben.

2. Die (wortlautzentrierte) Analyse

Die internationale Gemeinschaft hat Deutschland nicht gewählt – aus Gründen, die der SPIEGEL nicht nennt. Aber: Die Verfassung (das Grundgesetz) ist nicht das Problem. Das Grundgesetz ist vollumfänglich gültig. Es harrt seit 77 Jahren auf seine wahre Erfüllung.

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Das Grundgesetz ist gültig ** – es wird nur** nicht befolgt. Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Bundestag ist illegitim. Die Bundesregierung ist illegitimAber: Das GG selbst ist perfekt.
Die UN-Mitgliedstaaten haben Deutschland nicht gewählt. Sie haben (unbewusst) erkannt: Deutschland vertritt nicht das Grundgesetz – es vertritt eine verfassungswidrige Praxis.
Der SPIEGEL schreibt über die Niederlage – aber nicht über die Ursache . Die Ursache ist: Das Grundgesetz wird seit 77 Jahren missachtet (Zitiergebot ignoriert, nichtige Wahlgesetze, illegitimer Bundestag).

Die (vernichtende) Einsicht: Deutschland ist international gescheitert – nicht , weil die Verfassung ungültig wäre, sondern weil die öffentliche Gewalt sie seit 77 Jahren nicht befolgt. Das Grundgesetz harrt auf seine Erfüllung – aber die Herrschenden verweigern sie.

3. Das (vernichtende) Fazit

Deutschland scheiterte mit seiner Bewerbung für den UN-Sicherheitsrat – mit nur 104 Stimmen. Die eigentliche Ursache: Das Grundgesetz wird seit 77 Jahren nicht befolgt (Zitiergebot ignoriert, nichtige Wahlgesetze, illegitimer Bundestag). Das GG ist gültig ** – es** harrt auf seine Erfüllung . Die internationale Gemeinschaft hat (unbewusst) erkannt: Deutschland vertritt nicht die Verfassung – es vertritt eine verfassungswidrige Praxis .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

*„Deutschland verlor die Wahl zum UN-Sicherheitsrat – mit 104 Stimmen. Das Grundgesetz ist*nicht das Problem – es ist gültig. Es harrt seit 77 Jahren auf seine Erfüllung. Die öffentliche Gewalt verweigert sie. Die internationale Gemeinschaft hat (unbewusst) erkannt: Deutschland vertritt nicht die Verfassung – es vertritt die Verfassungswidrigkeit.“**

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.