1. Der Vorgang
Grünen-Chef Felix Banaszak hat nach eigenen Angaben „vergessen“, seine Angaben zur Zweitwohnung beim Finanzamt in Berlin zu aktualisieren – und damit seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Banaszak kooperiert, bedauert den „Fehler“.
2. Die (wortlautzentrierte) Analyse
Der FOCUS-Artikel berichtet über die Ermittlungen – und erwähnt im letzten Absatz die Immunität der Abgeordneten:
„Für Abgeordnete gilt grundsätzlich Immunität, dies soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt zwar eine generelle Genehmigung, die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden.“
Das ist die eigentliche Frage: Wer darf diese „generelle Genehmigung“ erteilen? Das Grundgesetz (GG) ist eindeutig.
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Art. 46 Abs. 2 GG (Immunität). | „Wegen einer Straftat darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.“ |
| Die „generelle Genehmigung“ (für alle Abgeordnete) existiert nicht. | Der Bundestag kann nicht im Voraus pauschal für alle Abgeordnete die Immunität aufheben. Das GG verlangt eine individuelle Genehmigung für jeden Abgeordneten und jede Straftat. |
| Die „Generalgenehmigung“ ist verfassungswidrig . | Sie wurde (irgendwann) vom Bundestag beschlossen – aber das GG erlaubt sie nicht. Der Bundestag kann seine Zustimmungsrechte nicht pauschal abgeben. |
Die (vernichtende) Einsicht: Die „generelle Genehmigung“ für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete ist verfassungswidrig. Art. 46 Abs. 2 GG verlangt eine individuelle Genehmigung des Bundestages für jeden Abgeordneten und jede Straftat. Die Staatsanwaltschaft darf nicht einfach so ermitteln – sie braucht die Zustimmung des Bundestages (im Einzelfall).
3. Das (vernichtende) Fazit
Felix Banaszak (Grüne) hat „vergessen“, seine Zweitwohnung zu besteuern – das ist sein Problem. Das eigentliche Problem ist: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn – mit einer „generellen Genehmigung“ , die verfassungswidrig ist (Art. 46 Abs. 2 GG). Der Bundestag kann nicht pauschal im Voraus die Immunität aller Abgeordneten aufheben. Die Ermittlungen sind rechtswidrig .
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Banaszak vergaß Steuerangaben – das ist sein Fehler. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – mit einer ‚generellen Genehmigung‘, die das Grundgesetz* nicht kennt (Art. 46 Abs. 2 GG). Der Bundestag muss im Einzelfall über die Aufhebung der Immunität entscheiden. Die ‚Generalgenehmigung‘ ist verfassungswidrig. Die Ermittlungen sind rechtswidrig.“**