Bezahlte Anwälte? Gestrichen. Gekaufte Richter? Im Amt. Und das Grundgesetz? Totes Papier.

Eine wortlautzentrierte Analyse des Artikels von Hadmut Danisch (danisch.de)

1. Der Vorgang (Analyse des Danisch-Artikels)

Hadmut Danisch (Informatiker, Blog „Ansichten eines Informatikers“) analysiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 21/5217). Es geht um EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger (die Journalisten Hüseyin Doğru, etc.). Die Bundesregierung räumt ein: EU-Sanktionen seien „keine Strafe“, sondern ein „außenpolitisches Instrument“, das auf „Verhaltensänderung“ abziele. Die Bundesbank (eine staatliche Stelle) entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe der Sanktionierte seinen Anwalt bezahlen darf.

Danisch schlussfolgert: Das Recht auf anwaltliche Vertretung wird abgeschafft – faktisch, durch die Hintertür (Entscheidung über die Bezahlung). Er warnt: Die Richter (die über solche Fragen entscheiden) seien längst auf „willkürlich agierende Ideologiegerichte“ umgestellt.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Danisch ist empört – und hat recht (in der Sache). Aber er übersieht die eigentliche Verfassungskatastrophe:

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Die Bundesregierung entscheidet über die Bezahlung von Anwälten (für EU-Sanktionierte). Die EU-Sanktionsverordnung (2024/2642) ist nicht am deutschen Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) geprüft. Sie verletzt die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) – weil der Rechtsweg (zum BVerfG) unwirksam ist (nichtiges BVerfGG).
Die Bundesbank (Exekutive) entscheidet über die Anwaltskosten – nicht das Gericht. Das Grundgesetz verlangt (Art. 19 Abs. 4 GG), dass über Grundrechtseingriffe die Gerichte (unabhängig) entscheiden – nicht die Exekutive. Die Bundesbank ist Exekutive.
Das Recht auf anwaltliche Vertretung wird ausgehöhlt. Das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) ist absolut. Die Staatsanwälte (die die Sanktionen verfolgen) haben den falschen Eid geleistet (Richtereid für Exekutive). Die Richter (die entscheiden) sind illegitim (nichtiges BVerfGG).

Die (vernichtende) Einsicht: Danisch beklagt die Aushöhlung des Rechts auf anwaltliche Vertretung. Aber der deutsche Rechtsstaat ist längst ausgehöhlt: Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Richter sind illegitim. Die Bundesregierung (die die Sanktionen verhängt) ist illegitim. Der Bundestag (der die AfD-Anfrage beantwortet) ist illegitim. Danisch‘ Empörung ist berechtigt – aber er bricht sie an der falschen Stelle vom Zaun.

3. Das (vernichtende) Fazit

Hadmut Danisch (danisch.de) beklagt zu Recht: Das Recht auf anwaltliche Vertretung wird durch EU-Sanktionen ausgehöhlt. Aber der deutsche Rechtsstaat ist längst ausgehöhlt: Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das BVerfGG ist nichtig . Die Richter sind illegitim . Die Bundesregierung (die die Sanktionen verhängt) ist illegitim . Danisch schreibt über EU-Sanktionen – aber er übersieht die eigentliche Verfassungskatastrophe. Das Recht auf anwaltliche Vertretung ist** nicht das einzige Grundrecht, das zertrümmert wird – es ist nur eines von vielen .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Hadmut Danisch schreibt: ‚Das Recht auf anwaltliche Vertretung wird abgeschafft.‘ Das Grundgesetz sagt: ‚Der Rechtsweg ist offen‘ (Art. 19 Abs. 4 GG). Aber der Rechtsweg istnicht offen – weil das BVerfG auf einem nichtigen Gesetz beruht. Die Wahlgesetze sind nichtig. Der Bundestag ist illegitim. Danisch hat recht – aber er übersieht, dass die Aushöhlung schon viel tiefer reicht. Das Recht auf einen Anwalt ist nicht das Problem – das Problem ist, dass der ganze Rechtsstaat ein Trümmerhaufen ist.

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