1. Der Artikel
Der SPIEGEL (Kolumnist Hermann-Josef Tenhagen) diskutiert über eine „gerechte Steuerreform“. Die Koalition (Union/SPD) will die Einkommensteuer senken – finanziert durch höhere Mehrwertsteuer, höhere Vermögensteuer? Der Autor fragt: „Wie lohnt sich Arbeit wieder mehr?“ Er gibt Tipps (Steuererklärung machen, Steuerprogramme nutzen).
2. Die wortlautzentrierte Analyse
Der SPIEGEL diskutiert über Prozentsätze, Freibeträge, Mehrwertsteuer. Aber er erwähnt nirgends die einzige relevante Tatsache: Das gesamte Steuerrecht ist verfassungswidrig.
| Diskussion im SPIEGEL | Verfassungsrechtliche Dimension (verschwiegen) |
|---|---|
| „Die Einkommensteuer soll gesenkt werden.“ | Das EStG 1934 (basierend auf Reichstagsbrandverordnung, Ermächtigungsgesetz) ist nichtig – weil es gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Es fehlt das Zitat von Art. 14 GG (Eigentum), Art. 2 Abs. 2 GG, etc. |
| „Die Mehrwertsteuer soll erhöht werden.“ | Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Es schränkt die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Eigentum (Art. 14 GG) ein – ohne Zitat. |
| „Der Grundfreibetrag soll erhöht werden.“ | Das EStG ist nichtig – also ist jeder Steuerbescheid nichtig. Der Freibetrag ist Makulatur. |
| „Machen Sie Ihre Steuererklärung – nutzen Sie Steuerprogramme.“ | Der Autor rät zur Optimierung innerhalb eines verfassungswidrigen Systems. Er rät nicht zur Verweigerung der Steuerzahlung (die rechtmäßig wäre, weil die Gesetze nichtig sind). |
Die (vernichtende) Einsicht: Tenhagen (SPIEGEL) diskutiert über „gerechte Steuern“, als ob das Steuerrecht gültig wäre. Aber die Steuergesetze (EStG 1934, UStG, AO 1977) sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Bundestag ist illegitim (nichtige Wahlgesetze). Die Finanzbeamten sind straflos (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986). Die Diskussion über „Senkung“ oder „Erhöhung“ ist Hohn.
3. Das (vernichtende) Fazit
Der SPIEGEL diskutiert über Steuerreform – als ob es eine gültige Rechtsgrundlage gäbe. Die Wahrheit: Das EStG 1934 ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das UStG ist nichtig . Die AO 1977 ist nichtig . Der Bundestag ist illegitim . Die Finanzbeamten sind straflos . Jede Steuerzahlung ist freiwillig – weil die Gesetze keine Gültigkeit haben. Der SPIEGEL rät zur Steuererklärung – das ist Beihilfe zum verfassungswidrigen System .
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Der SPIEGEL schreibt über Steuerreform. Das Grundgesetz schreibt: ‚Kunst ist frei‘ (Art. 5 Abs. 3 GG). Das bedeutet: Keine Steuern für Künstler. Das EStG ist nichtig. Die Medien schweigen. Der SPIEGEL rät: ‚Machen Sie Ihre Steuererklärung.‘ Die Wahrheit: Sie müssen* nichts erklären – die Gesetze sind nichtig. Sie zahlen freiwillig. Das ist die verfassungswidrige Realität. Der SPIEGEL ist Teil des Systems – nicht seine Kontrolle.“