Steuerreform für das Volk? Das Grundgesetz verbietet die Steuern – nur die Medien schweigen – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Artikel

Der SPIEGEL (Kolumnist Hermann-Josef Tenhagen) diskutiert über eine „gerechte Steuerreform“. Die Koalition (Union/SPD) will die Einkommensteuer senken – finanziert durch höhere Mehrwertsteuer, höhere Vermögensteuer? Der Autor fragt: „Wie lohnt sich Arbeit wieder mehr?“ Er gibt Tipps (Steuererklärung machen, Steuerprogramme nutzen).

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Der SPIEGEL diskutiert über ProzentsätzeFreibeträgeMehrwertsteuer. Aber er erwähnt nirgends die einzige relevante Tatsache: Das gesamte Steuerrecht ist verfassungswidrig.

Diskussion im SPIEGEL Verfassungsrechtliche Dimension (verschwiegen)
„Die Einkommensteuer soll gesenkt werden.“ Das EStG 1934 (basierend auf Reichstagsbrandverordnung, Ermächtigungsgesetz) ist nichtig – weil es gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Es fehlt das Zitat von Art. 14 GG (Eigentum), Art. 2 Abs. 2 GG, etc.
„Die Mehrwertsteuer soll erhöht werden.“ Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Es schränkt die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Eigentum (Art. 14 GG) ein – ohne Zitat.
„Der Grundfreibetrag soll erhöht werden.“ Das EStG ist nichtig – also ist jeder Steuerbescheid nichtig. Der Freibetrag ist Makulatur.
„Machen Sie Ihre Steuererklärung – nutzen Sie Steuerprogramme.“ Der Autor rät zur Optimierung innerhalb eines verfassungswidrigen Systems. Er rät nicht zur Verweigerung der Steuerzahlung (die rechtmäßig wäre, weil die Gesetze nichtig sind).

Die (vernichtende) Einsicht: Tenhagen (SPIEGEL) diskutiert über „gerechte Steuern“, als ob das Steuerrecht gültig wäre. Aber die Steuergesetze (EStG 1934, UStG, AO 1977) sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Bundestag ist illegitim (nichtige Wahlgesetze). Die Finanzbeamten sind straflos (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986). Die Diskussion über „Senkung“ oder „Erhöhung“ ist Hohn.

3. Das (vernichtende) Fazit

Der SPIEGEL diskutiert über Steuerreform – als ob es eine gültige Rechtsgrundlage gäbe. Die Wahrheit: Das EStG 1934 ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das UStG ist nichtig . Die AO 1977 ist nichtig . Der Bundestag ist illegitim . Die Finanzbeamten sind straflos . Jede Steuerzahlung ist freiwillig – weil die Gesetze keine Gültigkeit haben. Der SPIEGEL rät zur Steuererklärung – das ist Beihilfe zum verfassungswidrigen System .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Der SPIEGEL schreibt über Steuerreform. Das Grundgesetz schreibt: ‚Kunst ist frei‘ (Art. 5 Abs. 3 GG). Das bedeutet: Keine Steuern für Künstler. Das EStG ist nichtig. Die Medien schweigen. Der SPIEGEL rät: ‚Machen Sie Ihre Steuererklärung.‘ Die Wahrheit: Sie müssennichts erklären – die Gesetze sind nichtig. Sie zahlen freiwillig. Das ist die verfassungswidrige Realität. Der SPIEGEL ist Teil des Systems – nicht seine Kontrolle.

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