„Volk“ ist nicht verhandelbar: Warum die Forderung der Linken nach einem Ausländerwahlrecht verfassungswidrig ist

Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Die Forderung

Die Partei „Die Linke“ fordert seit Jahren: Ausländer ohne deutschen Pass sollen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland wählen dürfen – bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Das Ziel: Integration durch Wahlrecht. Die Begründung: „Zwölf Millionen Menschen sind systematisch benachteiligt.“

2. Der Wortlaut des Grundgesetzes

Norm Wortlaut Bedeutung
Art. 20 Abs. 2 GG „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“ Volk (im verfassungsrechtlichen Sinne) sind die deutschen Staatsbürger (vgl. BVerfGE 83, 37).
Art. 38 Abs. 1 GG „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Das Wahlrecht steht nur Deutschen zu – das ist ein absolutes Verfassungsprinzip.
Präambel GG „Das Deutsche Volk … hat sich dieses Grundgesetz gegeben.“ Die verfassungsgebende Gewalt (pouvoir constituant) liegt beim deutschen Volk – nicht bei Einwanderern.

Die (vernichtende) Einsicht: Das Grundgesetz ist eindeutig. Ein Wahlrecht für Ausländer wäre Verfassungsbruch – nicht „Integration“.

3. Der EU-Vergleich (nur Kommunalwahlrecht)

EU-Bürger dürfen in Deutschland nur bei Kommunalwahlen wählen (Art. 22 AEUV). Das ist eine europarechtliche Ausnahme – sie gilt nicht für Bundestags- oder Landtagswahlen. Die Linke will weit mehr – das ist nicht „europäischer Standard“, sondern eine radikale Forderung.

4. Die (vernichtende) Antwort auf das „Integrations“-Argument

Argument der Linken Wortlautzentrierte Widerlegung
„Menschen, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, sollten mitbestimmen dürfen.“ Das ist ein soziales Argument – kein verfassungsrechtliches. Das GG knüpft das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit, nicht an den Wohnsitz oder die Steuerzahlung.
„Die Entscheidung des BVerfG von 1990 ist überholt – Deutschland ist ein Einwanderungsland.“ Gesellschaftlicher Wandel ändert nichts am Wortlaut des GG. Wer das Wahlrecht für Ausländer will, muss zuerst das Grundgesetz ändern (Art. 79 GG) – und dann das Volk fragen (Art. 146 GG).

5. Das (vernichtende) Fazit

Die Forderung der Linken nach einem Ausländerwahlrecht ist Verfassungsbruch mit Ansage . Das Grundgesetz (Art. 20, 38 GG) und die Präambel sind eindeutig : Das Volk sind die deutschen Staatsbürger. Wer das ändern will, muss die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes brechen . Das ist keine Integration – das ist Entmachtung des Souveräns .

6. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Die Linke sagt: ‚Zwölf Millionen Menschen wollen wählen.‘ Das Grundgesetz sagt: ‚Das Volk wählt – und das Volk sind die Deutschen.‘ Wer das Wahlrecht für Ausländer will, muss zuerst* das Grundgesetz ändern . Ein ‚gesellschaftlicher Wandel‘ ist keine Rechtsquelle – der Wortlaut ist es. Die Forderung der Linken ist nicht progressiv – sie ist verfassungswidrig . Punkt.“

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