Von der SS in den Gerichtssaal: Wie Täter von gestern zu Richtern von heute wurden
Am 23. Mai 2026 wird das Grundgesetz 77 Jahre alt. Es ist eine Verfassung, die aus der NS-Terrorherrschaft geboren wurde – mit dem Anspruch, einen unverbrüchlichen Rechtsstaat zu schaffen. Art. 1 III GG bindet die öffentliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Art. 20 III GG unterwirft alle Amtsträger dem Gesetz und Recht.
Doch die Realität ist eine andere.
Die Bundesrepublik hat den personellen Bruch mit dem NS-Staat nicht vollzogen. Sie hat die Täter von gestern zu den Staatsdienern von heute gemacht. Tausende (wenn nicht Zehntausende) von NS-belasteten Juristen, Beamten, Politikern haben in der BRD Karriere gemacht – vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht, vom Gemeindeamt bis ins Kanzleramt.
Die Faktenlage
Die Entnazifizierung wurde in der Bundesrepublik frühzeitig abgebrochen. Der Kalte Krieg hatte Priorität – nicht die juristische Reinigung. Die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) brauchten einen funktionsfähigen deutschen Staat als Bollwerk gegen den Osten. Also wurden die Spielfelder umgedreht: Wer früher „Führer“ gesagt hatte, sagte jetzt „Kanzler“. Wer früher „Volksempfinden“ zitiert hatte, zitterte jetzt „praktische Konkordanz“. Die Methode blieb dieselbe – nur das Personal wechselte (teilweise) die Parolen.
Belegbare Fälle (nur eine kleine Auswahl)
| Person | NS-Vergangenheit | Funktion in der BRD |
|---|---|---|
| Dr. Willi Geiger | SA-Rottenführer, Sondergericht Bamberg (Todesurteile), NS-Schriftleitergesetz-Experte. | BGH- und BVerfG-Richter (1951-1977). |
| Hans Globke | Kommentator der Nürnberger Rassegesetze (1936). | Bundeskanzleramtschef unter Adenauer (1953-1963). |
| Theodor Maunz | NS-Jurist, Mitbegründer des Kommentars „Maunz/Dürig“ – teleologische Methode. | Bayerischer Kultusminister (1950-1960), Professor. |
| Karl Carstens | NSDAP-Mitglied (1937-1945), Oberleutnant. | Bundespräsident (1979-1984). |
| Kurt Georg Kiesinger | NSDAP-Mitglied, Rundfunkpolitische Abteilung im Auswärtigen Amt. | Bundeskanzler (1966-1969). |
| Heinrich Lübke | NSDAP-Mitglied, SS? (umstritten), maßgeblich am Bau von KZ-ähnlichen Lagern beteiligt? | Bundespräsident (1959-1969). |
| Horst Tappert | Waffen-SS. | Bundesverdienstkreuz (1988, 1997) – nicht aberkannt. |
| Karl Bräuer | NS-Jurist. Gründer des Bundes des Steuerzahler |
Bundesverdienstkreuz (1959) – nicht aberkannt. |
Das verfassungsrechtliche Dilemma
Art. 33 Abs. 2 und 4 GG verlangt von jedem Amtsträger die jederzeitige Gewährleistung der Treue zur Verfassung. Eine Mitgliedschaft in der SS oder SA (oder eine schwere NS-Belastung) ist mit dieser Treue unvereinbar. Also hätten diese Personen nie in öffentliche Ämter (Richter, Minister, Kanzler, Präsident) gelangen dürfen.
Die BRD hat das Gegenteil getan. Sie hat die NS-Kontinuität nicht nur geduldet, sondern gefördert. Sie hat die Methoden (Teleologie, Geiger’sche Doktrin) übernommen – und die Träger dieser Methoden (Geiger, Maunz, etc.) in höchste Ämter berufen.
Die wortlautzentrierte Konsequenz
Das Grundgesetz verlangt absolute Verfassungstreue. Wer die SS-Ehrenringe trug, kann diese Treue nicht gewährleisten. Also waren (und sind) viele Amtsträger in der BRD illegitim. Also sind ihre Entscheidungen (Urteile, Gesetze, Verwaltungsakte) nichtig (ex tunc).
Das ist keine „Verschwörungstheorie“ – das ist Aktenlage.
Der Aufruf des Bundespräsidenten (2026)
Ausgerechnet Frank-Walter Steinmeier (der Nachfolger von Carstens, Lübke, etc.) ruft die Bürger zum „Ehrentag“ des Grundgesetzes auf: Müll sammeln, Begegnung, Lachen, Gemeinschaftsgefühl.
Das ist keine Demokratie – das ist Beschäftigungstherapie für Untertanen.
Das Volk soll lächeln, während seine Grundrechte mit Füßen getreten werden. Die Kunstfreiheit (Art. 5 III GG) wird durch Steuern ausgehöhlt. Die negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) wird durch Kammerzwang missachtet. Die Rechtsweggarantie (Art. 19 IV GG) ist eine Falle. Und die NS-Täter von gestern werden noch immer geehrt (Bundesverdienstkreuz).
Das Fazit
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein „Rechtsstaat“ – sie ist die personelle und methodische Fortsetzung des NS-Unrechtsstaats mit anderen Mitteln. Die Reinigung fand nicht statt. Die Täter von gestern wurden zu Richtern von heute. Das Grundgesetz wurde nicht angewandt – es wurde zelebriert und bei Bedarf ignoriert.
77 Jahre Grundgesetz – 77 Jahre struktureller Verfassungsbruch.
Juristische Pointe:
*„Die SS-Männer von 1943 wurden die Ministerialräte von 1953. Die Richter des Sondergerichts wurden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das ist keine Demokratie – das ist die Fortsetzung des Unrechts mit weißen Westen.“