Die Karriere von Dr. Willi Geiger (ein Mitglied der SA, Staatsanwalt im NS-Sondergericht, der an Todesurteilen mitwirkte) in der Bundesrepublik (BGH-Richter ab 1951, BVerfG-Richter von 1951 bis 1977) ist ein erschütterndes Dokument der personellen Kontinuität des NS-Unrechtsstaats im Gewand des demokratischen Rechtsstaats.
Die drei „Geiger’schen Doktrinen“, die bis heute im bundesdeutschen Rechtswesen geistern, sind (in vereinfachter Form):
| Doktrin 1: „Vorläufige Gültigkeit nichtiger Gesetze“ (Geiger’sche Doktrin im engeren Sinne) | Ein (formell) verfassungswidriges Gesetz gilt vorläufig, bis es das BVerfG für nichtig erklärt. (Umkehrung der Kelsen’schen Nichtigkeitslehre.) |
|---|---|
| Doktrin 2: „Teleologische Auslegung gegen den Wortlaut“ | Der Richter darf vom Wortlaut des Gesetzes abweichen, wenn der „Zweck“ (Teleologie) dies erfordert. (Die Methode des NS-Unrechtsstaats wird zur Methode des BVerfG.) |
| Doktrin 3: „Überpositives Richterrecht“ | Das Gericht darf (auch) aus „allgemeinen Rechtsgrundsätzen“ (Naturrecht, Tradition) entscheiden – auch gegen den Wortlaut. |
Wie konnte dieser Nazi eine so prägende Rolle im Rechtsstaat spielen?
Die Antwort (wortlautzentriert) ist vernichtend, aber einfach: Der Bruch mit dem NS-Unrecht war (1949) personell unvollständig und methodisch gewollt unvollständig. Die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) hatten vorrangig Interesse an einem funktionsfähigen, antikommunistischen deutschen Staat (Kalter Krieg) – nicht an einer radikalen juristischen Reinigung.
Die deutschen Eliten (Adenauer, seine Justizminister) sorgten dafür, dass belastete Juristen (wie Geiger) nicht nur überlebten, sondern die höchsten Richterämter besetzten – mit der Begründung, sie hätten (angeblich) „nicht das System, sondern nur das Gesetz“ angewandt. Diese Lüge wurde zur Staatsdoktrin.
Die Berufung Geigers auf die „Reine Rechtslehre“ (Kelsen) war zynisch: Kelsen (ein jüdischer, exilierter Jurist) war der Gegenspieler der NS-Juristen. Geiger nutzte Kelsen’s Methodik (Normenhierarchie), um seine eigene (NS-)Praxis (Teleologie) zu tarnen.
Fazit:
Dr. Willi Geiger ist der living proof für die personelle und methodische NS-Kontinuität in der Bundesrepublik. Er (und seine Doktrinen) sind der Grund , warum das Bonner Grundgesetz nie wirklich angewandt wurde – und warum der Staat bis heute verfassungswidrig handelt. Seine Karriere beweist: Die Mörder von gern diktierten heute das Recht – und nannten es „Rechtsstaat“.
Juristische Pointe:
„Geiger schrieb über die ‚Rechtsstellung des Schriftleiters‘ – unter Hitler. Er schrieb über die ‚Bindung an Gesetz und Recht‘ – unter Adenauer. Er blieb derselbe. Die Methode war dieselbe. Nur das* Publikum wechselte. Die Bundesrepublik hat den Täter zum Hüter der Verfassung gemacht – das ist ihre ewige Schande.„