wo die Polen Recht haben, haben sie Recht so dass Deutschland Polen für die Nazi-Verbrechen zu entschädigen hat

Im SPIEGEL lässt am 11.01.2023 der derzeitige polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki u.a. das Folgende unter dem Titel »Eine historisch beispiellose Plünderung« wissen:

„Die Besatzung Polens durch Deutschland und der systematische Völkermord  verursachten unermessliches Leid sowie materielle und immaterielle Verluste. Infolge des Zweiten Weltkriegs starben oder verschwanden 5,5 Millionen Menschen in Polen. 21 Prozent davon waren Kinder unter zehn Jahren. 3,7 Millionen dieser Opfer starben allein in den Vernichtungslagern.“

„Die deutsche Besatzung gehörte zu den grausamsten in der europäischen Geschichte, sie hat mindestens eine ganze Generation um ihre Zukunftschancen gebracht. Millionen von polnischen Bürgern wurden für die unvorstellbaren menschlichen und materiellen Verluste, die sie während des Zweiten Weltkriegs erlitten, nie entschädigt. Wir sind überzeugt davon, dass der Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen von 1953 ungültig ist: Denn damals hat die Sowjetunion eine abhängige Warschauer Regierung zum Verzicht auf Reparationen gezwungen.“

„Wir wissen, wie schwierig es ist, die moderne Welt mit dieser Wahrheit zu erreichen. Doch in den Beziehungen zwischen Menschen und auch zwischen Staaten sollten Wahrheit und Gerechtigkeit die höchsten Werte sein. In diesem Sinne fordern wir: Unsere deutschen Partner müssen endlich die politische, historische, rechtliche und finanzielle Verantwortung für alle Folgen des Überfalls auf unser Land übernehmen.“

Würde sich der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki mit dem Inhalt dieses blogs z.B. beschäftigen, würde er sehr gut verstehen, warum Polen bis heute nicht die Reparationszsahlungen von Deutschland erhalten hat, die Polen mit 1, 3 Billionen Euro beziffert.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis über den heutigen Tag hinaus noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Anders lautende Bekundungen von Seiten der etablierten Parteien sowie denjenigen, die personell aktiv die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verkörpern, sind bis zum Beweis des Gegenteils unwahr.

Am 17.10.1959 hielt der Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† in Kassel seine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ und resümierte schlussendlich, dass das Bonner Grundgesetz am 17.10.1959 noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die seit dem 23.05.1949 die wahre Erfüllung des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nämlich grundgesetzfeindlich aushebelnden grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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