Gefangen – Der Fall K. – Es werden Parallelen zum Fall Mollath erkennbar

Gefangen – Der Fall K. –

Auf der Internetseite des ZDF heißt es:

„Weggeschlossen in der Psychiatrie und unrechtmäßig zum gemeingefährlichen Psychopathen erklärt, kämpft Wastl gegen ein scheinbar übermächtiges System. Um seine zerstörte Existenz trauernd, versucht er, sich dennoch treu zu bleiben und einen Ausweg zu finden.

Wastl und Elke Kronach sind seit Jahren glücklich verheiratet. Sie ist eine erfolgreiche Vermögensberaterin, er ein talentierter Oldtimer-Restaurateur. Nachdem Elke erst Transaktionen für ihre Bank tätigt und schließlich auch auf eigene Faust bedenkliche Geschäfte macht, entfremdet sich das Paar voneinander. Moralisch nicht einverstanden mit Elkes Machenschaften und gleichzeitig bemüht, sie zu schützen, protestiert Wastl. Aber Elke möchte von ihrem neuen Leben nicht abrücken.

Plötzlich wird Wastl beschuldigt, handgreiflich geworden zu sein. Während der Scheidung und im Gerichtsverfahren tauchen Expertisen von Gutachtern auf, mit denen Wastl nie gesprochen hat. Er wird als psychisch krank und gemeingefährlich eingestuft und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Gefangen in einem Kreislauf aus Willkür und Ohnmacht, verlängert sich sein Aufenthalt auf Grundlage der Gutachten immer wieder. Doch Wastl kämpft und versucht, sich Gehör zu verschaffen.“ Video verfügbar bis 08.12.2018, 23:59

So beeindruckend der Film samt Handlung dem Publikum gegenüber daher kommt, so gravierend falsch ist jedoch die Darstellung von sowohl der amtsgerichtlichen als auch der landgerichtlichen Prozessdarstellung, weil es sich in beiden Fällen um Strafprozesse handelte, kann man auch bei aller künstlerischer Freiheit nicht die von Gesetzes wegen die Anklage vertretende Staatsanwaltschaft weglassen, außer man ist sich bei den diesen Film gemacht habenden inzwischen auch klar darüber, dass es keinen von Gesetzes wegen rechtswirksam handelnden Staatsanwalt in der Bundesrepublik gibt, weil keine(r) dieser Figuren bis heute den von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen einzig zulässigen Beamteneid geleistet hat anlässlich seiner Ernennung zum Staatsanwalt, sondern als einmal Richter auf Probe den Richtereid.

Zitat aus dem ZDF – Dokumentarfilm „Unschuldig hinter Gittern“:

„Hunderte, wenn nicht Tausende sind hinter Gittern, unschuldig. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Es kann jeden treffen. Die Folgen für die Opfer von Fehlurteilen sind dramatisch.“

Thomas Darmstedt, Jurist und Spiegel-Autor, im selben Film „Unschuldig hinter Gittern“ Zitat:

„Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz.
Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis, dass man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet.
Wenn man das infrage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschließende Urteile fällt, in Gefahr.
Darauf ruhen sich natürlich alle möglichen Leute aus, die schlichtweg, man muss es so hart sagen, fuschen.“

Beamteneid und Richtereid sind von Haus aus nicht dasselbe und sind aufgrund ihrer ausdrücklichen Amtsbezogenheit auch nicht austauschbar oder weglassbar. So und nicht anders ist die Sach- und Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Details dazu lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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