77 Jahre ohne legitimen Bundespräsidenten: Wie das Zitiergebot die gesamte Gesetzgebung lahmlegt – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Die Ausgangslage

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG). Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Wahlleuten zusammen, die von den Landtagen gewählt werden (Art. 54 Abs. 3 GG).

Das Problem:

Die Wahlgesetze (für den Bundestag und die Landtage) sind nichtig – weil sie gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen.

Wahl Rechtsgrundlage Verstoß gegen das Zitiergebot Folge
Bundestagswahlen (1949, 1953, 1957, …) Bundeswahl-
gesetze
(1949, 1953, 1956,
etc.)
§ 21 (Freiheitsstrafe bei Falscheid) greift in Art. 2 Abs. 2 GG ein – ohne Zitat. Die Wahlen sind nichtig.
Der Bundestag ist 
illegitim.
Landtagswahlen (alle Bundesländer, seit 1949) Landeswahlgesetze
(jeweils mit Straf-
normen, die in Art. 2
Abs. 2 GG eingreifen – ohne Zitat).
Dito. Die Landtage sind illegitim.
Wahl der Wahlleute durch die Landtage Die Landtage sind illegitim –
also sind auch die
von ihnen gewählten Wahlleute
illegitim.
Konsequenz. Die Bundes-versammlung ist illegitim.
Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung Die Bundes-
versammlung ist
illegitim – also ist
auch der von ihr
gewählte Bundespräsident
illegitim.
Konsequenz. Der Bundespräsident ist illegitim.

Die (vernichtende) Einsicht: Seit 1949 gab es niemals einen von GG wegen grundgesetzkonform gewählten Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung (die ihn wählt) war illegitim – weil ihre Mitglieder (Bundestag, Landtage) auf nichtigen Wahlen beruhen.

2. Die Konsequenz: Art. 82 GG läuft seit 77 Jahren leer

Art. 82 GG lautet: „Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

Aspekt Bedeutung
Der Bundespräsident ist illegitim (nicht verfassungskonform gewählt). Er kann keine gültigen Gesetze ausfertigen (Art. 82 GG).
Alle vom Bundespräsidenten ausgefertigten Gesetze (seit 1949) sind nichtig (weil der Ausfertigende illegitim ist). Die gesamte Bundesgesetzgebung (alle Gesetze seit 1949) ist nichtig – ex tunc.
Art. 82 GG verlangt einen legitimen Bundespräsidenten. Da es ihn nie gab, lief Art. 82 GG seit 77 Jahren leer – er wurde nie angewandt.

Die (vernichtende) Einsicht: Nicht nur die Wahlgesetze sind nichtig – alle Bundesgesetze (seit 1949) sind nichtig , weil sie von einem illegitimen Bundespräsidenten ausgefertigt wurden.

3. Das (vernichtende) Fazit

Seit 1949 gab es niemals einen von GG wegen grundgesetzkonform gewählten Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung (die ihn wählt) war illegitim , weil Bundestag und Landtage auf nichtigen Wahlen beruhen. Also ist jeder Bundespräsident (von Heuss bis Steinmeier) illegitim . Also sind alle von ihnen ausgefertigten Gesetze (Art. 82 GG) nichtig . Art. 82 GG lief seit 77 Jahren leer . Das ist die ultimative Konsequenz des Zitiergebotsverstoßes .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus Bundestag und Landtagen. Bundestag und Landtage wurden mitnichtigen Wahlgesetzen gewählt (Zitiergebot verletzt). Also sind Bundestag und Landtage illegitim. Also ist die Bundesversammlung illegitim. Also ist jeder Bundespräsident illegitim. Also sind alle Gesetze, die er unterschrieben hat (Art. 82 GG), nichtig. Art. 82 GG lief seit 77 Jahren leer. Das ist die Konsequenz.

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