30. Juni 2020 Zeitzeichen am 30. 06. 1950 wird das Nazi-Beamtengesetz vom 26.01.1937 trotz ersatzlosem Untergang spätestens seit dem 06.01.1947 als Bundesbeamtengesetz versus Bonner Grundgesetz in Kraft gesetzt

Rückblick in die Zeit des NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945:

33 Tage nach der nationalsozialistischen Machtübernahme verabschiedete die Reichsregierung am 7. April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Das von den Elite-Nazis Hitler, Frick und Graf von Schwerin Krosigk unterschriebene Gesetz diente als Handhabe zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes.

Am 26.01.1937 haben der Massenmörder Adolf Hitler sowie seine Handlanger Frick als Innen-  und Graf Schwerin von Krosigk als Finanzminister ihr sog. Deutsches Beamtengesetz als Reichsregierung beschlossen und verkündet, das wie folgt begann:

Dem Spuk wurde faktisch mit der bedingungslosen Kapitulation am 08./09.05.1945 auf deutschem Boden seitens der Alliierten das Ende gesetzt.

Am 06.01.1947 erging von Seiten des franz. Alliierten Général Tribunal in Rastatt die nicht nur inter partes, sondern auch inter omnes erlassene „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“, die  bis über den heutigen Tag hinaus gemäß Art. 139 GG die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bindet und daran hindern soll, Recht aus der Zeit des NS-Terrorregimes, dass seit dem 05.03.1933 von den Nazis kodifiziert oder mittels Rechtsprechung in die Welt gesetzt worden ist, als gültiges Recht zu betrachten, den es hat sich beim NS-Regime seit dem 05.03.1933 bis zum 08./09.05.1945 um ein vollständiges Unrechtsregime gehandelt, das zu keinem Zeitpunkt eine verfassungsrechtliche Legitimation erlangt hat, auch nicht in Gestalt von nach der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ erstmals vom Landgericht in Offenburg postulierten Gewohnheitsrechtes.

Das vor dem Hintergrund des 12-jährigen NS-Terrorregimes von dem Parlamentarischen Rat entwickelte am 23.05.1949 in Kraft getretene Bonner Grundgesetz wurde bereits mit dem Inkraftsetzen des ersten Bundeswahlgesetzes am 15.06.1949 wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und der damit ex tunc von Grundgesetzes wegen automatisch eingetretenen Ungültigkeit und der damit verbundenen Nichtigkeit der ersten Bundestagswahl am 14.08.1949 faktisch außer Geltung gesetzt, unscheinbar im Übrigen, denn zum Inhalt und der besonderen Wirkweise des Bonner Grundgesetzes wird die bundesdeutsche Bevölkerung selbst 71 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes nahezu vollständig im Unklaren gelassen. Um jedoch die besondere Wirkweise des Bonner Grundgesetzes zu begreifen, muss man den Inhalt kennen und anerkennen.

Grundgesetzwidrig wurde sodann bereits der erste deutsche Bundestag konstituiert. Alle sich in der Folge konstituiert habenden Bundes- und Landesverfassungsorgane erfüllen bis heute nicht die zwingenden grundgesetzlichen Gültigkeitsanforderungen, denn wenn die jedem konstituierenden Akt zwingend vorauszugehen habenden formellen Erfordernisse auf von Grundgesetzes wegen ungültigen Gesetzen / nichtigen Wahlen basieren, sind die in der Folge gebildeten Verfassungsorgane bis hin zum Bundespräsidenten nichts weiter als nominelle Rechtsfiguren ohne von Grundgesetzes wegen jemals erlangte Machtbefugnisse.Da nützt es auch nichts, dass man in der Entscheidung BVerfGE 1 14 – Südweststaat – sich auf den § 34 des aus dem NS-Terrorregime grundgesetzwidrig nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes übernommenen Deutschen Beamtengesetz von 1937 sowie auf eine Entscheidung des Reichsstaatsgerichtshofes aus dem Jahr 1929 bezogen hat, die damals im Lichte der Weimarer Fassung zu de Ergebnis gekommen war, dass trotz einer ungültigen Wahl und der daraufhin erfolgten Neuwahl alles bis dahin von dem damals betroffenen sächsischen Landtag erlassenen Gesetze und Verordnungen einschließlich der gebildeten Regierung davon unbeschadet in Geltung zu bleiben hätten.

Der bundesdeutsche Souverän gemäß Art. 20 Abs. 2 GG ist seit 71 Jahren von einem grundgesetzfeindlich gesonnenen Täterkreis seiner von Grundgesetzes wegen innehabenden Macht systematisch beraubt wurde mit der bis heute andauernden Folge, dass die unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche bildenden unverletzlichen Grundrechte in Gänze leerlaufen, die grundrechtegarantierenden Gültigkeitsgarantien sowie die absolut gefasste Rechtsschutzgarantie gegen die öffentliche Gewalt nicht das Papier wehrt sind, auf dem sie seit 71 Jahren geschrieben stehen.

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ bloß nomineller Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Am 11.01.1950 fanden die ersatzlos untergegangenen Steuergesetze des Massenmörders Adolf Hitler vom 16. 10. 1934 mit Hilfe des nur nominell ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer den Weg in den nichtigen Bundestag und von da ins Bundesgesetzblatt mit der Folge, bis heute die grundgesetzwidrige Besteuerung der bundesdeutschen Bevölkerung als sog. Rechtsgrundlage zu bilden.

Am 30.06.1950 gelangt grundgesetzwidrig das ersatzlos untergegangene Beamtengesetz mit Hitlers Unterschrift  von 1937, 1939 und 1940 in das bundesdeutsche Gesetzblatt und wird grundgesetzwidrig bundesdeutsches Beamtengesetz mit den Unterschriften von Heinemann als bloß nomineller Bundesinnenminister und Schäffer als bloß nomineller Bundesfinanzminister.

Am 11.08.1950 lässt der nominelle Bundesinnenminister Heinemann auf der 89. Kabinettssitzung des bloß nominellen Kabinetts der ersten bloß nominellen Adenauer-Regierung nach der Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950 folgendes zu Protokoll nehmen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Am 12.09.1950 wird mit dem wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Rechtsvereinheitlichungsgesetz das wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot ungültige  GVG, die ebenfalls deswegen ungültige StPO, die ebenso ungültige ZPO und das ungültige  Kostenrecht wieder in Kraft gesetzt.

Am 15.01.1951  verspricht der bloß nominelle Bundesfinanzminister Fritz Schäffer in seiner Eröffnungsrede der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW den treuen Dienern (Beamten) grundgesetzwidrig ihre persönliche Unantastbarkeit und verlangt im Gegenzug das grundgesetzwidrige Beitreiben von 25% mehr Mehrwertsteuer für das Jahr 1951 gegenüber 1950 (5.000 Millionen + 1.250 Millionen mehr), das war der Auftakt zum straf- und haftungslosen Rauben und Plündern der grundgesetzwidrig zu Menschen minderen Rechts erklärten Grundrechteträgern.

Am 13.03.1951 setzte man grundgesetzwidrig das bis heute wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot ex tunc ungültige BVerfGG in Kraft.

Im September 1951 konstituierte sich entgegen Art. 94 GG grundgesetzwidrig das bis heute nichtige BVerfG mit weder grundgesetzkonorm bestallten Figuren noch einem grundgesetzkonformen BVerfGG, so schützt man grundgesetzwidrig die bundesdeutsche Verfassung in Gestalt des Bonner Grundgesetzes vor ihrer wahren Erfüllung bis über den heutigen Tag hinaus wohl auch am Besten.

Fakt ist nämlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es  schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des GG. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (em. Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke 2015)

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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